Die Darlehen in der Abteilung B sind grundsätzlich für alle kommunalen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen einsetzbar. Sie werden sowohl projektgebunden als auch als Schulbaupauschale bewilligt.
Schulbaupauschale:
Die Darlehen für die Schulbaupauschale werden ohne Antragsverfahren bereitgestellt.
Das Ministerium der Finanzen ermittelt die Darlehenshöhe nach den Bestimmungen der Investitionszuwendungsverordnung. Die Darlehen können sofort nach Vorlage des unterschriebenen Schuldscheines abgerufen und ausgezahlt werden.
Für diese Darlehen ist kein Verwendungsnachweis erforderlich.
Projektgebundene Darlehen:
Bei den projektgebundenen Darlehen werden unterschieden:
- Darlehen mit Ansparverpflichtung (§ 11 InvFondsG), die am 1. Januar des vierten auf die Darlehenszusage folgenden Jahres fällig werden und
- Darlehen mit verkürzter Ansparzeit (§ 12 InvFondsG), die bereits im Jahr der Darlehenszusage in Anspruch genommen werden können
Die Einzelheiten dieses Darlehenstyps stellen sich wie folgt dar:
- Die Darlehensanträge sind über die Regierungspräsidien vorzulegen, die die Anträge an das Hessische Ministerium der Finanzen weiterleiten. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden reichen die Anträge beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ein.
- Das Hessische Ministerium der Finanzen erstellt eine Liste der bereitzustellenden Darlehen und leitet diese an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weiter.
- Darlehensgeberin ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Zusage zwar begonnen, aber noch nicht fertiggestellt worden sein.
- Die Darlehen sind zinsfrei.
- Zur Deckung der Kapitalkosten ist vor der Auszahlung ein sogenanntes Anspardarlehen in Höhe von 20 % des zugesagten Darlehens in 8 gleichbleibenden halbjährlichen Raten zu tilgen.
- Das Darlehen wird nach Baubeginn und Vorlage des unterschriebenen Schuldscheins zu 100 % ausgezahlt; bei den Darlehen mit verkürzter Ansparzeit können noch nicht gezahlte Tilgungsraten für das Anspardarlehen mit dem auszuzahlenden Hauptdarlehen verrechnet werden.
- Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden halbjährlichen Tilgungsraten über 20 Jahre.
- Die Verwendung des Darlehens ist 6 Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen nachzuweisen. Ist das Vorhaben vor der Auszahlung fertig gestellt, ist die Erklärung 3 Monate nach der Auszahlung vorzulegen.