Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement
| Programmname | Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei regionalen Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen und sonstige regionale Akteure |
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Gefördert werden der Aufbau überbetrieblicher Strukturen und die Durchführung des Netzwerkmanagements (Personal- und Sachkosten), z. B.:
Nicht gefördert werden hierbei betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen. Für den Aufbau und die Umsetzung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement werden in einer Anlaufphase von maximal 36 Monaten zuwendungsfähige Ausgaben von höchstens 425.000 Euro anerkannt. |
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| Antragstellung | Stellen Sie bitte Ihre Anträge bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen! |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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Einzelheiten
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Zielsetzung
Die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen soll zielgerichtet unterstützt
werden, um vorhandene Potenziale zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu erhöhen.
Ziele sind insbesondere
- gemeinsame Initiativen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren anzustoßen,
- Informationsnetzwerke zwischen Unternehmen aufzubauen,
- den Technologietransfer zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen auszubauen,
- externes Wissen in den Innovationsprozess der Unternehmen einzubinden,
- den Zugang zum Know-how anderer Unternehmen zu erleichtern und
- die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, zu verbessern.
Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (siehe Fördergebietskarte).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei regionalen Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie von wirtschaftsnahen Einrichtungen, sonstigen regionalen Akteure.
Voraussetzungen
Der Träger muss angemessene finanzielle Beiträge von den Partnern, insbesondere von den eingebundenen Unternehmen nachweisen, um die Nachhaltigkeit der Projekte über die Anlaufphase hinaus sicherzustellen.
Verwendungszweck
Gefördert werden der Aufbau überbetrieblicher Strukturen und die Durchführung des Netzwerkmanagements (Personal- und Sachkosten), z. B.:
- gemeinsame Initiativen zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren - Informationsnetzwerke zwischen Unternehmen
- Technologietransfer zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen
- Einbindung externen Wissens in den Innovationsprozess der Unternehmen
- Erleichterung des Zugang zum Know-how anderer Unternehmen
- Maßnahmen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, verbessern.
Nicht gefördert werden hierbei betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt in der Regel nicht mehr als 50%.
Für den Aufbau und die Umsetzung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement werden in einer Anlaufphase von maximal 36 Monaten zuwendungsfähige Ausgaben von höchstens 425.000 EUR anerkannt.
Für Projekte mit mindestens fünf Partnern betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben höchstens 700.000 EUR.
Mit besonderer Begründung kann die Förderung zu den gleichen Bedingungen maximal weitere 36 Monate gewährt werden.
Die Ausgaben für eine Vorbereitungsphase, die dem Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes oder eines Clustermanagements vorausgeht, können einmalig mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 25.000 EUR, jedoch höchstens 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, gefördert werden.
In den genannten Fördersätzen sind eventuelle Zuwendungen aus den Europäischen Strukturfonds enthalten.
Hinweise
Über die die Aktivitäten von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement ist der WIBank während des Förderzeitraums jährlich zu berichten.
Antragsverfahren
Stellen Sie bitte Ihre Anträge bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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Ansprechpartner
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
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