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Abschlussprogramm „Kommunale Altlastenbeseitigung“

 
Die Hessische Landesregierung fördert
  • die Untersuchung (Gefährdungsabschätzung) von kommunalen Altlasten (Altablagerungen und Altstandorten)
  • die Sanierung (Dekontamination, Sicherung) von kommunalen Altlasten (Altablagerungen und Altstandorten)
  • die Erfassung von Altflächen und altlastverdächtigen Flächen in der Altflächendatei.
Zur Finanzierung der Investitionskosten bei der Sanierung von Altlasten bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Darlehen in Höhe der förderfähigen Ausgaben an.
Das Land Hessen hat im September 2007 die ersten Bewilligungen im Abschlussprogramm „Kommunale Altlastenbeseitigung“ ausgesprochen.
Weitere Tranchen werden folgen.
Die Anträge für die Aufnahme in ein Jahresprogramm (ab 2008) sind jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres zu stellen.
Das Land beteiligt sich an der Tilgung der Darlehen in einer Bandbreite von 60% bis 80% und ermöglicht außerdem eine Zinsvergünstigung von einem Prozentpunkt. Die Höhe der Tilgungsbeteiligung des Landes richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterbreitet allen Fördermittelempfängern ein Darlehensangebot. Nach Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erfolgt die Auszahlung des Darlehens bei angezeigtem Sanierungsbeginn in einer Summe.