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Aufbau, Erweiterung und Belebung von Innovationskernen

Programmname Aufbau, Erweiterung und Belebung von Innovationskernen (Forschungs-, Innovations- und Anwenderzentren, Laboratorien, Prüfeinrichtungen)
Zielgruppe Antragsberechtigt sind die Träger von Innovationskernen.

Diesen obliegen die Bereitstellung und der Betrieb der Räumlichkeiten und Anlagen, soweit dies nicht von einem Dritten wahrgenommen wird.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Für den Aufbau, die Erweiterung und Belebung sowie für den Betrieb von Innovationskernen gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Zuwendungen, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen dienen.

Es werden Forschungs-, Innovations- und Anwendungszentren und frei zugängliche Forschungsinfrastrukturen, wie Laboratorien und Prüfeinrichtungen und Breitbandnetzwerk-Infrastrukturen gefördert; hier insbesondere die Ausarbeitung von Konzepten, der Aufbau, die Erweiterung und Belebung von Innovationskernen auf der Basis tragfähiger Konzepte sowie der Betrieb in den ersten fünf Jahren.

Gefördert werden nur neue Aktivitäten. Bereits laufende Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Bei der Ausarbeitung von Konzepten werden in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 40.000 Euro) gefördert.  
Für den Aufbau, die Erweiterung und Belebung von Innovationskernen beträgt der Förderhöchstsatz 15 % der zuwendungsfähige Kosten.
 Der Förderhöchstsatz für den Betrieb von Innovationskernen beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragstellung Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
 

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel ist es, die Innovationskraft und Leistung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu steigern. Unter Innovationskernen versteht man in diesem Zusammenhang  insbesondere regional ausgerichtete Dienstleistungseinrichtungen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen zu verstehen, die in Eigeninitiative der Wirtschaft, durch öffentliche Einrichtungen, oder in öffentlich-privater Partnerschaft entstehen und deren Ziel es ist

 

Hierzu werden Forschungs-, Innovations- und Anwendungszentren und frei zugängliche Forschungsinfrastrukturen gefördert, wie Laboratorien und Prüfeinrichtungen und Breitbandnetzwerk-Infrastrukturen.

Innovations- bzw. Anwenderzentren unterstützen Unternehmen, zum Beispiel durch Innovationsberatung und anwendungsnahe Entwicklungsleistungen, durch Informations- und Kooperationsvermittlung sowie durch Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Innovationszentren arbeiten dabei mit vorhandenen Anbietern derartiger Serviceleistungen eng zusammen.

 

Neben der Sensibilisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für Markt- und Technologieentwicklungen und für die daraus resultierenden Chancen besteht eine wichtige Aufgabe von Innovationskernen darin, regionale Kooperationsnetzwerke zwischen KMU zu initiieren, zu strukturieren und zu betreuen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Träger von Innovationskernen. Diesen obliegen die Bereitstellung und der Betrieb der Räumlichkeiten und Anlagen, soweit dies nicht von einem Dritten wahrgenommen wird.

 

Gefördert werden Vorhaben in ganz Hessen, vorzugsweise in den Vorranggebieten für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Vorranggebiete) (siehe Fördergebietskarte).

Voraussetzungen

Der Zugang zu Räumlichkeiten, Anlagen und Tätigkeiten des Innovationskerns muss unbeschränkt gewährt werden, und Nutzungsgebühren müssen den Kosten entsprechen.

 

Gefördert werden nur neue Aktivitäten. Bereits laufende Maßnahmen können nicht gefördert werden.

 

Der Vorhabensträger, sofern er nicht selbst Betreiber ist, hat sicherzustellen, dass eine öffentliche Ausschreibung für den Betrieb des Innovationskerns entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften durchgeführt wird. Nach dem Ablauf einer 15-jährigen Bindungsfrist ist eine Gewinnabschöpfung nach der Ertragswertmethode (Discounted-Cashflow-Methode) oder nach der in den allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds festgelegten Methode (vergleiche Ziffer 30 bis 34 der Kommissionsentscheidung D/202083 vom 4. Mai 2005) durchzuführen. Die staatlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung gestellt werden, sind an die Abnehmer der Leistungen durchzureichen, da diese ausschließlich den Nutzern einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen dürfen. Die Leistungen der Innovationskerne werden in der Regel zum Marktpreis erbracht; bei einer günstigeren Leistungsabgabe sind die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere in Bezug auf De-minimis-Beihilfen und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zu beachten.

 

Alle Bekanntmachungen nach den Verdingungsordnungen oder nach vorgreiflichem EG-Vergaberecht sind in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD), bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V., Wilhelmstraße 24, 65183 Wiesbaden, zu veröffentlichen (Pflichtbekanntmachung).

Verwendungszweck

Gefördert werden die Ausarbeitung von Konzepten, der Aufbau, die Erweiterung und Belebung von Innovationskernen auf der Basis tragfähiger Konzepte sowie der Betrieb in den ersten fünf Jahren. Beim Aufbau, der Erweiterung und Belebung von Innovationskernen gelten die Ausgaben für Investitionen in Gebäude, Maschinen und Ausrüstungen als zuwendungsfähig.

 

Darüber hinaus ist eine Förderung auch für Ausgaben für Personal und Verwaltung möglich, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten stehen:

  • Werbung, um neue Unternehmen zur Mitwirkung zu gewinnen;
  • Verwaltung der frei zugänglichen Anlagen;
  • Organisation von Bildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Wissensvermittlung und Vernetzung der Mitglieder.

 

Für die Förderung von Personalausgaben gelten Höchstbeträge, die mit der Zusendung des Antragsformulars mitgeteilt werden.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt. Gefördert werden nur vorhabensbedingte zusätzliche Ausgaben.

 

Ist der Vorhabensträger eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung richtet sich der Fördersatz nach dem Einzelfall. Für alle anderen gilt:

 

Bei der Ausarbeitung von Konzepten werden in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Als zuwendungsfähig werden Kosten bis höchstens 40.000 EUR anerkannt.

 

Für den Aufbau, die Erweiterung und Belebung von Innovationskernen beträgt der Förderhöchstsatz 15% der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Förderhöchstsatz für den Betrieb von Innovationskernen beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung des Anlaufbetriebs ist auf fünf Jahre befristet. Die Förderung wird in der Regel degressiv fallend gestaffelt. In ausreichend begründeten Fällen kann der Anlaufbetrieb bis zu sieben Jahren gefördert werden. Hierfür sind entsprechende Belege und Begründungen einzureichen.

Hinweise

Die Förderung des Landes Hessen kann auch ganz oder teilweise aus Mitteln der EU-Strukturfonds erfolgen. Auch in diesem Fall gelten die genannten Förderhöchstsätze.

Befristung:

Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

 

Der Antrag ist von der den Innovationskern betreibenden juristischen Person einzureichen.

Kooperationspartner

   
Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
 

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Service

Ansprechpartner

John Vogelgesang

Tel: +49(0)611 774-7377

Fax: +49(0)69 9132-8-9161

E-Mail: » John Vogelgesang

Pietro Pitruzzella

Tel: +49(0)611 774-7273

Fax: +49(0)69 9132-8-9121

E-Mail: » Pietro Pitruzzella

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265

21.05.2012 Termine

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22.05.2012 Termine

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