Betriebsprämie
| Programmname | Betriebsprämie | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Landwirtschaftliche Betriebe | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe durch eine einheitliche, von der Produktion entkoppelte, Betriebsprämie, die die bisherigen produktionsbezogenen Ausgleichszahlungen (wie z.B. Kulturpflanzenprämie, Sonderprämie für männliche Rinder, Mutterkuhprämie, Mutterschafprämie usw.) ersetzt. | |
| Antragstellung | Die Betriebsprämie ist jährlich mit dem „Gemeinsamen Antrag“ zu beantragen. | |
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Einführung der Betriebsprämie ist, dass vor allem die Stabilität der landwirtschaftlichen Einkommen gewährleistet werden kann. Die Landwirte können dank der Betriebsprämie selbst entscheiden, was sie produzieren wollen. Sie erhalten stets denselben Beihilfebetrag und können daher die Produktion besser an die Nachfrage anpassen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaber, die über eine beihilfefähige Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Obst- und Gemüsedauerkulturflächen oder Rebschul- und Baumschulflächen) von mindestens 0,3 ha verfügen und denen Zahlungsansprüche zugewiesen oder durch Kauf.
Als Betriebsinhaber gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Voraussetzungen
Um die Betriebsprämie zu erhalten, müssen die Betriebsinhaber Zahlungsansprüche besitzen.
Zahlungsansprüche können von einem anderen Betriebsinhaber übertragen oder auf Antrag für Obst- und/oder Gemüsedauerkulturflächen und/oder Rebschul- und/oder Baumschulflächen zugeteilt werden.
Verwendungszweck
Ab 2005 gibt es die produktionsunabhängigen, entkoppelten Direktzahlungen in Form der Betriebsprämie. Grundlage der Betriebsprämie sind die individuellen Zahlungsansprüche, die sich aus einem flächenbezogenen und einem betriebsindividuellen Teil zusammensetzen.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Für die Berechnung der Zahlungsansprüche werden entweder die Zahlungen herangezogen, die der Landwirt während eines Referenzzeitraums erhalten hat (historisches Modell), oder es wird die förderfähige Fläche (in ha) zugrunde gelegt, die er im ersten Jahr der Umsetzung der Betriebsprämienregelung bewirtschaftet hat (regionales Modell).
Hinweise
Antragsverfahren
Die Betriebsprämie ist jährlich mit dem „Gemeinsamen Antrag“ zu beantragen.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Foerderprogramme
Gemeinsamer Antrag 2012
„Gemeinsamen Antrag 2012“ zur Beantragung der Agrarfördermittel 2012.
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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