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Förderung des Steillagenweinbaus

Programmname Förderung des Steillagenweinbaus
Zielgruppe Hessische Winzer
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Um die Bewirtschaftung von Rebflächen in hessischen Steillagen aufrechtzuerhalten, können Winzer, die nach den Vorgaben des Konzeptes „Umweltschonender Weinbau“  arbeiten, einen Zuschuss erhalten. Dieser beläuft sich je nach Hangneigung auf 1.534 Euro, 1.637 Euro oder 2.046 pro Hektar und Jahr.
Antragstellung Es muss einmalig ein Teilnahmeantrag und im Folgenden jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Der Antrag ist jeweils bis 15. Mai eines Jahres einzureichen.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel der Förderung ist es, bewirtschaftete Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen als Teil des Landschaftsbildes zu erhalten und zu pflegen.

Der Steillagenweinbau stellt ein wichtiges landschaftsprägendes

Element in den hessischen Weinanbaugebieten — Rheingau und Hessische Bergstraße — dar. Diese Bewirtschaftungsform ist aufgrund der sehr hohen Bewirtschaftungskosten gefährdet.

Antragsberechtigte

Hessische Winzer, die Steillagenweinbau betreiben.

Voraussetzungen

Förderungsfähig sind Rebflächen in Steillagen (mehr als 30% Hangneigung) innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinanbaugebiete, die entsprechend den Vorgaben des Konzeptes „Umweltschonender Weinbau“ bewirtschaftet werden.

Verwendungszweck

Unterstützt werden folgende Maßnahmen:

  • Bodenuntersuchungen (Laborkosten und zusätzlicher Arbeitsaufwand)
  • Pflanzenschutzmittel
  • erosionshemmende Maßnahmen
  • Unterhaltung der steillagentypischen Landschaftsstrukturen

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Gewährt werden Zuschüsse als Anteilsfinanzierung des Projektes.

 

Die Beihilfebezüge sind wie Folgt aufgegliedert:

Hangneigung in nicht flurbereinigten Flächen

Kategorie A = Hangneigung > 30% bis <40%

Kategorie B = Hangneigung > =40% bis <45%

Kategorie C =  Hangneigung > =45%

 

Förderung je Hektar und Jahr von:

a) Kategorie A 1.534 Euro

b) Kategorie B 1.637 Euro

c) Kategorie C 2.046 Euro

 

In den Kategorien B und C wird jeweils ein Zuschlag von 307 Euro gewährt, sofern die geförderte Fläche nicht flurbereinigt ist.

Hinweise

Antragsverfahren

Es muss einmalig ein Teilnahmeantrag und im Folgenden jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.

Der Antrag ist jeweils bis 15. Mai eines Jahres einzureichen.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

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Service

Ansprechpartner

Carmen Wurster

Tel: +49(0)69 9132-7812

E-Mail: » Carmen Wurster

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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