Förderung von Waldumweltmaßnahmen
| Programmname | Förderung von Waldumweltmaßnahmen | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Besitzer von lands- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Die Sicherung und/oder Entwicklung von Lebensräumen und Biotopen im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen insbesondere auf Waldflächen wird durch Zuwendungen aus Mitteln des ELER, sowie aus Landesmitteln, finanziert. | |
| Antragstellung | Die Antragsfrist ist der 1. März. Der jährliche Auszahlungsantrag für die Reduktion des Waldhiebes, und den Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen ist bis zum 15. Mai über den gemeinsamen Antrag Agrarförderung zu stellen. |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel ist die Förderung und Entwicklung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Natura 2000-Gebieten in Hessen.
Durch die Förderung freiwilliger Leistungen der Waldbesitzer zur Biotop- und Habitatentwicklung im Wald soll die Wiederherstellung, der Erhalt oder die Verbesserung von Lebensräumen im Wald ermöglicht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von lands- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils geltenden Fassung sein.
Voraussetzungen
Förderfähig ist die Durchführung von Maßnahmen auf Waldflächen, bei denen erhöhte Anforderungen des Naturschutzes realisiert werden sollen (insbesondere in NATURA 2000-Gebieten), die über die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung hinausgehen und dadurch zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste für die Waldbesitzer zur Folge haben.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, für diesen Zeitraum die Unterhaltung und Pflege sicherzustellen und waldbauliche Maßnahmen zu unterlassen.
Wechselt das Eigentum an der Fläche während der Zweckbindungsfrist im Erbgang, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder aus anderen Gründen, wird die Zuwendung anteilig dem neuen Eigentümer gewährt.
Verwendungszweck
Die folgenden Fördermaßnahmen dienen zur Sicherung besonderer Lebensräume:
- Entwicklung von Waldlebensraumtypen
- Verbesserung des Erhaltungszustands
- Ausschluss von Waldpflege – und Holzerntemaßnahmen auf bestimmten Flächen
- Reduktion des Hiebssatzes
Nicht förderfähig sind:
- Flächen, für die eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Eigentums aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt
- Naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Höhe der Zuwendung für die Entwicklung der Waldlebenraumtypen, sowie für die Verbesserung des Erhaltungszustands beträgt 90% der förderfähigen nachgewiesenen Kosten incl. der Planungsleistungen.
Die Höhe des jährlichen Zuschusses für die Reduktion des Waldhiebes, und den Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen beträgt 60 Euro bei der Baumartengruppe Buche bzw. 120 Euro bei der Baumartengruppe Eiche pro Festmeter Nutzungsverzicht gegenüber der planmäßigen Nutzung.
Hinweise
Antragsverfahren
Die Antragsfrist ist der 1. März.
Der jährliche Auszahlungsantrag für die Reduktion des Waldhiebes, und den Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen ist bis zum 15. Mai über den gemeinsamen Antrag Agrarförderung zu stellen.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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