DieWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist seit dem 01.04.2008 für die operativen Aufgaben der hessischen Krankenhausförderung nach dem Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG) zuständig.
Gefördert werden hessische Krankenhäuser, die der allgemeinen stationären Versorgung dienen und in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind. Die Tätigkeit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen umfasst die baufachlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Zielplanung, der Anmeldung, dem Förderantrag und den Verwendungsnachweisen sowie die verwaltungstechnische Abwicklung der Anträge und Bewilligungen.
Die Förderung besteht insbesondere aus
Das Verfahren der investiven Förderung wird in der Krankenhausförderrichtlinie (KFR) näher beschrieben.
Die Festsetzung der pauschalen Fördermittel ergibt sich aus dem Hessischen Krankenhausgesetz und der Krankenhauspauschalmittelverordnung.