Innovationsassistenten/innen
| Programmname | Innovationsassistenten/innen | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Absolventen/innen einer Fachhochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule, die einen Studiengang im wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Bereich abgeschlossen haben und die in einem der Schwerpunkte
arbeiten und zur qualitativen Verbesserung der Personalstruktur des geförderten Unternehmens beitragen sollen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von
Es werden maximal zwei BeschäftigungsVerhältnisse pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren gefördert. |
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| Antragstellung | Anträge sind vor der Einstellung des/der Innovationsassistenten/in schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsvordruck bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank zu stellen. Dem Antrag ist eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle mit Anforderungsprofil beizufügen. Die Einstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgt sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen! |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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Einzelheiten
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Zielsetzung
Wir gewähren in den strukturschwachen Landesteilen Hessens Zuschüsse für die Beschäftigung von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen/innen als Innovationsassistenten/innen zur Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zur Umstellung auf umweltverträgliche Produkte oder Produktionsverfahren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die in der zu fördernden Betriebsstätte des Unternehmens überwiegend hergestellten Güter oder erbrachten Dienstleistungen müssen ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Die Fördervoraussetzungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gelten entsprechend.
Hinsichtlich der von der Förderung ausgeschlossenen Wirtschaftszweige gelten ebenfalls die Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" entsprechend.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des Baugewerbes, des Einzelhandels sowie des Transport- und Lagergewerbes.
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Voraussetzungen
Nach ihrem letzten Studienabschluss oder nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtung dürfen die Personen, deren Einstellung gefördert werden soll, noch nicht länger als zwölf Monate berufstätig gewesen sein.
Der Arbeitsvertrag muss für mindestens zwölf Monate mit einer Probezeit von längstens sechs Monaten abgeschlossen werden.
Der Arbeitsplatz des/der Innovationsassistenten/in muss sich im Fördergebiet befinden.
Verwendungszweck
Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Absolventen/innen einer Fachhochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule, die einen Studiengang im wirtschafts-, ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Bereich abgeschlossen haben und die in einem der Schwerpunkte
- Forschung und Entwicklung,
- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement,
- Marketing oder
- Produktentwicklung einschließlich Produktionsvorbereitung und Design
arbeiten und zur qualitativen Verbesserung der Personalstruktur des geförderten Unternehmens beitragen sollen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Beschäftigungsverhältnisse von Absolventen/innen, die gleichzeitig Anteilseigner/in an den Unternehmen sind beziehungsweise bei denen ein Familienmitglied ersten Grades Anteilseigner/in ist,
- Leih- sowie Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 30 Wochenstunden,
- Beschäftigungsverhältnisse freier Mitarbeiter/innen,
- Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor der Antragstellung bestanden oder eingegangen wurden.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von
- 50 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch 20.000 Euro im ersten Jahr und
- 40 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch 10.000 Euro im zweiten Jahr.
Es werden maximal zwei BeschäftigungsVerhältnisse pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren gefördert.
Die Förderung wird als projektgebundener Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Die Förderung erfolgt als „De-minimis"-Beihilfe.
Antragsverfahren
Anträge sind vor der Einstellung des/der Innovationsassistenten/in schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsvordruck bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank zu stellen.
Dem Antrag ist eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle mit Anforderungsprofil beizufügen.
Die Einstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgt sein.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Kombinationsmöglichkeit
Die gleichzeitige Förderung von Personalausgaben des/der Innovationsassistenten/in nach diesem Programm und nach anderen projektbezogenen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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Ansprechpartner
Christian Hottenroth
Tel: +49 (0)5 61 706–7718
Fax: +49 (0)5 61 7 06–7732
E-Mail: » Christian Hottenroth
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
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