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Fonds zur Veredelung und Verwertung von Patenten der staatlichen Hochschulen Hessens (Patentfonds)

Programmname Fonds zur Veredelung und Verwertung von Patenten der staatlichen Hochschulen Hessens (Patentfonds)
Zielgruppe Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen Hessens, die dem Verbund HIPO V angehören. Dies sind namentlich:
  • Technische Universität Darmstadt
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Philipps-Universität Marburg
  • Universität Kassel
  • Hochschule Darmstadt
  • Fachhochschule Wiesbaden
  • Fachhochschule Frankfurt am Main
  • Fachhochschule Gießen-Friedberg
  • Hochschule Fulda
  • Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Dieser Fonds wird gezielt dazu eingesetzt, patentierte Forschungsergebnisse der Hochschulen durch die Finanzierung der Veredlung der Patente bis hin zur Verwertung der fertigen Produkte zu fördern.

Die Mittel aus diesem Fonds stehen zur Verfügung, um die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Erfindungen an den Hochschulen zu dokumentieren, um so die Voraussetzungen für eine Lizenzierung von wissenschaftlichen Patenten an bestehende Unternehmen oder die Gründung eines Spin-Off-Unternehmens zu schaffen oder zu erleichtern.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt der Hochschule zur Finanzierung eines Projektes Zuwendungsmittel in Höhe von maximal 160.000 EUR. Das Mindestvolumen für ein Projekt beträgt 50.000 EUR.

Diese Zuwendungsmittel können für die nachstehend aufgeführten finanzierbaren Kosten verwendet werden:
  • Die Schutzrechtsfamilie und die sich aus dem Projekt ergebenden neuen Patentierungskosten.
  • Externe Beauftragung von Entwicklungs- und Forschungsleistungen, insbesondere von Untersuchungen durch Ingenieurbüros oder private Forschungslabore oder Industrieunternehmen
    mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Mietzahlungen für Forschungsinfrastruktur an Dritte (Nicht-Antragsteller).
  • Direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen (=Antragsteller).
  • Geräte, Bauteile und Verbrauchsmaterialien für Machbarkeitsuntersuchungen innerhalb der Forschungsinfrastruktur der Antragsteller.
  • Transport von Geräten oder Materialien zu externen Dienstleistern und deren Entwicklungslaboren.
  • Reisekosten von Personal der Antragsteller für Reisen zu externen Entwicklungsdienstleistern.
  • Sonstige, nachweisbare externe Kosten, welche dem Projekt unmittelbar zuzuordnen sind, mit Ausnahme der von den Patentverwertungsagenturen (PVA) generierten Kosten und Kosten, die der Grundausstattung zuzuordnen sind.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen partizipiert an den Bruttoverwertungserlösen, wenn die Hochschule aus der Verwertung von Patenten Erlöse erzielt.
Antragstellung Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unserem Ansprechpartner eine Vorabstimmung durchführen.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Dieser Fonds wird gezielt dazu eingesetzt, patentierte Forschungsergebnisse der Hochschulen durch die Finanzierung der Veredlung der Patente bis hin zur Verwertung der fertigen Produkte zu fördern.

Damit sollen an hessischen Hochschulen entwickelte Ideen und Innovationen in marktreife Produkte und Dienstleistungen überführt und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Hessen gestärkt werden.

Die Mittel aus diesem Fonds stehen zur Verfügung, um die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Erfindungen an den Hochschulen zu dokumentieren, um so die Voraussetzungen für eine Lizenzierung von wissenschaftlichen Patenten an bestehende Unternehmen oder die Gründung eines Spin-Off-Unternehmens zu schaffen oder zu erleichtern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen Hessens, die dem Verbund HIPO V angehören. Dies sind namentlich:

  • Technische Universität Darmstadt
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Justus-Liebig-Universität Giessen
  • Philipps-Universität Marburg
  • Universität Kassel
  • Hochschule Darmstadt
  • Fachhochschule Wiesbaden
  • Fachhochschule Frankfurt am Main
  • Fachhochschule Giessen-Friedberg
  • Hochschule Fulda
  • Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main.

Voraussetzungen

Die generellen Voraussetzungen für die Antragstellung sind:

  1. eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung,
  2. eine verbindliche Erklärung des Antragsstellers, dass er die Schutzrechtsposition bis zum Ende der Laufzeit des beantragten Machbarkeitsprojektes aufrecht erhält bzw. die Anmeldung weiter verfolgt,
  3. eine Projektbeschreibung,
  4. eine Zeit- und Meilensteinplanung,
  5. eine Finanzplanung inkl. Patentierungs- und Projektmanagementkosten und
  6. eine gemeinsame befürwortende Stellungnahme der drei Patentverwertungsagenturen.

 

Verwendungszweck

Die Zuwendungsmittel können für die nachstehend aufgeführten finanzierbaren Kosten verwendet werden:

  • Die Schutzrechtsfamilie und die sich aus dem Projekt ergebenden neuen Patentierungskosten.
  • Externe Beauftragung von Entwicklungs- und Forschungsleistungen, insbesondere von Untersuchungen durch Ingenieurbüros oder private Forschungslabore oder Industrieunternehmen mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Mietzahlungen für Forschungsinfrastruktur an Dritte (Nicht-Antragsteller).
  • Direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen (=Antragsteller).
  • Geräte, Bauteile und Verbrauchsmaterialien für Machbarkeitsuntersuchungen innerhalb der Forschungsinfrastruktur der Antragsteller.
  • Transport von Geräten oder Materialien zu externen Dienstleistern und deren Entwicklungslaboren.
  • Reisekosten von Personal der Antragsteller für Reisen zu externen Entwicklungsdienstleistern.
  • Sonstige, nachweisbare externe Kosten, welche dem Projekt unmittelbar zuzuordnen sind, mit Ausnahme der von den Patentverwertungsagenturen (PVA) generierten Kosten und Kosten, die der Grundausstattung zuzuordnen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt der Hochschule zur Finanzierung eines Projektes Zuwendungsmittel in Höhe von maximal EUR 160.000,00. Die Zuwendung kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen; das Mindestvolumen des Projektes beträgt EUR 50.000,00.

Die Anrechnung von Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, ist möglich, wenn durch die Hochschule der Nachweis erbracht wird, dass die Kosten dem zu fördernden Projekt ursächlich und eindeutig zuzurechnen sind.

Die Hochschule kann für Kosten, die zusätzlich zu den ursprünglich bei Antragstellung bekannten Kosten bei dem von ihr vorgeschlagene Projekt entstehen, eine Nachbewilligung über die gewährten Zuwendungsmittel hinaus bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragen. In diesem Antrag auf eine weitere Mittelgewährung muss die Hochschule die erhöhten Kosten detailliert für das Projekt begründen und nachweisen. Dem Antrag ist eine gemeinsame befürwortende Stellungnahme der drei hessischen Patentverwertungsagenturen beizufügen.

Für den Fall, dass eine Nachbewilligung nicht möglich ist, kann auf Antrag der Hochschule die Erlösbeteiligung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen folgendermaßen gesenkt werden:

Übersteigen die dem Projekt direkt zurechenbaren Kosten zuzüglich der dem Projekt direkt zurechenbaren Patentierungskosten den Betrag von insgesamt EUR 300.000,00, so verringert sich der Anteil der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen an den Bruttoverwertungserlösen gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz von 25% auf 20 %.

Übersteigen diese Kosten den Betrag von EUR 400.000,00, so verringert sich der genannte Anteil auf 15 %.

Für den Fall, dass diese Kosten den Betrag von EUR 600.000,00 übersteigen, so verringert sich der genannte Anteil auf 10 %. Berücksichtigt werden dabei nur die Kosten, welche bis zum Beginn der Verwertungsphase des Projektes , d.h. bis zum Beginn der Begründung von Bruttoverwertungserlösen bei der Hochschule, anfallen.

Antragsverfahren

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unserem Ansprechpartner eine Vorabstimmung durchführen.

 

Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!

Ihr Förderantrag soll enthalten:

  • Projektbeschreibung
  • Zeit-/Meilensteinplanung
  • Finanzplanung, inklusive Patentierungs- und Projektmanagementkosten
  • Eine gemeinsame befürwortende Stellungnahme der drei Patentverwertungsagenturen.

Auf der Basis des gemeinsamen Kurzgutachtens der Patent-Verwertungs-Agenturen in Hessen (namentlich derzeit: GINo mbH, Kassel; TransMIT GmbH, Giessen; INNOVECTIS GmbH, Frankfurt) wird die Bank aus den beantragten Projekten der Hochschulen die Auswahl der zu fördernden Projekte durchführen.

Konditionen

Die Zuwendungsmittel können bei Anfallen der finanzierbaren Kosten in Teilbeträgen (mind. EUR 40.000,00) abgerufen werden.

Sollten die im jeweiligen Abrufjahr für das Programm vorgesehenen Mittel nicht mehr ausreichen, ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen berechtigt, die Auszahlungen von Teilbeträgen in das nächste Haushaltsjahr zu verschieben.

Der Abruf erfolgt mittels des von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessenzur Verfügung gestellten Formulars.

Die bewilligten Mittel werden zu 100 % ausgezahlt.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen partizipiert an den Bruttoverwertungserlösen, wenn die Hochschule aus der Verwertung von Patenten Erlöse erzielt. Der Anteil der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen an den Bruttoverwertungserlösen beträgt 25 %. Davon sind vorrangig die Zuwendungsmittel zurückzuzahlen. Der Anspruch der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auf Partizipation an den Bruttoverwertungserlösen erlischt nicht mit der Rückzahlung der Zuwendungsmittel.

Die Definition des Bruttoverwertungserlöses richtet sich nach § 42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Die bei der Hochschule anfallenden Bruttoverwertungserlöse sind zweimal im Jahr, jeweils am 15.06 und 15.12. eines Jahres, halbjährlich nachträglich in Höhe des der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zustehenden Anteils abzuführen. Die Auszahlung der bei der Hochschule anfallenden Bruttoverwertungserlöse erfolgt vor allen anderen Kapitalgebern und sonstigen Berechtigten vorrangig an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Werden innerhalb von 10 Jahren ab dem auf das Bewilligungsdatum folgenden Kalenderjahr keine Bruttoverwertungserlöse begründet, entfällt die Verpflichtung der Hochschule zur Rückzahlung der Zuwendungsmittel an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Die Hochschule verpflichtet sich, alle notwendigen Patente für die Dauer des Projektes anzumelden und aufrecht zu erhalten. Die Hochschule ist berechtigt, einen Antrag auf vorzeitige Beendigung des Projektes zu stellen. Der Antrag ist zu begründen und durch eine gemeinsame Stellungnahme der drei Patent-Verwertungs-Agenturen in Hessen zu ergänzen. Wird dem Antrag durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen entsprochen, entfällt für die Hochschule die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte.

Programmverantwortliches Ressort

Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst  

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Service

Ansprechpartner

Hessischer Patentfonds

Menzel, Stephan

Hessischer Patentfonds

Tel: +49(0)69 9132-2724

Fax: +49(0)69 9132-8-2724

E-Mail: » Stephan Menzel

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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