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Innovationsförderung in Hessen heißt WIBank

Wirtschaftsminister Dieter Posch: Mit der Einführung der JEREMIE- und JESSICA-Fonds in Hessen setzen wir den Erfolgstrend zur wiederkehrend nutzbaren Förderung fort

 

  • JEREMIE: Innovationsförderung für hessische kleine Unternehmen (KU)
  • JESSICA: Darlehensbasierte Förderung von Stadtentwicklungsprojekten

Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurden von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe und weiteren Finanzinstituten gemeinsame Initiativen entwickelt, um die Zusammenarbeit einzelner Staaten und Regionen effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Zwei von ihnen betreffen die nachfolgenden Finanzinstrumente:

  • JEREMIE: Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds entwickelt wurde. Ziel ist, haushaltsschonende Finanzinstrumente auszureichen, welche kleinen und mittleren Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzierungen ermöglichen.
  • JESSICA: Steht für Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas und ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) entwickelt wurde. Gefördert werden nachhaltige Stadtentwicklung und Sanierung.

 

Mit diesen beiden Initiativen haben die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) einen neuen, innovativen Ansatz in der Förderung entwickelt. Er basiert auf der Entwicklung von revolvierenden Fonds. Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) haben diesen Ansatz aufgegriffen und in die hessische Förderpolitik umgesetzt. Das Fondsvolumen beläuft sich jeweils auf 10 Mio. Euro und teils sich auf in 50 % EFRE-Mittel und 50% nationale Kofinanzierung. Diese nationale Kofinanzierung erfolgt bei JEREMIE durch zinslose Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes Hessen und bei JESSICA durch zinslose Bereitstellung aus (bei der Helaba thesaurierten) Gewinnen der WIBank.

 

„Die grundsätzliche Zielsetzung von JEREMIE- und JESSICA-Konzepten liegt in der dauerhaften Einsatzmöglichkeit von Rückflüssen aus Strukturfondsmitteln für Förderzwecke. Das ist in Zeiten immer knapperer öffentlicher Kassen sicherlich das Mittel der Wahl, um mit Förderung dennoch dort ansetzen zu können, wo sie benötigt wird“, erläutert Dieter Posch, Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

 

Eckhard Hassebrock, Geschäftsleiter der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die beide Programme administrieren wird, ergänzt: „Voraussetzung ist, dass die Förderung von einer aufzehrenden Zuschuss- auf eine revolvierend nutzbare, rückzahlbare Förderung umgestellt wird. Das ist im Bereich der Stadtentwicklung noch eine Novität. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass wir den Gemeinden den nachhaltigen Nutzen dieses Ansatzes vermitteln können.“

 

 

 

Die beiden Programme im Einzelnen:

 

Hessische kleine Unternehmen (KU nach der EU-Definition: weniger als 50 Mitarbeiter und• eine Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) können aus dem „JEREMIE-Fonds Hessen“ über das neue Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ Nachrangdarlehen zur Finanzierung innovativer Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung ihres Unternehmens erhalten. Der innovative Gehalt kann sich beispielsweise in der Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, in der Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produkionsverfahren oder in einer wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren niederschlagen.

 

Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung (siebenjährige Laufzeit, Ausschluss der [ordentlichen] Kündigungsmöglichkeit, Verzicht auf außerordentliche Kündigung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse) verbreitert das Nachrangdarlehen die Eigenmittelbasis der Unternehmen. Dies führt zu Ratingvorteilen und ermöglicht weitere Finanzierungsbeiträge im Obligo der Hausbank.

 

Mit dem neuen Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ wird auf den positiven Erfahrungen mit dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ aufgesetzt, mit dem bereits seit April 2010 nachrangige Finanzierungsmittel zwischen 25.000 und 75.000 Euro - für Kleinstunternehmen bis 15 Mitarbeiter - bereitgestellt werden. Die WIBank schafft damit ein neues Finanzierungsfenster für nachrangige Finanzierungsmittel ab 75.000 Euro bis 200.000 Euro für Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter nach dem Grundmuster des eingeführten Angebotes. Damit soll dem in der Regel erschwerten Zugang innovativer Unternehmen zu Finanzierungsmitteln, z.B. für Markteinführungen neuer Produkte / Verfahren, entgegengesteuert werden. Der Zinssatz für Endkreditnehmer beträgt 6,82 % im Monat Oktober 2011.

 

 

Die Mittel des JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen sollen in Ergänzung zu bestehenden Städtebauförderungsprogrammen, bei denen es sich um reine Zuschussprogramme handelt, angeboten werden. Das für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehende Mittelvolumen in den Städtebauförderprogrammen wird regelmäßig überzeichnet. Hinzu kommen Anträge von Kommunen, die neu in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen werden möchten. Für die kommenden Jahre zeichnet sich in den Haushalten von Bund und Land Hessen keine Situation ab, die eine vollständige Bedienung der – grundsätzlich förderfähigen – Finanzierungswünsche der Kommunen ermöglichen wird.

 

Die neuen Fondsmittel sind für die Förderung von Stadtentwicklungsprojekten auf der Grundlage von „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ (wie sie in den Städtebauförderprogrammen üblich sind) vorgesehen und können z. B. für Grunderwerb, für die Verbesserung der innerörtlichen verkehrlichen Erschließung, für Neubau, Instandsetzung oder Modernisierung von Gebäuden oder für die Verlagerung von Betrieben eingesetzt werden.

 

Darlehensförderung gibt es bislang in der Städtebauförderung noch nicht. Um dieses Instrument anhand von Pilotprojekten in der Breite zu erproben, wird es hinsichtlich der förderfähigen Projekte keine inhaltliche Einschränkung über die EU-Vorgaben hinaus geben.

 

Förderberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen, die bei ihren städtebaulich bedeutsamen Vorhaben unterstützt werden sollen.

 

Der Zinssatz hier beträgt 1,5%. Die Darlehen können mit den anderen Städtebauförderprogrammen kombiniert werden.

 


Weiterführende Informationen und Einzelheiten, beispielsweise zu Berechtigten, Verwendungszweck und Antragsverfahren der Programme sind im Internet abrufbar:

 

 

Für „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ unter

» http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Wirtschaft/Kapital-Kleinunternehmen-Innovation-plus.html

 

 

Für JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen unter

» http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/BauenUndWohnen/Jessica-Stadtentwicklung.html

 

 

Die WIBank berät über das Programm „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ auch vor Ort. Die Termine der Unternehmersprechtage finden sich auf unserer Homepage im Terminkalender unter » http://www.wibank.de/de/Foerderberatung.html.

 

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