Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen stellt in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesregierung in einem „Fonds zur Veredlung und Verwertung von Patenten der staatlichen Hochschulen Hessens“ vier Millionen Euro bereit.
Dieser Fonds soll gezielt dazu eingesetzt werden, patentierte Forschungsergebnisse der Hochschulen durch die Finanzierung der Veredlung der Patente bis hin zur Verwertung der fertigen Produkte zu fördern. Damit sollen an hessischen Hochschulen entwickelte Ideen und Innovationen in marktreife Produkte und Dienstleistungen überführt und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Hessen gestärkt werden. Die Mittel aus diesem Fonds stehen zur Verfügung, um die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Erfindungen an den Hochschulen zu dokumentieren, um so die Voraussetzungen für eine Lizenzierung von wissenschaftlichen Patenten an bestehende Unternehmen oder die Gründung eines Spin-Off-Unternehmens zu schaffen oder zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind alle hessischen Universitäten und Hochschulen, welche Partner im Verbund HIPO IV sind. Dies sind namentlich:
Was muss man tun, um eine Förderung zu erhalten?
Die antragsberechtigten Hochschulen Hessens reichen den hier bereitgestellten Zuwendungsmittelantrag zusammen mit allen darin benannten Unterlagen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ein. Nach positiver Prüfung erhalten die Hochschulen den Zuwendungsmittelvertrag. Um die Finanzierungsmittel abzurufen, steht demnächst hier ein Mittelabrufformular zur Verfügung. Sobald dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingegangen ist, können die Auszahlungen erfolgen.
Die generellen Voraussetzungen für die Antragstellung sind: