Bildungsfinanzierung
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Bildungsfinanzierung

_Aufhebung der Studiengebühren in Hessen - was bedeutet dies für bestehende Darlehensverträge?!

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet im Auftrag des Landes Hessen die Finanzierung der für den Besuch hessischer Hochschulen anfallenden Studiengebühren seit dem Wintersemester 2007/2008 an.

Seither sind insgesamt 10.335 Darlehensverträge über die Studiengebühren mit Studierenden abgeschlossen worden.

Das am 17.06.2008 im Hessischen Landtag beschlossene Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen sieht keine Aufhebung der Rückzahlungspflicht für gewährte Studiendarlehen vor.

Die bestehenden Verträge werden daher, gemäß den bei Darlehensabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften, weiter geführt.

Das heißt, die gewährten Darlehen müssen von den Studierenden wie in dem jeweiligen Einzelfall vorgesehen zu gegebener Zeit zurück gezahlt werden.

Der Studienbeitrag nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz wurde erstmals für das Wintersemester 2007/2008 und letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.

 

Die Studierenden haben verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten:

 

Nach erfolgreichen Abschluss oder Abbruch des Studiums teilt der Studierende der Bank sein Studienende mit. Nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit spätestens 11 Jahre nach Studienbeginn erfolgt dann die Rückzahlung in Raten.

 

Die Karenzzeit muss nicht eingehalten werden. Die Studierenden können den Rückzahlungsbeginn auch vorziehen. Hierfür bedarf es nur einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung. Auf Wunsch kann die Rückzahlung auch bereits in diesem Jahr beginnen.

 

Generell haben die Studierenden jederzeit die Möglichkeit, das Darlehen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende oder 4 Wochen vor dem 15.05. oder 15.11. schriftlich per Brief zu kündigen. Die Studierenden erhalten dann von der Bank eine detaillierte Darlehensabrechnung.