Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet das Kreditprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Bankengruppe an. Die Förderdarlehen sind durch Mittel der KfW Bankengruppe refinanziert. Das Land Hessen verbilligt diese ohnehin schon günstigen Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung.
Was kann gefördert werden?
Das GuW-Programm fördert folgende Verwendungszwecke:
Alle Investitionen müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und es muss vor Beginn des Vorhabens ein Antrag gestellt werden.
Die Kumulierung mehrerer Verwendungszwecke im Rahmen eines Vorhabens ist nicht möglich.
Im Rahmen des GuW Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel - können folgende weiteren Kosten finanziert werden:
Anträge im Rahmen des Sonderprogramms müssen vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme gestellt werden.
Wer kann gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen,
Ausgenommen von der Förderung sind Vorhaben
Für das Sonderprogramm Betriebsmittel gilt darüber hinaus:
Das geförderte Unternehmen muss von der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sein. Es darf zudem vor dem 01.07.2008 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Definition der EU gewesen sein. Unternehmen, die nach dem 01.07.2008 den Status als Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen sind dennoch im Rahmen des GuW Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel antragsberechtigt.
Wo kann gefördert werden?
Der Investitionsort muss im Land Hessen liegen.
Wer erhält eine Zinsvergünstigung?
Die Zinsvergünstigung wird allen Antragsberechtigten gewährt.
Die Höhe der Zinsvergünstigung gilt grundsätzlich landesweit und beträgt zurzeit 0,20 %-Punkte.
Die Zinsvergünstigung erhöht sich in den hessischen EFRE-Vorranggebieten gemäß aktueller Richtlinie für alle Verwendungszwecke um weitere 0,20% Punkte.
Die Zinsvergünstigung im GuW Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel beträgt landesweit ebenfalls 0,20 %-Punkte.
Für Darlehen im GuW Hessen gilt das risikogerechte Zinssystem der KfW Bankengruppe.
Beachten Sie bitte hierzu unser Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem sowie die jeweils gültige Konditionsübersicht.
Einzelheiten zur Zinsvergünstigung und den regionalen Gültigkeiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien und den ergänzenden Merkblättern.
Eine Kumulation des GuW-Kreditprogramms mit einem Zuschuss des Landes Hessen ist ausgeschlossen.
Das GuW Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel kann für die gleichen förderfähigen Kosten nicht mit einer De-minimis-Beihilfe kumuliert werden.
Grundlagen der Förderung
Die Förderrichtlinien und die ergänzenden Merkblätter zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Hessen sowie zum GuW Hessen - Sonderprogramm Betriebsmittel in der aktuellen Fassung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt ab dem 01.06.2010 für alle Verwendungszwecke 2.000.000 Euro.
Im GuW Hessen - Sonderprogramm Betriebsmittel beträgt der Höchstbetrag 750.000 Euro.
Wo stelle ich den Antrag?
Das Darlehen wird über die finanzierende Hausbank beantragt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank darf mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens besteht nicht.
Eine Beantragung des GuW-Programms erfolgt weiterhin auf dem aktuellen Antragsformular der KfW Bankengruppe. Zusammen mit dem Antragsformular sind der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen das Statistische Beiblatt „Investitionen Allgemein“ sowie die Anlage Zinsvergünstigung einzureichen.
Bei Anträgen im GuW Hessen – Sonderprogramm Betriebsmittel benötigen wir zusätzlich die Anlagen Kleinbeihilfen / Hausbank und Kleinbeihilfen / Endkreditnehmer (letztere im Original).
Die finanzierende Hausbank hält die Formulare vor. Bei Bedarf können sie auch bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen angefordert werden.