Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig
Kurzinfo: Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Honigproduktion. Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Honigerzeugung und –vermarktung in Hessen, insbesondere durch die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie des Angebotes und der Qualität gestärkt werden.
| Programmname: | Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig |
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Zielsetzung
Als zuwendungsfähig können folgende Maßnahmen anerkannt werden:
- Technische Hilfen für Imker und Imkervereinigungen, das heißt
- Lehrgänge und Exkursionen (inkl. Vortragsveranstaltungen), die von der WIBank im anerkannt sind. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer rechnen mit dem Verband Hessischer Imker e.V. beziehungsweise dem Veranstalter ab.
- Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Verbesserung der Bedingungen der Honigerzeugung, -gewinnung und –vermarktung
- Bekämpfung der Varroatose
- Rationalisierung der Wanderimkerei
- Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors
- Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für Maßnahmen der technischen Hilfe (Lehrgänge und Exkursionen sowie Beschaffung von technischen Hilfsmitteln), der Rationalisierung der Wanderimkerei sowie im Fall der Varroatosebekämpfung für die Kosten zur Beschaffung von Beratungsmaterial und die Auslese krankheitstoleranter Bienen, ist der Landesverband Hessischer Imker e.V. Letzterer leitet ggf. Mittel für die Deckung der Kosten von Lehrgängen an die Teilnehmer weiter.
Alle Imkerinnen und Imker in Hessen sind über den Landesverband Hessischer Imker e.V. antragsberechtigt für Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors.
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen sowie die hessischen Hochschulen sind antragsberechtigt für anerkannte Forschungsvorhaben zur Varroa-Kontrolle und –bekämpfung sowie für Kooperationsprojekte.
Voraussetzungen
Lehrgänge und Exkursionen im Rahmen der technischen Hilfe müssen von der Bewilligungsbehörde vorab als dem Zweck dienlich anerkannt sein. Die Teilnehmerzahl für Lehrgänge muss mindestens zehn betragen; in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Die Mindestdauer der Lehrgänge und Exkursionen beträgt sechs Stunden, bei Vortrags-Veranstaltungen zwei Stunden; bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen am An- und Abreisetag mindestens drei Stunden und an vollen Tagen acht Stunden fachliche Beiträge vorgesehen sein. Sich wiederholende Lehrgänge, die nur bei unterschiedlichen Vereinen abgehalten werden, können auf Antrag des Veranstalters als ein Lehrgang abgerechnet werden.
Abgesehen von Lehrgängen und Exkursionen sowie von Kooperationsprojekten müssen die Zuwendungsempfänger die Zweckmäßigkeit der durchzuführenden Maßnahmen aufzuzeigen. Außerdem muss der Bewilligungsbehörde vorab ein Kostenvoranschlag für die beabsichtigten Maßnahmen vorliegen.
Voraussetzung für die Anerkennung von Forschungsprojekten eine präzise formulierte und sachlich begründete Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan sowie eine in englischer Sprache verfasste Kurzfassung. Grundlagenforschung und die institutionelle
Förderung von Forschungsinstituten sind ausgeschlossen.
Aus der Projektbeschreibung für die Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind, muss insbesondere der Nutzen für die Imkerschaft deutlich hervorgehen.
Verwendungszweck
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben bei Lehrgängen und Exkursionen zählen:
- Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtungskosten bei Lehrgängen für Führungskräfte beziehungsweise Multiplikatoren in Höhe der nachgewiesenen Kosten je Lehrgangstag und Person entsprechend dem Hessischen Reisekostengesetz mit der niedrigsten Stufe
- Kosten für An- und Abreise der Multiplikatoren anlässlich von Imkertagen, Bienenmärkten oder vergleichbaren Veranstaltungen,
- Kosten für An- und Abreise von Referentinnen und Referenten entsprechend dem Hessischen Reisekostengesetz,
- Honorare für Referentinnen und Referenten,
- Saalmiete und Leihgebühren für visuelle Hilfsmittel,
- Vorbereitungskosten für Lehrgänge in Höhe von zehn Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten,
- Lehrgangsgebühren,
- Exkursionen.
Bei der Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Verbesserung der Bedingungen der Honigerzeugung, -gewinnung und –vermarktung können folgende Maßnahmen als zuwendungsfähig anerkannt werden:
Einrichtung und Verbesserung von Lehrbienenständen zur Schulung und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker sowie an der Imkerei interessierten Personen,
- Lehr-, Demonstrations- und Beratungsmaterial wie Broschüren, Bücher, Videofilme, Overheadprojektor, Beamer, Beschallungsanlage, Fotokamera, Lehrtafeln, Mikroskope, Fernseher, spezielles imkerliches Gerät, Modell einer Honigbiene, wenn diese Geräte nachweislich mit der entsprechenden betriebsüblichen Nutzungsdauer (in der Regel mindestens fünf Jahre) verwendet werden und im Eigentum des Verbandes bleiben,
- Gegenstände, die von ihrer Zweckbindung her, der Verarbeitung und Vermarktung von Honig dienen, wie Beuten, Dampfwachsschmelzer, Propangas-Bunsenbrenner, wassergekühlte Mittelwandpresse, Handrefraktometer, wenn diese Geräte nachweislich eine angemessene Auslastung im Rahmen einer betriebsüblichen Nutzungsdauer erwarten lassen (in der Regel mindestens fünf Jahre) und im Eigentum des Verbandes bleiben,
- Kosten für die Betreuung (Honorare, Reisekosten) bei der Präsentation von Schautafeln, Lehrobjekten, Informationsmaterialien.
Förderungsfähige Maßnahmen zur Varroatosebekämpfung sind
- die Kosten zur Beschaffung von Beratungsmaterial zur Bekämpfung der Varroatose und der mit ihr verbundenen Krankheiten (zum Beispiel Acute Paralysis Virus, Deformed Wing Virus und Sackbrutvirus),
- die Kosten für die Auslese krankheitstoleranter Bienen, insbesondere die Transportkosten zu den anerkannten Belegstellen und Belegstellengebühren,
- anerkannte Forschungsvorhaben zur praxisbezogenen Entwicklung von biologischen und biotechnischen Methoden der integrierten Varroa-Kontrolle und –Bekämpfung (keine Grundlagenforschung).
In der Rationalisierung der Wanderimkerei sind die Personal- und Sachkosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der Pflege des Bienenkatasters als Grundlage für die Erkennung von geeigneten Flächen zur Aufstellung von Bienenvölkern und zur Abgabe entsprechender Empfehlungen für die Aufstellung und Wanderung von Bienenvölkern an die Imkerschaft stehen und nachgewiesen werden.
Förderungsfähige Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors sind die Voruntersuchungen von Honig und Wachs im Rahmen der Qualitätssicherung. Hierzu zählen auch Untersuchungen auf Rückstände aus Umwelteinwirkungen und/oder von Bienenbehandlungsmitteln sowie auf Krankheitskeime.
Einzelheiten
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Art und Umfang der Förderung, Kosten
Es werden Zuschüsse als Anteil- beziehungsweise Vollfinanzierung im Rahmen der jeweiligen Projektförderung gewährt.
Für Lehrgänge und Exkursionen erhält der Veranstaltungsträger einen pauschalen Zuschuss von maximal 25 EUR pro Teilnehmer und Tag, bei Vortragsveranstaltungen maximal 11 EUR pro Teilnehmer und Tag. Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern reduziert sich der Zuschuss um 50% je weiterem Teilnehmer. Für die Zielgruppe der Multiplikatoren (Landesverbandsvorstand, Vereinsvorsitzende, Obleute, Lehrbeauftragte, Imkerberater, Bezirksvertreter) beträgt der Zuschuss maximal 70 EUR pro Teilnehmer und Tag. Der Zuschuss darf die nachgewiesenen Ausgaben nicht überschreiten. Von den Teilnehmenden erhobene Gebühren für Lehrgänge und Praktika sind von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzusetzen.
Für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln beträgt die Zuwendung bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben.
Im Falle der Beschaffung von Beratungsmaterial zur Bekämpfung der Varroatose und der mit ihr verbundenen Krankheiten sind bis zu 100 Prozent der Sachkosten erstattungsfähig.
Bei der Auslese krankheitstoleranter Bienen können bis zu 50% der Sachkosten erstattet werden. Für bestimmte Prüfmaßnahmen im Zusammenhang mit der Auslese krankheitstoleranter Bienen wird ein Festbetrag von bis zu 26 EUR je Bienenvolk und Jahr gewährt.
Für die Rationalisierung der Wanderimkerei sind Personalkosten und Sachkosten bis zu 100% erstattungsfähig. Vorbereitungskosten des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. für die Fortschreibung des Bienenkatasters können in Höhe von 10% der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten als Pauschale anerkannt werden.
Bei der Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors werden Voruntersuchungen mit dem Ziel der Bestimmung der Inhaltsstoffe mit bis zu 50% der Kosten bezuschusst. Bei Untersuchungen auf Rückstände aus Umwelteinwirkungen und/oder von Bienenbehandlungsmitteln sowie auf Krankheitskeime können bis zu 100% der Kosten erstattet werden.
Bis zu 90% der Personal- und Sachkosten von anerkannten Forschungsvorhaben zur Varroa-Kontrolle und –bekämpfung sowie von Kooperationsprojekten sind erstattungsfähig.
Konditionen
Hinweise
Antragsverfahren
Kombinationsmöglichkeit
Programmverantwortliches Ressort
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Standort
Wetzlar
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Schanzenfeldstr. 10
35578 Wetzlar
Tel.: +49(0)6441 4479-0
Fax: +49(0)6441 4479-144
