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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen)

Programmname Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Zielgruppe Antragsberechtigt sind Unternehmen und freiberuflich Tätige, die die jeweils gültige Definition der EU als kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
Programmtyp Darlehen
Kurzinfo Stand 01.02.2012
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  1. GuW Hessen – Gründung (ERP)

    Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer sowie freiberuflich Tätigen und kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition bis 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

    Die Darlehen dienen zur Finanzierung ihres Investitions- und Betriebsmittelbedarfs. Angeboten werden Ratentilgungsdarlehen mit Laufzeiten von bis zu 5 und bis zu 10 Jahren sowie bis zu 20 Jahren bei 10-jähriger Zinsbindung. (Betriebsmittel sind maximal über 5 Jahre finanzierbar.)

    Der Höchstbetrag je Vorhaben beträgt 2 Mio. Euro. Eine Zinsvergünstigung von 0,20 %-Punkten wird allen Antragsberechtigten gewährt. Bei Vorhaben in den hessischen EFRE-Vorranggebieten wird eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 0,20 %-Punkten gewährt.

  2. GuW Hessen - Wachstum

    In diesem Förderfenster werden ausschließlich Finanzierungen von freiberuflich Tätigen und kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 3 Jahre nach Geschäftseröffnung abgebildet.

    Für Investitionsfinanzierungen (GuW Hessen – Wachstum Investitionen) können ebenfalls Ratentilgungsdarlehen mit Laufzeiten von bis zu 5 und bis zu 10 Jahren sowie bis zu 20 Jahren bei 10-jähriger Zinsbindung angeboten werden.

    Für Betriebsmittelfinanzierungen (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel) kann neben der Tilgungsvariante mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren zusätzlich eine endfällige Variante mit 2-jähriger Laufzeit angeboten werden.

    Auch hier beträgt der Höchstbetrag je Vorhaben 2 Mio. Euro. Eine Zinsvergünstigung von 0,20 %-Punkten wird allen Antragsberechtigten gewährt. Bei Vorhaben in den hessischen EFRE-Vorranggebieten wird eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 0,20 %-Punkten gewährt.

  3. Mikrokredit-Angebot
    Wir weisen darauf hin, dass in beiden Darlehensangeboten keine Mindestdarlehensbeträge gelten; daher können auch kleine Finanzbedarfe über GuW Hessen finanziert werden.

Bei den GuW Hessen – Gründung (ERP)-Darlehen und den GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel-Darlehen handelt es sich um eine Finanzierung nach den De-minimis-Regeln.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet das GuW Hessen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW an. Die Förderdarlehen sind durch Mittel der KfW refinanziert. Das Land Hessen verbilligt diese ohnehin schon günstigen Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung.
  Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  
  KfW - Bankengruppe  
  Eckpunkte:
  • Der Darlehenshöchstbetrag beträgt in allen Programmfenstern grundsätzlich 2.000.000 Euro; es gibt keinen Darlehensmindestbetrag.
  • Finanzierungsanteil bis zu 100%
  • Auszahlung 100%
  • Zinsvergünstigung für maximal 10 Jahre derzeit 0,20 %-Punkte, in den EFRE-Vorranggebieten (siehe Karte) um weitere 0,20% Punkte. Seit 01.02.2012 zählt die Gemeinde Biblis (Landkreis Bergstraße) ebenfalls zu den hessischen EFRE-Vorranggebieten.
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
  • Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

 

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Service

Ansprechpartner

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Fax: +49 (0)69 9132-7855

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Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

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