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Refinanzierung von Infrastrukturinvestitionen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet Kreditinstituten die Bereitstellung zinsgünstiger Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen an.

Grundsätzlich förderfähig sind alle Investitionen in Infrastrukturen im öffentlichen Interesse in Hessen sowie bundeslandübergreifende Vorhaben mit Verbindung zu Hessen.

Refinanziert werden können zum Beispiel Investitionen in: 

  • Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur, einschl. ÖPNV
  • Neubau oder Sanierung von Verwaltungsgebäuden
  • kommunale Schwimmbäder und andere Sportstätten

Die zinsgünstigen Refinanzierungsmittel können insbesondere auch für PPP-Projekte oder kommunale Forfaitierungsmodelle eingesetzt werden.

Begünstigte Fördermittelempfänger sollen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe oder ähnliche Institutionen sein, die in einem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind.

Eckdaten des Förderprogramms

  • Finanzierung von bis zu 100% der Investitionskosten
  • Mindestdarlehensbetrag: 500 T€
  • Konditionen: Interbankenmarkt-Swapsatz zzgl. eines Aufschlages in Abhängigkeit der Bonität des refinanzierten Kreditinstitutes und der jeweiligen Kapitalmarktsituation
  • Zinsbindungsfristen: je nach Kapitalmarktsituation bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Zinsbindungsfristen in der Regel zwischen 1 und 10 Jahren an

Antrags- und Zusageverfahren

  1. Bei Interesse an einer Refinanzierung zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist das ausgefüllte Antragsformular Nr. 0801 an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu senden.
  2. Innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach Eingang des Antrags und positiver Prüfung erhält das Kreditinstitut eine Darlehenszusage mit den indikativen Konditionen für die angefragte Finanzierung. Die Darlehenszusage ist in der Regel auf 3 Monate ab Zusage befristet.
  3. Der Abruf des zugesagten Darlehens bzw. einzelner Darlehensraten erfolgt mit dem Formular 0802.
  4. Am ersten Bankarbeitstag nach Eingang des Abrufes bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterbreitet diese dem antragstellenden Kreditinstitut bis spätestens 12.00 Uhr die abschließend angebotenen Konditionen. Über deren Annahme kann das Kreditinstitut innerhalb von 2 Stunden nach Angebotseingang entscheiden (Konditionenvereinbarung).
  5. Die Auszahlung des zugesagten Darlehens bzw einer abgerufenen Darlehensrate erfolgt 5 Bankarbeitstage nach Abschluss der Konditionenvereinbarung.

_Möglichkeit einer globalen Refinanzierungsfazilität

Neben der Refinanzierung einzelner Investitionsmaßnahmen bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Kreditinstituten auch die Möglichkeit einer globalen Refinanzierungsfazilität an. Damit können Kreditinstitute nach Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Rahmenvereinbarung ganze Darlehenstranchen ziehen und mit der Finanzierung kommunaler Infrastrukturinvestitionen in Hessen belegen. Die Kreditinstitute erhalten dadurch ein höheres Maß an Flexibilität, um auch auf kurzfristige und kleinteilige Finanzierungsanfragen reagieren zu können. Die Bereitstellung einer globalen Refinanzierungsfazilität ist allerdings auf die direkte Finanzierung von Gebietskörperschaften beschränkt.