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Landesprogramm Einfache Stadterneuerung

_Förderziel und Berechtigte

Das Landesprogramm „Einfache Stadterneuerung“ fördert die nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse in kleineren Städten und Gemeinden in den ländlichen Räumen Hessens. Neben kommunalen Investitionen zur Wohnumfeldverbesserung und der Modernisierung städtischer/gemeindlicher Wohnhäuser sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen tragen insbesondere auch private Investitionen zur Instandsetzung von Gebäuden bei.

Das Landesprogramm "Einfache Stadterneuerung" ist für Maßnahmen vorgesehen, die weder nach den Vorschriften des Baugesetzbuches noch nach dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen gefördert werden können.

Gefördert werden nur Maßnahmen für festgelegte Erneuerungsgebiete, die von der Gemeinde bestimmt und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Fördergebiet anerkannt werden.

Die Stadterneuerungsmaßnahme wird als Gesamtmaßnahme gefördert. Zuwendungsempfänger ist die Gemeinde.Sie ist bei der Weitergabe der Fördermittel an Dritte, z. B. für die Instandsetzung und Modernisierung von privaten Gebäuden, mit eigenen Mitteln im Anteilsverhältnis beteiligt und setzt diese für die Einzelmaßnahmen ein.

_Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden ist, dass die Kosten im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswertes und die Nutzungsdauer des Gebäudes, wie sie nach der Instandsetzung und Modernisierung erwartet werden kann, wirtschaftlich vertretbar sind und voraussichtlich nicht mehr als 70 % der Kosten eines vergleichbaren Neubaus betragen.

Bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, das wegen seiner geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, können die Gesamtkosten die Kosten eines vergleichbaren Neubaus bis zu 50 % überschreiten.

Zuschüsse werden nur für solche Maßnahmen bewilligt oder dürfen weitergegeben werden, die noch nicht begonnen worden sind.

_Art und Höhe der Förderung

Die Fördermittel werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Anteilsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen (Zuschüssen) gewährt.

Gefördert werden maximal 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 12 Jahren.

Die Fördermittel nach diesem Programm dürfen nur nachrangig eingesetzt werden.

_Geförderte Maßnahmen

Gefördert wird die Instandsetzung und Modernisierung von

  • Wohngebäuden
  • kleingewerblich genutzten Gebäuden
  • bau- und stadtgeschichtlich bedeutsamen Gebäuden
  • Neubauten in Baulücken

_Antragstellung

Die Anträge von privaten Antragstellern sind bei der jeweiligen Stadt / Gemeinde zu stellen.