Schulmilchbeihilfe
| Programmname | Schulmilchbeihilfe | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | schulische Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen), sowie der jeweilige Schulträger | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Mit dem europäischen Schulmilchprogramm stellt die Europäische Union Schulen und anderen Bildungsstätten Zuschüsse zur Verfügung, damit den Schülern günstige Milch und Milchprodukte angeboten werden können. Damit soll eine ausgewogenere Ernährungsweise und vermehrter Konsum von Milchprodukten von Kindern gefördert werden. Eine gesunde Ernährungsweise soll sowohl praktisch als auch pädagogisch vermittelt werden. Dabei erhalten weiterführende Schulen denselben Zugang zu dem Programmn wie Grundschulen, Kindergärten und Vorschulen. | |
| Antragstellung | Die Schule muss sich für einen Schulmichlieferanten entscheiden und mit diesem einen Vertrag abschließen. Der Schulmilchlieferant kümmert sich im Folgenden um die Beantragung der Beihilfe und rechnet direkt mit der für die Abwicklung der Schulmilchbeihilfe zuständigen Behörde ab. In Hessen ist dafür das » Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 51.2 Schulmilch zuständig. |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Durch eine möglichst hohe Beteiligung beim Schulmilchprogramm sollen die Ernährungsgewohnheiten von Schülern geprägt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind schulische Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen), sowie der jeweilige Schulträger. Schulmilchberechtigt sind Kinder und Schüler bis zu einem Alter von 27 Jahren.
Voraussetzungen
Es gibt einen Höchstverkaufspreis, um sicherzustellen, dass die Förderung den Schülern wirklich zugute kommt. Dieser liegt je nach Produkt und Menge zwischen 0,30 Euro/verkaufter Einheit (beispielsweise 0,25 l Vollmilch) und 0,85 Euro /Liter (beispielsweise: Mischgetränk mit Vollmilch in einer Mehrwegverpackung).
Die Milch darf nur an Schultagen ausgeschenkt werden. Der Schulträger oder die schulische Einrichtung teilt der zuständigen Behörde und gegebenenfalls dem Antragsteller die Gesamtzahl der Schultage (ohne Ferientage) mit. Schulmilch darf in den Einrichtungen nicht verkocht werden. Das Einrühren von Getränkepulvern ist jedoch erlaubt.
Verwendungszweck
Gefördert wird Milch, Milchmischgetränke und Jogurt.
Es werden 0,25 Liter Milch pro Kind pro Tag gefördert.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Gewährt werden Zuschüsse als Projektförderung.
Die Förderung beträgt 18,15 Euro pro 100 kg Milch.
Zusätzlich fördert das Land Hessen jeden Liter Milch mit weiteren 6,2 Cent. Diese Förderung muss allerdings gesondert beantragt werden.
Hinweise
Antragsverfahren
Die Schule muss sich für einen Schulmichlieferanten entscheiden und mit diesem einen Vertrag abschließen. Der Schulmilchlieferant kümmert sich im Folgenden um die Beantragung der Beihilfe und rechnet direkt mit der für die Abwicklung der Schulmilchbeihilfe zuständigen Behörde ab.
In Hessen ist dafür das » Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 51.2 Schulmilch zuständig.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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