Förderung von Erzeugerorganisation
| Programmname | Förderung von Erzeugerorganisation | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Landwirtschaftliche Betriebe | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Zur Unterstützung der Erzeugung und Vermarktung von regionalen Obst- und Gemüseproduzenten gibt es ein Förderprogramm der Gemeinsamen Marktordnung Obst und Gemüse (GMO), das ausschließlich durch europäische Mittel finanziert wird. | |
| Antragstellung | Der Antrag ist an das Regierungspräsidium Giessen zu richten. | |
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel dieses Förderprogramms ist die Bündelung der von den Mitgliedern produzierten Obst- und Gemüseprodukte, die marktgerechte und qualifizierte Vermarktung sowie die Optimierung der Umweltstandards in allen Produktionsstufen.
Antragsberechtigte
Anerkannte Erzeugerorganisationen.
Voraussetzungen
Die Erzeugerorganisation muss ein Zusammenschluss von mindestens 15 Erzeugern sein. Der Wert der gemeinsam vermarkteten Erzeugung muss bei ökologisch/ biologisch erzeugten Produkten oder bei Schalenfrüchten mindestens 1,25 Mio. Euro betragen. Bei allen weiteren Produkten muss der Wert der vermarktbaren Erzeugung bei mindestens 5 Mio. Euro liegen.
Verwendungszweck
Die Erzeugerorganisation muss ein operationelles Programm als Handlungsplan (Zielaussagen und Kostenschätzungen) erarbeiten, welches von der zuständigen Stelle anerkannt werden muss und eine Laufzeit von 3- 5 Jahre hat.
Mögliche Zielaussagen eines Operationellen Programmes:
- Mindestens 2 Umweltaktionen
z.B. Rückstandsverminderung beim Pflanzenschutz,
Abfallvermeidung,
Klimaschutzmaßnahmen,
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Gewässer und Boden - Produktionsplanung ( z. B.: Maschinen- und Gebäudeerwerb)
- Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität (z.B. Investitionen zum Witterungsschutz, Lagerhaltung, Qualitätssicherungssysteme)
- Verbesserung der Vermarktung (z.B.: Organisation und Infrastruktur)
- Forschungs- und Versuchsvorhaben (z.B.: Innovationen und Entwicklungen zur Erzeugung, Lagerung, Umweltschutz)
- Weiterbildung und Beratung (z.B.: Kompetenzsteigerung von Erzeugern, EO als Unternehmen, Personalkosten)
- Krisenprävention und Krisenmanagement (z.B.: Ernteversicherungen, Aktivitäten bei Vermarktungsförderung und Weiterbildung
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die jährlich zu ermittelnde Bemessungsgrundlage wird in gleicher Höhe als Zuschuss gezahlt.
Der Betrag der Bemessungsgrundlage wird durch 3 alternative Berechnungswege ermittelt. Von diesen ist der niedrigste Wert als Bemessungsgrundlage anzuerkennen.
- Nach dem Wert der vermarkteten Erzeugung: 4,1% des Wertes der vermarkteten Erzeugung (Dieser Umsatzwert bezieht sich auf alle von den Mitgliedern angedienten Erzeugnisse, für die die Erzeugerorganisation anerkannt ist und die von dieser selbst vermarktet werden.)
- Nach Aufwendungen: 50% der geltend gemachten und anerkannten Kosten des Operationellen Programmes
- Nach Mitgliederbeiträgen: 100% der Beiträge und Einlagen zum Betriebsfonds der EO.
Hinweise
Antragsverfahren
Der Antrag ist an das Regierungs Pärsidium Giessen zu richten.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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