Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen stellt im Rahmen der Abteilung C zinsgünstige Kapitalmarktdarlehen für kommunale Investitionsprojekte zur Verfügung, die vor kurzem begonnen wurden oder deren Beginn unmittelbar bevor steht. Diese Darlehen werden im Rahmen der nach dem Wirtschaftsplan zur Verfügung stehenden Mittel durch die Zinserträge und den erforderlichen Kapitalverzehr der Vergütung für die stille Einlage bis auf einen mit dem Land abzustimmenden Zins verbilligt (§16 InvFondsG).
Die Einzelheiten dieses Darlehenstyps stellen sich wie folgt dar:
- Die Darlehensanträge sind über die Regierungspräsidien vorzulegen, die die Anträge an das Hessische Ministerium der Finanzen weiterleiten. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden reichen die Anträge beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ein.
- Das Hessische Ministerium der Finanzen erstellt eine Liste der bereitzustellenden Darlehen und leitet diese an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weiter.
- Darlehensgeberin ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Zusage zwar begonnen aber noch nicht fertiggestellt worden sein.
- Der Darlehenszins orientiert sich an der wirtschaftlichen Belastung der Anspardarlehen der Abteilung B und beträgt zur Zeit 3 % für die gesamte Laufzeit
- Das Darlehen wird am 01.09. eines Jahres ausgezahlt, ohne dass es eines besonderen Mittelabrufes bedarf. Der unterschriebene Schuldschein muss zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
- Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden halbjährlichen Tilgungsraten über 20 Jahre.
- Die Verwendung des Darlehens ist 6 Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens spätestens 3 Jahre nach Auszahlung gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen nachzuweisen.