Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
| Programmname | Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung | |
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| Zielgruppe | Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Zur Gesundheitserhaltung des Waldes und für die Befriedigung der vielfältigen Bedürfnisse der Waldnutzer/-innen, werden Landwirte in ihren naturnahen Waldbewirtschaftungsprojekten unterstützt. Dazu gehört primär das Arbeiten mit standortgerechten Baumarten, die nicht nur gut wachsen sondern auch ebenso stabil und ohne schädliche Einflüsse auf die Waldböden und andere Glieder des Ökosystems sind. |
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| Antragstellung | Anträge für die Gewährung dieser Förderung nimmt das jeweilige Forstamt ganzjährlich entgegen. | |
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Förderung von Maßnahmen im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung ist die Erhöhung der Stabilität und der ökologischen wie ökonomischen Leistungsfähigkeit des Waldes.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzung ist die Verwendung von herkunftsgesichertem sowie für den Standort geeigneten Vermehrungsgut. Der Laubbaumanteil bei zu fördernden Mischkulturen muss mindestens 30% betragen. Bei Laubbaumkulturen sind max. 20% Nadelbäume zulässig. Bei der Anlage der Kulturen müssen die Richtlinien des Hessischen Forstgesetzes (Hessische Anweisung für Forsteinrichtungsarbeiten (HAFEA), insbesondere die Hinweise zur Standort- und Baumartenwahl) berücksichtigt werden.
Verwendungszweck
Die Förderung kann verwendet werden für:
- Vorarbeiten wie Untersuchungen, Analysen, Standortgutachten, die der Vorbereitung der Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft oder der Beurteilung einer Bodenschutzkalkung dienen
- Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände
- Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau mit standortgerechten Baumarten durch Saat und Pflanzung einschließlich ulturvorbereitung sowie Schutz der Kultur
- Pflege der Kultur oder der Naturverjüngung während der ersten fünf Jahre
- Nachbesserungen (Saat und Pflanzung), wenn bei den geförderten Kulturen aufgrund natürlicher Ereignisse (z.B. Frost, Trockenheit, Überschwemmung) Ausfälle in Höhe von mehr als 30% der Pflanzenzahl oder 1 ha zusammenhängende Fläche aufgetreten sind und der Waldbesitzer den Ausfall nicht zu vertreten hat
- Bodenschutzkalkung, wenn dadurch eine strukturelle Verbesserung der Bodenstreu, des Bodens oder des Nährstoffhaushalts erzielt wird und damit eine Verbesserung der Widerstandskraft der Bestände erwartet werden kann
- Gestaltung und Pflege naturnaher Waldaußenränder und Waldinnenränder (an Wegen, Gewässern, Lichtungen).
- Pflanzung von heimischen Bäumen und Sträuchern einschließlich Kulturpflege während der ersten 5 Jahre sowie Schutz der Kultur
- Insektizidfreier Waldschutz biologische und technische Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Überwachung von Schadorganismen, Kontrolle und Bekämpfung von Schadinsekten mit Lockstoffen, sowie Bekämpfung von Schadinsekten durch zusätzliche Maßnahmen bei der Aufarbeitung von befallenem Holz (z.B. Entrinden, Rinde entsorgen)
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Zuwendung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt für :
- Vorarbeiten wie Untersuchungen, Analysen etc. bis zu 80% der nachgewiesenen Ausgaben, höchstens jedoch 500 Euro je Gutachten zuzüglich 50 Euro je Hektar des Planungsgebietes
- Umbau von Reinbeständen
- bis zu 70% der nachgewiesenen Ausgaben bei Mischkulturen mit mindestens 30% Laubbaumanteil
- bis zu 85% der nachgewiesenen Kosten bei Laubbaumkulturen mit bis zu 20% Nadelbaumanteil
- bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten bei Waldbaulichen Maßnahmen in Jungbeständen
- bis zu 90% nachgewiesenen Kosten nach Bodenschutzkalkung
- Maßnahmen zur Beseitigung unerwünschter oder nicht standortgerechter Bestockung bis zu 70% der nachgewiesenen Ausgaben,
- Pflanzung von heimischen Bäumen bis zu 85% der nachgewiesenen Ausgaben
- Gestaltung und Pflege naturnaher Waldaußenränder und Waldinnenränder, sowie für die Kontrolle und Bekämpfung von Schadinsekten mit Lockstoffen beträgt die Zuwendung bis zu 90%.
Hinweise
Antragsverfahren
Anträge für die Gewährung dieser Förderung nimmt das jeweilige Forstamt ganzjährlich entgegen.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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