Kapital für Kleinunternehmen - Innovation Plus
| Programmname | Kapital für Kleinunternehmen - Innovation Plus |
|---|---|
| Zielgruppe | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen Das Mindestalter des antragstellenden Unternehmens beträgt zwei Jahre. |
| Programmtyp | Darlehen |
| Kurzinfo | Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt an kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen). Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur bei den Endkreditnehmern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. Dabei werden die Finanzmittel zu gleichen Teilen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln des Landes Hessen bereitgestellt. Die Darlehen werden im Hausbankverfahren ggf. unter Einbindung der Spitzeninstitute ausgereicht. Antragstellung und Auszahlung an den Endkreditnehmer erfolgen durch das jeweilige Kreditinstitut. Die Finanzierungsmittel können für Investitionen in innovative Vorhaben genutzt werden. Förderdarlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren können nicht gefördert werden. Reine Ersatzinvestitionen sind somit von einer Förderung ausgeschlossen. Die Investition muss im Zusammenhang mit der Erweiterung des Unternehmens stehen, die sich u.a. darin zeigt, dass eine Umsatz- oder Ergebnissteigerung, ein Wachstum des Marktanteils, eine Steigerung der Beschäftigtenzahl, eine Erschließung neuer Märkte oder der Ausbau des Vertriebsnetzes erwartet und geplant wird. Mit dem Erweiterungsvorhaben sollen neue Dauerarbeitsplätze (mindestens ein neuer Dauerarbeitsplatz) geschaffen und vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. |
Eckpunkte:
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Einzelheiten
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Zielsetzung
Die Finanzierungsmittel, die im Rahmen von Kapital für Kleinunternehmen - Innovation Plus zur Verfügung gestellt werden, sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Kleinunternehmen und Freiberuflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.
Dabei werden die Finanzmittel zu gleichen Teilen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln des Landes Hessen bereitgestellt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte Endkreditnehmer sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben und die
- die Definition der EU für kleine Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, d.h. nicht mehr als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10.000.000,- € haben,
- nicht nebenberuflich geführt sind,
- kein konzernabhängiges Unternehmen sind und
- deren Bonitätseinstufung durch die Hausbank (auf Basis eines Bilanzratings) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 % nicht überschreitet.
Dem Endkreditnehmer wird das Darlehen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 gewährt, sofern das Darlehen eine Beihilfe beinhaltet. Die Höhe der De-minimis-Beihilfe wird bescheinigt.
Die Kreditentscheidung auf Basis eines obligatorischen Bilanzratings bedingt ein Mindestalter des antragstellenden Unternehmens von zwei Jahren.
Nicht antragsberechtigt aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition, Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind und Unternehmen, die in folgenden Branchen tätig sind:
- Fischerei und Aquakultur,
- Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Steinkohlebergbau.
Nicht finanzierbar sind u.a. außerdem:
- Ausgaben für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports;
- exportbezogene Tätigkeiten (Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, mit der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder mit anderen laufenden exportbezogenen Ausgaben in Zusammenhang stehen);
- Erwerb von Grundstücken für einen Betrag, der 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für das betreffende Vorhaben übersteigt.
Verwendungszweck
Die Finanzierungsmittel können für Investitionen in innovative Vorhaben genutzt werden. Förderdarlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren oder Dienstleistungen.
Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein.
Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren können nicht gefördert werden.
Reine Ersatzinvestitionen sind somit von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Investition muss im Zusammenhang mit der Erweiterung des Unternehmens stehen, die sich u.a. darin zeigt, dass eine Umsatz- oder Ergebnissteigerung, ein Wachstum des Marktanteils, eine Steigerung der Beschäftigtenzahl, eine Erschließung neuer Märkte oder der Ausbau des Vertriebsnetzes erwartet und geplant wird.
Mit dem Erweiterungsvorhaben sollen neue Dauerarbeitsplätze (mindestens ein neuer Dauerarbeitsplatz) geschaffen und vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind.
Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
Die Hausbank hat sich die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel vom Darlehensnehmer auf dem dafür vorgesehenen Formular innerhalb von zwölf Monaten nach Vollauszahlung nachweisen zu lassen und anschließend nach Prüfung des Nachweises der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unaufgefordert eine Bestätigung einzureichen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen behält sich vor, den Verwendungsnachweis des Endkreditnehmers und die Bestätigung der Hausbank stichprobenhaft zu prüfen.
Höhe des Darlehens, Konditionen
Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt mindestens 75.000,- € und maximal 200.000,- € pro Endkreditnehmer.
Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens ist, dass die jeweilige Hausbank ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50 % des Darlehensbetrages der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausreicht. Die Hausbank schließt dazu für dieses zusätzliche Darlehen einen von dem durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen refinanzierten Nachrangdarlehen getrennten Darlehensvertrag mit dem jeweiligen Endkreditnehmer ab. Für dieses zusätzliche Darlehen der Hausbank darf die Hausbank mit dem Endkreditnehmer eine bankübliche Besicherung vereinbaren.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt ein Darlehen, das dem Endkreditnehmer von der Hausbank als Nachrangdarlehen ausgereicht wird. Bei Einbindung eines Spitzeninstitutes erfolgt die Darlehensgewährung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen an das jeweilige Spitzeninstitut, das das Darlehen an die ihm angeschlossene Hausbank weiterreicht. Für das Nachrangdarlehen wird keine Sicherung mit dem Endkreditnehmer vereinbart. In einem Insolvenzverfahren wird das Nachrangdarlehen gegenüber dem Endkreditnehmer nachrangig nach allen anderen nicht nachrangigen Forderungen befriedigt. Die Nachrangdarlehen verbessern damit die Finanzierungsstruktur des Unternehmens wesentlich.
Für das Darlehen wird ein Festzinssatz vereinbart.
Der Zinssatz wird durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu Beginn eines Kalendermonats für den laufenden Monat bestimmt und auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter www.wibank.de veröffentlicht. Der von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen jeweils zu vereinbarende Zinssatz richtet sich nach dem am Tag der Darlehensvertragsunterzeichnung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen geltenden Zinssatz. Die Verzinsung des Darlehens beginnt jeweils mit dem der Auszahlung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen folgenden Tag und endet mit dem Eingang des Tilgungsbetrages auf dem Konto der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Die Zinszahlungen sind während der gesamten Laufzeit des Darlehens vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig.
Die Nachrangdarlehen nach dieser Richtlinie werden zu einem im Marktvergleich günstigen Zinssatz angeboten.
Für Vorhaben in den hessischen EFRE-Vorranggebieten wird eine Zinsvergünstigung von 0,20 %-Punkten gewährt. Zu den hessischen EFRE-Vorranggebieten zählen die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie die Odenwaldregion.
Zur Odenwaldregion gehören der gesamte Odenwaldkreis sowie die Gemeinden Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Absteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach (alle Landkreis Bergstraße) und die Gemeinden Modautal, Fischbachtal, Groß-Umstadt (alle Landkreis Darmstadt-Dieburg).
Hinweise
Befristung
Anträge aus diesem Programm sind bis spätestens 30. Juni 2014 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.
Berichtspflichten
Mit dem Verwendungsnachweis sowie zum 31.12.2015 und zum Zeitpunkt der Tilgung ist vom Endkreditnehmer über den aktuellen Stand der geschaffenen und gesicherten Dauerarbeitsplätze über die Hausbank an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu berichten.
Einwilligung in Publizität
Der Endkreditnehmer erklärt sich mit der Antragstellung damit einverstanden, dass im Rahmen der Publizität öffentlicher Fördermittel sein Name und die Höhe des ausgereichten Darlehens veröffentlicht werden können.
Antragsverfahren
Als Darlehensinteressent wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank und bitten sie, mit Ihnen einen Darlehensvertrag über ein Darlehen aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen - Innovation Plus“ zu schließen.
Die Hausbank prüft, ob Sie in den Kreis der Darlehensberechtigten fallen. Dazu gehört auch die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und die Feststellung Ihres Rating als Unternehmen bzw. Freiberufler.
Der von dem Kreditinstitut zu stellende Antrag muss eine Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein von der jeweiligen Hausbank erstelltes Rating des Endkreditnehmers enthalten. Der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular einschließlich De-minimis-Erklärung des Endkreditnehmers,
- positives Votum der Hausbank zur Darlehensgewährung,
- eine auf den Fall der Gewährung der Refinanzierung für die Ausreichung eines Nachrangdarlehens bedingte Zusage der Hausbank, dem jeweiligen Endkreditnehmer ein zusätzliches Darlehen zu gewähren, dessen Betrag mindestens 50 % des beantragten Refinanzierungsdarlehens beträgt (diese beiden Punkte sind der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen durch Kopie des Kreditbeschlusses nachzuweisen),
- eine Kopie des Ratingbogens aus dem die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit entnehmen kann
und - ggf. weitere zur Prüfung der Darlehensvergabe notwendige Unterlagen.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen trifft ihre Entscheidung zur Darlehensvergabe auf Grundlage der eingereichten Dokumente.
Die Bewilligung wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gegenüber dem Kreditinstitut durch Übersendung des Darlehensvertrags erklärt. Anträge, die die Voraussetzungen nach diesem Merkblatt nicht erfüllen, werden nicht bewilligt und diese Entscheidung dem antragseinreichenden Kreditinstitut mitgeteilt. Der Endkreditnehmer ist von der Hausbank über die durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen getroffene Bewilligungsentscheidung in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. Die Entscheidung über die Gewährung des Darlehens der Hausbank trifft diese eigenverantwortlich.
Kombinationsmöglichkeit
Der Endkreditnehmer ist berechtigt, das ihm aus dem Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ gewährte Nachrangdarlehen im Rahmen des beihilferechtlich Zulässigen mit anderen öffentlichen Fördermitteln für das gleiche Vorhaben zu kombinieren.
Eine Kombination für das gleiche Vorhaben mit einem Darlehen des Programms „Kapital für Kleinunternehmen“ ist ausgeschlossen.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Aktuelle Zinssätze
Kapital für Kleinunternehmen - Innovation Plus
Stand 01.05.2012
| Zinssatz Endkreditnehmer | 6,24% pro Jahr nominal | |
| in EFRE-Vorranggebieten | Zinssatz Endkreditnehmer | 6,04% pro Jahr nominal |
