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Betriebsprämie

Programmname Betriebsprämie
Zielgruppe Landwirtschaftliche Betriebe
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe durch eine einheitliche, von der Produktion entkoppelte, Betriebsprämie, die die bisherigen produktionsbezogenen Ausgleichszahlungen (wie z.B. Kulturpflanzenprämie, Sonderprämie für männliche Rinder, Mutterkuhprämie, Mutterschafprämie usw.) ersetzt.
Antragstellung Die Betriebsprämie ist jährlich mit dem „Gemeinsamen Antrag“ zu beantragen.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel der Einführung der Betriebsprämie ist, dass vor allem die Stabilität der landwirtschaftlichen Einkommen gewährleistet werden kann. Die Landwirte können dank der Betriebsprämie selbst entscheiden, was sie produzieren wollen. Sie erhalten stets denselben Beihilfebetrag und können daher die Produktion besser an die Nachfrage anpassen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaber, die über eine beihilfefähige Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Obst- und Gemüsedauerkulturflächen oder Rebschul- und Baumschulflächen) von mindestens 0,3 ha verfügen und denen Zahlungsansprüche zugewiesen oder durch Kauf.

Als Betriebsinhaber gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Voraussetzungen

Um die Betriebsprämie zu erhalten, müssen die Betriebsinhaber Zahlungsansprüche besitzen.
Zahlungsansprüche können von einem anderen Betriebsinhaber übertragen oder auf Antrag für Obst- und/oder Gemüsedauerkulturflächen und/oder Rebschul- und/oder Baumschulflächen zugeteilt werden.

Verwendungszweck

Ab 2005 gibt es die produktionsunabhängigen, entkoppelten Direktzahlungen in Form der Betriebsprämie. Grundlage der Betriebsprämie sind die individuellen Zahlungsansprüche, die sich aus einem flächenbezogenen und einem betriebsindividuellen Teil zusammensetzen.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Für die Berechnung der Zahlungsansprüche werden entweder die Zahlungen herangezogen, die der Landwirt während eines Referenzzeitraums erhalten hat (historisches Modell), oder es wird die förderfähige Fläche (in ha) zugrunde gelegt, die er im ersten Jahr der Umsetzung der Betriebsprämienregelung bewirtschaftet hat (regionales Modell).

Hinweise

Antragsverfahren

Die Betriebsprämie ist jährlich mit dem „Gemeinsamen Antrag“ zu beantragen.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 

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Service

Ansprechpartner

Alexander Schacht

Tel: +49(0)69 9132-7849

E-Mail: » Alexander Schacht

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

Foerderprogramme

Gemeinsamer Antrag 2012

„Gemeinsamen Antrag 2012“ zur Beantragung der Agrarfördermittel 2012.

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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