Die Hessische Landesregierung fördert
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| Zur Finanzierung der Investitionskosten bei der Sanierung von Altlasten bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Darlehen in Höhe der förderfähigen Ausgaben an. |
| Das Land Hessen hat im September 2007 die ersten Bewilligungen im Abschlussprogramm „Kommunale Altlastenbeseitigung“ ausgesprochen. Weitere Tranchen werden folgen. |
| Die Anträge für die Aufnahme in ein Jahresprogramm (ab 2008) sind jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres zu stellen. |
| Das Land beteiligt sich an der Tilgung der Darlehen in einer Bandbreite von 60% bis 80% und ermöglicht außerdem eine Zinsvergünstigung von einem Prozentpunkt. Die Höhe der Tilgungsbeteiligung des Landes richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune. |
| Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterbreitet allen Fördermittelempfängern ein Darlehensangebot. Nach Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erfolgt die Auszahlung des Darlehens bei angezeigtem Sanierungsbeginn in einer Summe. |