Bürgschaften und Garantien durch das Land Hessen für die gewerbliche Wirtschaft
| Programmname | Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch das Land Hessen für die gewerbliche Wirtschaft |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, soweit sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden. |
| Programmtyp | Bürgschaft |
| Kurzinfo | Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank ist Ansprechpartnerin für Bürgschaften ab einem Bürgschaftsobligo von 1 Mio. Euro. Die Bürgschaften werden im Hausbankenverfahren vergeben. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen berät Unternehmen, Banken und Sparkassen bei der Antragstellung und moderiert ihre unterschiedlichen Interessen. Ebenso betreut die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in enger Zusammenarbeit mit Kreditinstituten und den beteiligten Ministerien Bürgschaftsengagements. Im Regelfall beträgt die Bürgschaftsquote
Darüber hinaus gibt es verschiedene Sonderprogramme: Sonderprogramm "Ausbau erneuerbarer Energien" Desweiteren will die Hessische Landesregierung Unternehmen, die in den Ausbau Erneuerbarer Energien investieren, einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. Dabei wird das Instrumentarium der Landesbürgschaften auch für Investitionen in Öko-Strom und Biomasse mit signifikantem Beitrag zur Energiebilanz Hessens (Investitionen auch außerhalb Hessens) unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Sonderprogramm Bürgschaften für Ärztehäuser und Praxisausstattungen Um jungen Medizinern die Ansiedlung auf dem Land zu erleichtern, werden Landesbürgschaften für private Investoren zur Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern übernommen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben betriebswirtschaftlich vertretbar sind und nennenswert zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land beitragen. Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften (ruht): Für infolge der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen bietet die Hessische Landesregierung bis auf weiteres Betriebsmittelbürgschaften zu verbesserten Konditionen als Sonderprogramm an. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen gefördert werden. Bürgschaftsanträge im Rahmen des Sonderprogramms werden bevorzugt bearbeitet. Konditionen für die Vergabe von Landesbürgschaften:
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Einzelheiten
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Zielsetzung
Kleine und mittelständische Unternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, sich mit Fremdkapital zu versorgen. Da ihnen der direkte Weg zum Kapitalmarkt oft verschlossen ist, bleibt nur der Weg über die Banken, die jedoch zunehmend restriktiver Kredite an den Mittelstand vergeben. Dabei stoßen Kreditinstitute schnell an ihre Grenzen, wenn nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank als Ansprechpartnerin für Bürgschaften erarbeitet für den Bürgschaftsausschuss des Landes Hessen qualifizierte Entscheidungsvorlagen, berät Unternehmen, Banken und Sparkassen bei der Antragstellung und moderiert ihre unterschiedlichen Interessen. Ebenso betreut die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in enger Zusammenarbeit mit Kreditinstituten und den beteiligten Ministerien Bürgschaftsengagements.
Sonderprogramm "Ausbau erneuerbarer Energien"
Desweiteren will die Hessische Landesregierung Unternehmen, die in den Ausbau Erneuerbarer Energien investieren, einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. Dabei wird das Instrumentarium der Landesbürgschaften auch für Investitionen in Öko-Strom und Biomasse mit signifikantem Beitrag zur Energiebilanz Hessens (Investitionen auch außerhalb Hessens) unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet.
Sonderprogramm Bürgschaften für Ärztehäuser und Praxisausstattungen
Um jungen Medizinern die Ansiedlung auf dem Land zu erleichtern, werden Landesbürgschaften für private Investoren zur Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern übernommen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben betriebswirtschaftlich vertretbar sind und nennenswert zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land beitragen.
Die bestehenden Bürgschaftsregularien werden für Investitionen in Ärztehäuser geöffnet - auch für Vermietungsobjekte insbesondere mittelständisch geprägter Investoren. Es können auch Bankbürgschaften bzw. Mietgarantien zur Absicherung des Vermieterrisikos im Einzelfall in Betracht kommen. Diese Regelung ist bis Ende 2014 befristet.
Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften (ruht):
Für infolge der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen bietet die Hessische Landesregierung bis auf weiteres Betriebsmittelbürgschaften zu verbesserten Konditionen als Sonderprogramm an. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen gefördert werden. Bürgschaftsanträge im Rahmen des Sonderprogramms werden bevorzugt bearbeitet.
Antragsberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, soweit sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden.
Für das Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften (ruht derzeit) sind Unternehmen, insbesondere Automobilzulieferer, antragsberechtigt, die zusätzlich unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ausschöpfung der Betriebsmittellinien
- Leistung eines nennenswerten Eigenbeitrags der Gesellschafter (z.B. Gesellschafterdarlehen)
- i.d.R. signifikanter, nicht saisonaler, Auftrags- oder Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 25%
- Vorrangige Nutzung des Kurzarbeiterinstrumentes zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse, d.h. i.d.R. kein Arbeitsplatzabbau
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gelten zusätzliche Auflagen und Bestimmungen des Europäischen Beihilferechts.
Voraussetzungen
Landesbürgschaften dürfen nur für Kredite übernommen werden, wenn andere Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen und keine Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen GmbH erreichbar sind (Subsidiarität der Landesbürgschaft). Die Rückzahlung des Kredites durch den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin muss bei normalem wirtschaftlichem Ablauf innerhalb der Laufzeit erwartet werden können. Der mit dem Vorhaben zu erwartende Erfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.
Die zu fördernde Betriebsstätte muss in Hessen liegen. Die Antragsberechtigten sollen außerdem dort ihren steuerlichen Sitz haben.
Staatsbürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgereicht sind. Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt der erste verbindliche Kontakt mit dem Land.
Verwendungszweck
Bürgschaften können zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten sowie von Avalrahmen übernommen werden.
Das Land übernimmt in Ausnahmefällen für volkswirtschaftlich besonders bedeutsame Vorhaben auch Ausfallbürgschaften für direkte oder indirekte Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften.
Art und Umfang der Förderung
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank ist Ansprechpartnerin für Bürgschaften ab einem Bürgschaftsobligo von 1 Mio. Euro.
Die Bürgschaften und Garantien des Landes Hessen werden als quotale Ausfallbürgschaften bzw. Ausfallgarantien übernommen. Die Höhe der Bürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt. Sie darf, von genau festgelegten Ausnahmen abgesehen (Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften), 80% der Kreditsumme nicht übersteigen. Die Regelquote beträgt für Investitionskredite 70%, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50%.
Sonderprogramm Bürgschaften für Ärztehäuser und Praxisausstattungen:
Abgesichert werden Bankkredite zur Finanzierung betrieblicher Investitionen, für Betriebsmittel sowie für die Gründung oder Übernahme von Unternehmen. Für Investitionen kann eine Bürgschaft bis zu 80 Prozent der Kreditsumme abdecken, für Betriebsmittel bis zu 60 Prozent.
Sonderprogramm "Ausbau erneuerbarer Energien"
Diese Bürgschaften werden als quotale Ausfallbürgschaften übernommen und dürfen 70% der Kreditsumme (Bürgschaftsobligo zwischen 5 Mio. EUR und 25 Mio. EUR pro Einzelfall) nicht übersteigen.
Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften (ruht):
Das Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften beinhaltet erhöhte Bürgschaftsquoten von (bis zu) 80% der Kreditsumme im Rahmen der bestehenden Bürgschaftsrichtlinien. Bürgschaftsanträge im Rahmen des Sonderprogramms werden bevorzugt bearbeitet.
Konditionen
Die Laufzeit der Bürgschaften und Garantien darf 15 Jahre nicht übersteigen. Sie wird dem zugrundeliegenden Kredit und der Leistungsfähigkeit der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers angepasst. Ausnahmen hiervon sind bei der Finanzierung von Bauvorhaben und Binnenschiffen sowie bei Programmkrediten der Förderbanken möglich.
Für die Bearbeitung von Bürgschafts- und Garantieanträgen und für übernommene Bürgschaften und Garantien werden Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren fällig und von der WIBank vereinnahmt. Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kosten etwaiger Prüfungen durch Beauftragte des Landes Hessen zu tragen.
Bearbeitungsgebühr: 1% der Bürgschaftssumme (max. 60 T€)
Jährliche Provision: 1% der Bürgschaftssumme
Hinweise
Bei der Gewährung von Bürgschaften muss das europäische Beihilferecht eingehalten werden. Um vor Antragstellung festzustellen, ob das zur Verbürgung beantragte Vorhaben unterhalb der zulässigen Obergrenze (z.B. De-minimis Bürgschaften: 200.000 EUR) bleibt, ihn überschreitet oder ggf. bei Minuswerten kein Beihilfewert vorliegt, können Sie den Beihilfewertrechner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) nutzen (siehe. Servicespalte). Dieser Beihilfewertrechner ist die von der Bundesrepublik Deutschland angemeldete und durch die Europäische Kommission in Brüssel genehmigte Methode für die Ermittlung der Beihilfewerte von Bürgschaften für Investitionsdarlehen sowie Betriebsmittelkrediten.
Antragsverfahren
| Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an einer Landesbürgschaft mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen! |
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Kombinationsmöglichkeit
Kreditprogramme ohne Haftungsfreistellung
Programmverantwortliches Ressort
| Dieses Programm führen wir im Auftrag des » Hessischen Ministeriums der Finanzen durch. |
Ansprechpartner
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
Downloads
» Verordnung über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen
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