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Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Wissens- und Technologietransfer

Programmname Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Wissens- und Technologietransfer
Zielgruppe Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe, Einrichtungen der technisch-wissenschaftlichen beziehungsweise technisch-wirtschaftlichen  Infrastruktur, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände oder Kammern.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Um die Einführung innovativer Produkte, Produktionsanlagen und Verfahren zu beschleunigen, werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrationsvorhaben und Dienstleistungen durch Zuwendungen gefördert. Die Förderung soll zur Stärkung der Innovationskraft insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Gefördert werden
  • Forschungs-, Entwicklungs-, Innovationsvorhaben sowie
  • Vorhaben des Wissens- und Technologietransferbereichs,
  • Vorhaben zur Verbreitung und Anwendung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung,
  • Demonstrationsvorhaben einschließlich Machbarkeitsstudien im Rahmen von Verbundforschungsaktivitäten oder Wissens- und Technologietransferaktivitäten, wenn sie in Hessen durchgeführt werden, insbesondere aus den Bereichen
    Informations- und Kommunikationstechnik, Multimedia,
    Mikrosystemtechnik, Optische Technologien,
    Umwelttechnik und ökologische Wirtschaft,
    Biotechnologie und Medizintechnik,
    Nanotechnologie, Neue Werkstoffe,
    Produktions- und Verfahrenstechnologien,
    sowie aus Bereichen, die den Zielen des jeweils gültigen Forschungsrahmenprogramms der EU entsprechen.

Die Vorhaben sollen durch Erprobung oder Schaffung neuer oder neuartiger Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren den Stand der Technik in der Bundesrepublik Deutschland erhöhen. Sie sollen technisch erfolgversprechend sein und mittelfristig Aussicht auf Verwertung bieten.

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Für Personalausgaben gelten Höchstbeträge. Für die Förderung der Vorhaben gibt es unterschiedliche Fördersätze von 25 bis zu 100 Prozent.

Bei allen Vorhaben ist die gleichzeitige Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder kommunaler Gebietskörperschaften bis zur genannten Höhe zulässig.
Antragstellung Anträge auf Förderung stellen Sie bitte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, ausgenommen Anträge von Konsortialführern. Diese stellen ihre Anträge bitte direkt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung oder bei der HA Hessen Agentur GmbH.

Die fachliche Prüfung Ihres Antrags erfolgt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung oder beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
 
Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
 
Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Wissens- und Technologietransfer ist es, die Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation zu erhalten und zu stärken. Das Land Hessen setzt dabei auf neue Technologien, Produkte, Produktionsverfahren und intelligente Dienstleistungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben, sowie Einrichtungen der technisch-wissenschaftlichen beziehungsweise technisch-wirtschaftlichen  Infrastruktur.

 

Antragsberechtigt sind darüber hinaus Unternehmen mit Betriebssitz in Hessen, die Verbundforschung betreiben, d.h. die gemeinsam mit mindestens einem anderen hessischen Unternehmen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ein Vorhaben zur Entwicklung oder Demonstration eines innovativen Produkts oder Verfahrens oder einer technologieorientierten Dienstleistung durchführen.

 

Antragsberechtigt sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände oder Kammern.

 

Gefördert werden Vorhaben in ganz Hessen, vorzugsweise in den Vorranggebiete für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Vorranggebiete; siehe Fördergebietskarte).

Verwendungszweck

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Vorhaben des Wissens- und Technologietransferbereichs, Vorhaben zur Verbreitung und Anwendung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung, Demonstrationsvorhaben einschließlich Machbarkeitsstudien im Rahmen von Verbundforschungsaktivitäten oder Wissens- und Technologietransferaktivitäten, wenn sie in Hessen durchgeführt werden.

 

Dies gilt insbesondere für die Bereiche

  • Informations- und Kommunikationstechnik, Multimedia,
  • Mikrosystemtechnik, optische Technologien,
  • Umwelttechnik und ökologische Wirtschaft,
  • Biotechnologie und Medizintechnik,
  • Nanotechnologie, neue Werkstoffe,
  • Produktions- und Verfahrenstechnologien,

sowie die Bereiche, die den Zielen des jeweils gültigen Forschungsrahmenprogramms der EU entsprechen.

 

Die Vorhaben sollen durch Erprobung oder Schaffung neuer oder neuartiger Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren den Stand der Technik in der Bundesrepublik Deutschland erhöhen. Sie sollen technisch erfolgversprechend sein und mittelfristig Aussicht auf Verwertung bieten.

Als zuwendungsfähig können folgende Ausgaben anerkannt werden:

  • Personalausgaben (Forscher, Techniker und sonstige Personen, soweit diese mit dem Forschungsvorhaben beschäftigt sind);
  • Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Forschungsvorhaben genutzt werden
  • Ausgaben für Gebäude, sofern und solange sie für das Forschungsvorhaben genutzt werden;
  • Ausgaben der Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern die Transaktionen zu geschäftsüblichen Konditionen durchgeführt wurden und keine Absprachen vorliegen
  • Ausgaben für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen;
  • zusätzliche Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen;
  • sonstige Betriebskosten einschließlich Ausgaben für Material, Lieferungen und Ähnliches, die im Zuge der Forschungstätigkeit unmittelbar entstehen;
  • Ausgaben, die für die Erstellung von Mustern und Prototypen anfallen;
  • Ausgaben für qualitätssichernde Maßnahmen, inkl. Validierungen und Zertifizierungen Dritter soweit sie ursächlich in Bezug zum beantragten Projektziel stehen.

Zuwendungsfähig sind bei allen Vorhaben nur vorhabensbedingte zusätzliche Ausgaben. Es können alle Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden, die bei wirtschaftlicher und sparsamer Betriebsführung unmittelbar für die Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens anfallen.

 

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Grunderwerb und die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen).

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der erteilte Bewilligungsbescheid rechtswirksam geworden ist.

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Für die Förderung von Personalausgaben gelten folgende Höchstbeträge – jeweils pro Person und Monat:

  • für Diplom-Ingenieure, Naturwissenschaftler und Vergleichbare mit Universitätsabschluss 62,20 EUR/Stunde, maximal 9.952 EUR;
  • für Diplom-Ingenieure mit Fachhochschulabschluss, Techniker, Meister und Vergleichbare 46,30 EUR/Stunde, maximal 7.408 EUR;
  • für Facharbeiter und Vergleichbare 35,50 EUR/Stunde, maximal 5.680 EUR.

Ein Monat entspricht dabei 160 geleisteten Arbeitsstunden. Gemeinkosten sind hier pauschal inkludiert.

 

Für die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-, Innovationsvorhaben gelten die nachstehenden Fördersätze:

  • Grundlagenforschung kann bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
  • Industrielle Forschungsvorhaben können bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
  • Experimentelle Entwicklungen können bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
  • Studien über die technische Durchführbarkeit als Vorbedingung für Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung können gefördert werden, wenn sie folgende Werte nicht überschreiten:
    Bei KMU: 75% der Studien zur Vorbereitung der industriellen Forschung und 50% für Studien zur Vorbereitung der experimentellen Entwicklung.
    Bei Großunternehmen: 65% für Studien zur Vorbereitung der industriellen Forschung und 40% für Studien zur Vorbereitung der experimentellen Entwicklung.

 

Die Obergrenzen für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können bei mittleren Unternehmen um 10% und bei kleinen Unternehmen um 20% erhöht werden.

 

Zusätzlich ist bis zu einer Obergrenze von 80 % ein Aufschlag von 15% zulässig, wenn das Vorhaben

  • die Zusammenarbeit zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen betrifft.
    Voraussetzung ist, dass kein einzelnes Unternehmen im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit mehr als 70% der förderfähigen Ausgaben bestreitet. Für Großunternehmen gilt dies nur, wenn sie mit wenigstens einem KMU zusammenarbeiten oder die Zusammenarbeit grenzüberschreitend ist, das heißt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in wenigstens zwei Mitgliedstaaten ausgeführt werden. Die Untervergabe von Aufträgen gilt nicht als Zusammenarbeit; oder
  • die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung betrifft, insbesondere im Rahmen der Koordinierung nationaler F&E-Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Forschungseinrichtung mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben trägt und sie das Recht hat, die Ergebnisse der Arbeiten zu veröffentlichen, soweit sie von der Einrichtung durchgeführt wurden. Die Untervergabe von Aufträgen gilt nicht als Zusammenarbeit. Im Falle der Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung gelten die in dem Gemeinschaftsrahmen festgelegten Beihilfehöchstintensitäten und Aufschläge nicht für die Forschungseinrichtung;
    oder
  • im Falle der industriellen Forschung: Die Ergebnisse des Vorhabens werden auf technischen oder wissenschaftlichen Konferenzen weit verbreitet oder in wissenschaftlichen und technischen Zeitschriften veröffentlicht oder sind in Informationsträgern zugänglich (Datenbanken, bei denen jedermann Zugang zu den unbearbeiteten Forschungsdaten hat) oder sind durch gebührenfreie beziehungsweise Open-Source-Software zugänglich.

Hinweise

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des EG-Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABI. Nr. C 323 vom 30. Dezember 2006, S. 1) sowie diesen Richtlinien gewährt.


Die Ergebnisse der Fördermaßnahmen müssen für Dritte in geeigneter Form zugänglich sein.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung stellen Sie bitte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, ausgenommen Anträge von mehreren Unternehmen oder mit einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung gemeinsam; in diesen Fällen bitten wir darum, dass der Konsortialführer den Antrag direkt beim Hessen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stellt. Dabei müssen die anderen Beteiligten genannt und die Kooperationsverträge vorgelegt werden

Die fachliche Prüfung Ihres Antrags erfolgt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung oder beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.

 

Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!

Kombinationsmöglichkeit

Bei allen Vorhaben ist die gleichzeitige Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder kommunaler Gebietskörperschaften zulässig in dem Maße, als dadurch die genannten Fördersätze nicht überschritten werden.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
 
Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
 

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Service

Ansprechpartner

John Vogelgesang

Tel: +49(0)611 774-7377

Fax: +49(0)69 9132-8-9161

E-Mail: » John Vogelgesang

Pietro Pitruzzella

Tel: +49(0)611 774-7273

Fax: +49(0)69 9132-8-9121

E-Mail: » Pietro Pitruzzella

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265