Förderung des Steillagenweinbaus
| Programmname | Förderung des Steillagenweinbaus | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Hessische Winzer | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Um die Bewirtschaftung von Rebflächen in hessischen Steillagen aufrechtzuerhalten, können Winzer, die nach den Vorgaben des Konzeptes „Umweltschonender Weinbau“ arbeiten, einen Zuschuss erhalten. Dieser beläuft sich je nach Hangneigung auf 1.534 Euro, 1.637 Euro oder 2.046 pro Hektar und Jahr. | |
| Antragstellung | Es muss einmalig ein Teilnahmeantrag und im Folgenden jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Der Antrag ist jeweils bis 15. Mai eines Jahres einzureichen. |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Förderung ist es, bewirtschaftete Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen als Teil des Landschaftsbildes zu erhalten und zu pflegen.
Der Steillagenweinbau stellt ein wichtiges landschaftsprägendes
Element in den hessischen Weinanbaugebieten — Rheingau und Hessische Bergstraße — dar. Diese Bewirtschaftungsform ist aufgrund der sehr hohen Bewirtschaftungskosten gefährdet.
Antragsberechtigte
Hessische Winzer, die Steillagenweinbau betreiben.
Voraussetzungen
Förderungsfähig sind Rebflächen in Steillagen (mehr als 30% Hangneigung) innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinanbaugebiete, die entsprechend den Vorgaben des Konzeptes „Umweltschonender Weinbau“ bewirtschaftet werden.
Verwendungszweck
Unterstützt werden folgende Maßnahmen:
- Bodenuntersuchungen (Laborkosten und zusätzlicher Arbeitsaufwand)
- Pflanzenschutzmittel
- erosionshemmende Maßnahmen
- Unterhaltung der steillagentypischen Landschaftsstrukturen
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Gewährt werden Zuschüsse als Anteilsfinanzierung des Projektes.
Die Beihilfebezüge sind wie Folgt aufgegliedert:
Hangneigung in nicht flurbereinigten Flächen
Kategorie A = Hangneigung > 30% bis <40%
Kategorie B = Hangneigung > =40% bis <45%
Kategorie C = Hangneigung > =45%
Förderung je Hektar und Jahr von:
a) Kategorie A 1.534 Euro
b) Kategorie B 1.637 Euro
c) Kategorie C 2.046 Euro
In den Kategorien B und C wird jeweils ein Zuschlag von 307 Euro gewährt, sofern die geförderte Fläche nicht flurbereinigt ist.
Hinweise
Antragsverfahren
Es muss einmalig ein Teilnahmeantrag und im Folgenden jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Der Antrag ist jeweils bis 15. Mai eines Jahres einzureichen.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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