Nachdem die Sonderprogramme „Standortkonversion” und „Ablösung von kommunalen Kirchenbaulasten“ 2005 ausgelaufen sind, wird aus dem Programm “Zuweisungen an kommunale Träger zum Bau, zur Ausstattung und zur Verbesserung von Einrichtungen der Altenhilfe" gefördert.
Die Darlehen werden zusammen mit einem Zuschuss des Hessischen Sozialministeriums zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten dieses Darlehenstyps stellen sich wie folgt dar:
- Antragstellung gemeinsam mit dem Antrag für die Zuschussförderung durch die Kommunen direkt beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie & Gesundheit
- Darlehensgeberin ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Die Darlehen sind zinsfrei.
- Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Zusage noch nicht begonnen worden sein.
- Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt nach Vorlage des unterschriebenen Schuldscheins, ggf. verteilt über mehrere Jahre.
- Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden halbjährlichen Tilgungsraten über 20 Jahre.
- Die Verwendung des Darlehens ist 6 Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen nachzuweisen.