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Förderung von Waldumweltmaßnahmen

Programmname Förderung von Waldumweltmaßnahmen
Zielgruppe Besitzer von lands- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Die Sicherung und/oder Entwicklung von Lebensräumen und Biotopen im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen insbesondere auf Waldflächen wird durch Zuwendungen aus Mitteln des ELER, sowie aus Landesmitteln, finanziert.
Antragstellung Die Antragsfrist ist der 1. März.
Der jährliche Auszahlungsantrag für die Reduktion des Waldhiebes, und den Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen ist bis zum 15. Mai über den gemeinsamen Antrag Agrarförderung zu stellen.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel ist die Förderung und Entwicklung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Natura 2000-Gebieten in Hessen.

Durch die Förderung freiwilliger Leistungen der Waldbesitzer zur Biotop- und Habitatentwicklung im Wald soll die Wiederherstellung, der Erhalt oder die Verbesserung von Lebensräumen im Wald ermöglicht werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von lands- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils geltenden Fassung sein.

Voraussetzungen

Förderfähig ist die Durchführung von Maßnahmen auf Waldflächen, bei denen erhöhte Anforderungen des Naturschutzes realisiert werden sollen (insbesondere in NATURA 2000-Gebieten), die über die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung hinausgehen und dadurch zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste für die Waldbesitzer zur Folge haben.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, für diesen Zeitraum die Unterhaltung und Pflege sicherzustellen und waldbauliche Maßnahmen zu unterlassen.

Wechselt das Eigentum an der Fläche während der Zweckbindungsfrist im Erbgang, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder aus anderen Gründen, wird die Zuwendung anteilig dem neuen Eigentümer gewährt.

Verwendungszweck

Die folgenden Fördermaßnahmen dienen zur Sicherung besonderer Lebensräume:

  • Entwicklung von Waldlebensraumtypen
  • Verbesserung des Erhaltungszustands
  • Ausschluss von Waldpflege – und Holzerntemaßnahmen auf bestimmten Flächen
  • Reduktion des Hiebssatzes

Nicht förderfähig sind:

  • Flächen, für die eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Eigentums aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt
  • Naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Höhe der Zuwendung für die Entwicklung der Waldlebenraumtypen, sowie für die Verbesserung des Erhaltungszustands beträgt 90% der förderfähigen nachgewiesenen Kosten incl. der Planungsleistungen.

Die Höhe des jährlichen Zuschusses für die Reduktion des Waldhiebes, und den Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen beträgt 60 Euro bei der Baumartengruppe Buche bzw. 120 Euro bei der Baumartengruppe Eiche pro Festmeter Nutzungsverzicht gegenüber der planmäßigen Nutzung.

Hinweise

Antragsverfahren

Die Antragsfrist ist der 1. März.

Der jährliche Auszahlungsantrag für die Reduktion des Waldhiebes, und den Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen ist bis zum 15. Mai über den gemeinsamen Antrag Agrarförderung zu stellen.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

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Service

Ansprechpartner

Eva Gonnermann

Tel: +49(0)69 9132-4615

E-Mail: » Eva Gonnermann

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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