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Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Programmname Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Zielgruppe Bewirtschafter von Rebflächen, die in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst sind
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Zur Förderung der besseren Anpassung des Weinbausektors insgesamt an die sich wandelnde Nachfrage werden Beihilfen für die Umstellung auf marktgerechte Rebsorten sowie die Umstrukturierung von Rebflächen, die eine rationellere Bewirtschaftung erlauben, geleistet.  
Antragstellung Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.
Die Anträge müssen, bis spätestens 31.12. eines Jahres, schriftlich gestellt werden, wenn die Maßnahme im darauffolgenden Jahr abgeschlossen und bezuschusst werden soll.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Das Ziel ist die Anpassung der Weinerzeugung an die Marktnachfrage. Das Programm deckt die wichtigsten finanziellen Auswirkungen der Umstrukturierung und Umstellung für den Erzeuger ab:

  • Einkommenseinbußen während der Umstellung
  • die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für alle Maßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung von Weinbergen sind die Bewirtschafter von Rebflächen, die in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst sind.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Pläne zur Umstrukturierung und Umstellung vorliegen, die gegebenenfalls von dem betreffenden Mitgliedsstaat genehmigt wurden. Es gilt eine Mindestgröße für die Förderung von 5 AR (=500qm) pro Bewirtschaftungseinheit.

 

Nicht förderfähig sind reguläre Erneuerungen ausgedienter Altrebflächen.

Verwendungszweck

Gefördert werden können folgende Maßnahmen:

  • Die Sortenumstellung auch durch Umveredelung
  • Die Umbepflanzung von Rebflächen

Die Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken (Änderung der Zeilenbreite auf mindestens 1,80 Meter in Flachlagen und mindestens 1,60 Meter in Steillagen, wenn die ursprüngliche Zeilenbreite um mindestens 10 cm von der Zielzeilenbreite abweicht.)

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Der den Erzeugern gewährte Ausgleich für Einkommenseinbußen kann sich auf bis zu 100% der betreffenden Einbuße belaufen. Erzeuger können entweder für Einkommenseinbußen, die mit der Durchführung des Umstellungs-/Umstrukturierungsplans zusammenhängen, entschädigt werden, oder einen Zuschuss zu den Umstrukturierungs- und Umstellungskosten erhalten.

Die Entschädigung der Erzeuger für Einkommenseinbußen kann folgende Form haben:

  • Zulassung des Nebeneinanderbestehens alter und neuer Rebflächen für einen festen Zeitraum von höchstens 3 Jahren, oder
  • Entschädigungszahlung aus EU-Mitteln (Zuschuss)

 

Der Gemeinschaftszuschuss zu den Umstrukturierungs- und Umstellungskosten darf 50% dieser Kosten nicht überschreiten. Zur Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechnik betragen die Fördersätze in Flachlagen 7.500  Euro/ha und in Steillagen in Abhängigkeit von der Hangneigung zwischen 13.500  Euro/ha und 18.000  Euro/ha.

 

Bei Sortenumstellung mit Rodung der Altanlage beträgt der Fördersatz in Flachlagen 7.500 Euro/ha und in Steillagen in Abhängigkeit von der Hangneigung zwischen 13.500 Euro/ha und 18.000 Euro/ha. Bei Sortenumstellung ohne Rodung der Altanlage und bei Wiederanpflanzung nach durchgeführten Flurbereinigungsmaßnahmen reduzieren sich die Fördersätze auf 6.000 Euro/ha in Flachlagen und in Steillagen in Abhängigkeit von der Hangneigung auf 12.000  Euro/ha bzw. 16.500 Euro/ha.

Hinweise

Antragsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Die Anträge müssen, bis spätestens 31.12. eines Jahres, schriftlich gestellt werden, wenn die Maßnahme im darauffolgenden Jahr abgeschlossen und bezuschusst werden soll.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

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Service

Ansprechpartner

Carmen Wurster

Tel: +49(0)69 9132-7812

E-Mail: » Carmen Wurster

Standort

Offenbach

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Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

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22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

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05.06.2012 Termine

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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