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Förderung von Pheromongemeinschaften

Programmname Förderung von Pheromongemeinschaften
Zielgruppe Pheromon-Anwendergemeinschaften im Weinbau
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Mit einem Zuschuss von 150 Euro pro Hektar und Jahr wird der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebflächen gefördert, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete liegen.
Antragstellung Ein Teilnahmeantrag muss bis zum 17. Mai, vor Eintritt in die Verpflichtung, gestellt werden. Im Folgenden muss jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Antragsunterlagen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbauamt Eltville, erhältlich.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Mithilfe biologischer oder biotechnologischer Pflanzenschutzmaßnahmen wie Pheromonen können Schadorganismen gezielt bekämpft werden, ohne dass Nützlinge geschädigt werden. Gleichzeitig wird der Einsatz chemischer Insektizide reduziert, was die Verringerung von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächenwasser sowie eine Verminderung der Rückstände in Lebensmitteln mit sich bringt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen sowie Pheromon-Anwendergemeinschaften.

Voraussetzungen

Die Fördernehmer verpflichten sich für 5 Jahre:

  • mindestens 500 Ampullen/ha des von der Bewilligungsstelle vorgeschriebenen Pheromonpräparats auszuhängen
  • mindestens 1 Hektar zusammenhängend mit Pheromonen zu behandeln
  • keine Pflanzenschutzmittel mit gleichem Bekämpfungsziel einzusetzen

    im Falle einer Pheromon-Anwendergemeinschaft Mitgliederlisten, Vertretungsvollmachten und die dazugehörigen Flächenverzeichnisse aller Beteiligter mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Gemeinschaft muss über mindestens 3 ha arrondierte Fläche verfügen.
  • Es sind die obligatorischen Grundanforderungen des „Cross Compliance“ einzuhalten

Verwendungszweck

Förderfähig ist der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebflächen, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete liegen.

 

Nicht förderfähig sind grundsätzlich öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften und Stiftungen sowie  Betriebe, die die Fördermaßnahme „Ökologischer Landbau auf dem Gesamtbetrieb“ (Kulap - Maßnahme A11) in Anspruch nehmen.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Gefördert wird durch einen Zuschuss, der pro Hektar und Jahr generell 150 Euro beträgt.

Hinweise

Antragsverfahren

Ein Teilnahmeantrag muss bis zum 17. Mai, vor Eintritt in die Verpflichtung, gestellt werden. Im Folgenden muss jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.

Antragsunterlagen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbauamt Eltville, erhältlich.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

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Service

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

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22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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30.05.2012 Termine

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05.06.2012 Termine

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