Marktstrukturverbesserung
| Programmname | Marktstrukturverbesserung | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Erzeugergemeinschaften, vermarktende Unternehmen landwirtschaftlicher Erzeugnisse | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Zur Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung, werden Investitionen über den Entwicklungsplan des Landes Hessen auf der Grundlage der ELER-Verordnung mit Beteiligung der EU gefördert. Bei den anderen Maßnahmen erfolgt die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) nach den entsprechenden Förderungsgrundsätzen. |
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| Antragstellung | Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Regierungspräsidium Gießen zu stellen. | |
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Förderung in Hessen ist die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln mit höherer Qualität, die im Rahmen von anerkannten Lebensmittelqualitätsregelungen (in Hessen: Qualitätsmarke Geprüfte Qualität - Hessen) erzeugt werden.
Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung werden gewährt, um die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Erzeugergemeinschaften mit einer Anerkennung nach dem Marktstrukturgesetz und Erzeugerzusammenschlüsse für ökologische und regional erzeugte Produkte mit Sitz in Hessen. Ebenso Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Betriebsstätten in Hessen.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzung ist, dass Gründung und Tätig werden von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Erzeuger auf mind. 5 Jahre angelegt ist.
Nicht förderfähig sind:
Unternehmen mit insgesamt mehr als 750 Beschäftigten oder mehr als 200 Millionen Euro Jahresumsatz.
Verwendungszweck
Die Förderung zur Marktstrukturverbesserung umfasst folgende Bereiche:
- Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Erzeuger
- Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung einschließlich Kosten der Vorplanung
- Vermarktungskonzeptionen
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses, über maximal 5 Jahre, gewährleistet.
Erzeugerzusammenschlüsse, gestaffelt nach der Unternehmensgröße, erhalten bis zu 35% ihrer nachgewiesenen Kosten. Der Fördersatz von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, ist nach der Unternehmensgröße gestaffelt, und beträgt bis zu 25%.
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung müssen 5 Jahre lang mind. 40% ihrer Aufnahmekapazität durch Lieferverträge mit der Erzeugerebene auslasten.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro.
Die Vermarktungskonzeption muss sich auf Qualitätsprodukte beziehen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50%, ist jedoch auf max. 100.000 Euro begrenzt.
Hinweise
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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