Kapital für Kleinunternehmen
| Programmname | Kapital für Kleinunternehmen |
|---|---|
| Zielgruppe | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige; Existenzgründer können kein Darlehen aus diesem Förderprogramm erhalten. |
| Programmtyp | Darlehen |
| Kurzinfo | Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Hausbankenverfahren an Kleinunternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an freiberuflich Tätige, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen“ Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen). Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Unternehmen und Freiberuflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. |
Eckpunkte:
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Einzelheiten
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Zielsetzung
Die Finanzierungsmittel, die im Rahmen von Kapital für Kleinunternehmen zur Verfügung gestellt werden, sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Kleinunternehmen und Freiberuflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.
Antragsberechtigte
Endkreditnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige sein, die ihren Sitz in Hessen haben und die
- nicht mehr als 15,0 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von 2.000.000,- € nicht überschreiten,
- nicht nebenberuflich geführt sind,
- kein konzernabhängiges Unternehmen sind und
- deren Bonitätseinstufung durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 % nicht überschreitet
Existenzgründer können kein Darlehen aus diesem Förderprogramm erhalten.
Ebenso nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition und Sanierungsfälle.
Verwendungszweck
Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei Kleinunternehmen und Freiberuflern. Die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital soll mit diesem Programm erleichtert werden.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt im Einzelfall mindestens 25.000 EUR und maximal 75.000 EUR.
Für den Endkreditnehmer fallen keine Gebühren an.
Hinweise
Befristung
Anträge aus diesem Programm müssen bis spätestens 30. Juni 2012 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingegangen sein.
Antragsverfahren
Als Darlehensinteressent wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank und bitten sie, mit Ihnen einen Darlehensvertrag über ein Darlehen aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ zu schließen.
Die Hausbank prüft, ob Sie in den Kreis der Darlehensberechtigten fallen. Dazu gehört auch die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und die Feststellung Ihres Rating als Unternehmen bzw. Freiberufler.
Der Antrag ist von dem Kreditinstitut auf dem von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellten Antragsformular (siehe Servicespalte rechts) bei dieser einzureichen.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt an Ihre Hausbank, die Ihnen das Darlehen aus dem Förderprogramm dann ausreicht.
Kombinationsmöglichkeit
Der Endkreditnehmer ist berechtigt, das ihm aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ gewährte Nachrangdarlehen mit anderen Fördermitteln zu kombinieren.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium der Finanzen | |
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Aktuelle Zinssätze
Kapital für Kleinunternehmen
Stand 01.05.2012
| ab 01.04.2012 | Zinssatz Endkreditnehmer | 6,59% pro Jahr nominal |
| ab 01.05.2012 | Zinssatz Endkreditnehmer | 6,44% pro Jahr nominal |
Downloads
» Merkblatt "Kapital für Kleinunternehmen"
pdf, 72 KB
» Eckpunkte "Kapital für Kleinunternehmen"
pdf, 59 KB
» Antrag "Kapital für Kleinunternehmen"
doc, 147 KB
