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Kapitalfonds für Kleinunternehmen

_Kapital für Kleinunternehmen

 
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale vergibt im Hausbankenverfahren an Kleinunternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an freiberuflich Tätige, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen“ Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen).

Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Unternehmen und Freiberuflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.

Interessenten wenden sich an ihre Hausbank, damit diese bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank ein Darlehen aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ beantragt.
Wer kann ein Darlehen erhalten?   Endkreditnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige sein, die ihren Sitz in Hessen haben und die
  • nicht mehr als 15,0 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von 2.000.000,- € nicht überschreiten,
  • nicht nebenberuflich geführt sind,
  • kein konzernabhängiges Unternehmen sind und
  • deren Bonitätseinstufung durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 % nicht überschreitet

Existenzgründer können kein Darlehen aus diesem Förderprogramm erhalten.
Wie hoch ist das Darlehen?   Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt im Einzelfall mindestens 25.000,- € und maximal 75.000,- €.
Wie sind die Konditionen?   Besicherung:
Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Das Darlehen wird als endfälliges Nachrangdarlehen vergeben.
Zinssatz für den Endkreditnehmer:
maximal 7,03% pro Jahr nominal (ab 01.07.2010)
maximal 7,09% pro Jahr nominal (bis 30.06.2010)
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt zu 100%
Laufzeit:
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 7 Jahre ohne Sondertilgungsmöglichkeit.
Gebühren:
Für den Endkreditnehmer fallen keine Gebühren an.
Gibt es weitere Voraussetzungen?   Ja. Es ist eine Cofinanzierung durch die Hausbank erforderlich:
Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens der Wirtschafts- und Infrastrukturbank ist, dass die Hausbank ein weiteres Darlehen an den Interessenten in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrags der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausreicht.
Wie bekommt man ein Darlehen aus diesem Förderprogramm?   Als Darlehensinteressent wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank und bitten sie, mit Ihnen einen Darlehensvertrag über ein Darlehen aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ zu schließen.
 
Die Hausbank prüft, ob Sie in den Kreis der Darlehensberechtigten fallen (siehe „Wer kann ein Darlehen erhalten?“). Dazu gehört auch die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und die Feststellung Ihres Rating als Unternehmen bzw. Freiberufler.
 
Ihre Hausbank muss darüber hinaus auch bereit sein, Ihnen ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50% des gewünschten Darlehens aus dem Förderprogramm zu gewähren.
 
Liegen diese Festellungen alle vor, beantragt die Hausbank das entsprechende Darlehen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt an Ihre Hausbank, die Ihnen das Darlehen aus dem Förderprogramm dann ausreicht.
Weitere Fragen beantworten Ihnen:   a)    Ihre Hausbank
b)    Die Ansprechpartner der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen:

  • Norbert Gonsior, Tel.: 069 133850-7816
  • Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    Hotline 0180 5005 299*

    Mo-Do 9:00 – 18:00 Uhr, Fr 9:00 bis 16:00 Uhr
    (*14ct/Min. Festnetz DTAG, Mobilfunktarife können abweichen,
    Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Zum Download   das Merkblatt "Kapital für Kleinunternehmen"

der Flyer mit den Eckpunkten "Kapital für Kleinunternehmen"

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