Förderung von Pheromongemeinschaften
| Programmname | Förderung von Pheromongemeinschaften | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Pheromon-Anwendergemeinschaften im Weinbau | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Mit einem Zuschuss von 150 Euro pro Hektar und Jahr wird der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebflächen gefördert, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete liegen. | |
| Antragstellung | Ein Teilnahmeantrag muss bis zum 17. Mai, vor Eintritt in die Verpflichtung, gestellt werden. Im Folgenden muss jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Antragsunterlagen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbauamt Eltville, erhältlich. |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Mithilfe biologischer oder biotechnologischer Pflanzenschutzmaßnahmen wie Pheromonen können Schadorganismen gezielt bekämpft werden, ohne dass Nützlinge geschädigt werden. Gleichzeitig wird der Einsatz chemischer Insektizide reduziert, was die Verringerung von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächenwasser sowie eine Verminderung der Rückstände in Lebensmitteln mit sich bringt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen sowie Pheromon-Anwendergemeinschaften.
Voraussetzungen
Die Fördernehmer verpflichten sich für 5 Jahre:
- mindestens 500 Ampullen/ha des von der Bewilligungsstelle vorgeschriebenen Pheromonpräparats auszuhängen
- mindestens 1 Hektar zusammenhängend mit Pheromonen zu behandeln
- keine Pflanzenschutzmittel mit gleichem Bekämpfungsziel einzusetzen
im Falle einer Pheromon-Anwendergemeinschaft Mitgliederlisten, Vertretungsvollmachten und die dazugehörigen Flächenverzeichnisse aller Beteiligter mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Gemeinschaft muss über mindestens 3 ha arrondierte Fläche verfügen. - Es sind die obligatorischen Grundanforderungen des „Cross Compliance“ einzuhalten
Verwendungszweck
Förderfähig ist der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebflächen, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete liegen.
Nicht förderfähig sind grundsätzlich öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften und Stiftungen sowie Betriebe, die die Fördermaßnahme „Ökologischer Landbau auf dem Gesamtbetrieb“ (Kulap - Maßnahme A11) in Anspruch nehmen.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Gefördert wird durch einen Zuschuss, der pro Hektar und Jahr generell 150 Euro beträgt.
Hinweise
Antragsverfahren
Ein Teilnahmeantrag muss bis zum 17. Mai, vor Eintritt in die Verpflichtung, gestellt werden. Im Folgenden muss jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Antragsunterlagen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbauamt Eltville, erhältlich.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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