drucken merken weitersagen

Betriebsberatung und Unternehmerschulung von kleinen und mittleren Unternehmen

Programmname Betriebsberatung und Unternehmerschulung von kleinen und mittleren Unternehmen
Zielgruppe Anträge bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank direkt können stellen:
  • die hier unter "Einzelheiten/Antragsverfahren" genannten Beratungs- und Anlaufstellen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • andere Projektträger, soweit sie Träger von Rechten sein können.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Die Förderung von Betriebsberatungen und Unternehmerschulungen fördert kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Wirtschaft, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Gründungen zu erleichtern und den Generationswechsel zu sichern .

Gefördert werden Beratungen, Gemeinschaftsaktionen, Kooperationen und sonstige geeignete Maßnahmen anderer Träger, welche der
  • Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen der hessischen Wirtschaft,
  • Erleichterung von Gründungen und Wachstum (einschließlich ÖPP-Beteiligungen),
  • Verbesserung unternehmerischer Qualifikation
  • Anpassung an neue Technologien und Umweltstandards,
  • Hilfe in besonderen Fällen, z. B. bei Unternehmensübergaben,
  • Erhöhung der Absatzchancen, insbesondere mit dem Ziel der Erleichterung des Zugangs zu überregionalen und internationalen Märkten

dienen.

Beratungen können in Form von Einzelberatungen, Gruppenberatungen, Konvoiberatungen oder Check-Ups durchgeführt werden. Details entnehmen Sie dazu bitte dem Abschnitt "Einzelheiten / Art und Umfang der Förderung".
Antragstellung An Beratungen interessierte Unternehmen richten ihre Anträge bitte entweder direkt an die im Abschnitt "Einzelheiten / Antragsverfahren" genannten Beratungsstellen, die die Beratungen inhaltlich und organisatorisch betreuen oder selbst durchführen, oder wenden sich an die dort genannte Anlaufstellen.

Die Beratungsstellen leiten die Anträge gesammelt der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu und reichen den Zuschuss nach Bewilligung an den Beratungsnehmer (Endempfänger) aus.
 
Anträge für Gemeinschaftsaktionen, Kooperationen und sonstige geeignete Maßnahmen anderer Träger können direkt bei der Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden. Details entnehmen Sie bitte den dem Abschnitt "Einzelheiten / Antragsverfahren".
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

 

 

Einzelheiten

Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen

Zielsetzung

Gefördert werden Beratungen, Gemeinschaftsaktionen, Kooperationen und sonstige geeignete Maßnahmen anderer Träger, welche der

  • Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen der hessischen Wirtschaft,
  • Erleichterung von Gründungen und Wachstum (einschließlich ÖPP-Beteiligungen),
  • Verbesserung unternehmerischer Qualifikation
  • Anpassung an neue Technologien und Umweltstandards,
  • Hilfe in besonderen Fällen, z. B. bei Unternehmensübergaben,
  • Erhöhung der Absatzchancen, insbesondere mit dem Ziel der Erleichterung des Zugangs zu überregionalen und internationalen Märkten

dienen.

Antragsberechtigte

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (nach Maßgabe der KMU-Definition der EU), Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Projektträger, soweit sie Träger von Rechten sein können.

 

Unternehmen des hessischen Handwerks können gefördert werden, sofern sie vergleichbare Beratungen nicht durch die Beratungsstellen der hessischen Handwerksorganisationen erhalten können.

 

Fördergebiet ist ganz Hessen, wobei Maßnahmen in den Vorranggebieten für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Vorranggebiete) Priorität genießen (siehe Fördergebietskarte).

Voraussetzungen

Abweichend von der Definition der EU, dürfen bei kleinen und mittleren Unternehmen in dem Geschäftsjahr, das der Antragstellung vorangegangenen ist, folgende Umsatzgrenzen nicht überschritten worden sein:

  • im produzierenden Gewerbe: 12 Mio. EUR
  • im Groß- und Außenhandel: 12 Mio. EUR
  • im Einzelhandel: 5 Mio. EUR
  • bei wirtschaftsnahen Dienstleistungen: 3 Mio. EUR
  • im Gastgewerbe: 2 Mio. EUR
  • im sonstigen Dienstleistungsgewerbe und in den freien Berufen: 2 Mio. EUR
  • im Handelsvertretergewerbe: 1 Mio. EUR

Bei Check-ups zur Vorbereitung des Ratings beträgt die Umsatzgrenze 25 Mio. EUR.

 

Bei Technologieberatungen und Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz gelten die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen.

 

Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen.

 

Beratungen und Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Verwendungszweck

Gefördert werden Einzelberatungen, Gruppenberatungen, Konvoiberatungen zur Einführung des integrierten Managementsystems EcoStep und Check-Ups.

Als Beratung gilt auch die zeitlich begrenzte Betreuung (Coaching) von Unternehmen, wenn sie mindestens 5 Jahre alt sind.

 

Als besondere Form der Beratung können auch zielgerichtete Unternehmensanalysen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens (Check-Ups) gefördert werden.

 

Gefördert werden im Einzelnen

  • Gründungsberatungen vor der Gründung,
  • Kurzberatungen zur Schwachstellenanalyse,
  • Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten,
  • Technologieberatungen (einschließlich Innovations- und Designberatungen),
  • Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz,
  • Beratungen zur Einführung des integrierten Managementsystems EcoStep im Konvoiverfahren,
  • Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben,
  • Beratungen zur Einrichtung und Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs einschließlich neuer Informationstechnologien (Electronic Cash-, IT-Beratung),
  • Allgemeine Check-Ups zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, wenn das Unternehmen mindestens 5 Jahre alt ist,
  • Check-Ups zur Vorbereitung auf Ratings,
  • Check-Ups zur Begleitung von Gründungen, auch bei Bürgschaftsfällen (Gründungs-Check-Ups, Bürgschafts-Check-Ups), frühestens ein Jahr nach der Gründung.

Unter Konvoiberatungen sind Kombinationen aus Gruppenberatung und Einzelberatung zu verstehen.

 

Gefördert werden ferner Projekte und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung unternehmerischer Qualifikation in Hessen, wenn sie eine größere Zahl von Gründern und Unternehmen in Hessen erreichen und allen Interessierten offenstehen. Modellhafte Pilotprojekte genießen Priorität. Die Projektlaufzeit richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Es werden Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

 

Unterstützt werden auch regionale Gründungsoffensiven z. B. in Form von Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerben als Aktionen zur Motivation von potenziellen Unternehmensgründerinnen und -gründern. Diese Form der Gründungsförderung dient dazu, den Mut zur Selbständigkeit zu erhöhen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung von Beratungen erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Kosten eines Beratungstages (Tagewerk) als Projektförderung. Beratungen von bis zu fünf Stunden Dauer gelten als halber Beratungstag. Coaching kann stundenweise berücksichtigt werden. Für Check-Ups erfolgt die Förderung durch pauschalierte Zuwendungen.

In den Zuwendungen können Zuschüsse aus den Europäischen Strukturfonds enthalten sein.

 

Bei Einzelberatungen sind

  • Kurzberatungen von bis zu zwei Beratungstagen
  • Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) von bis zu 10 Beratungstagen und
  • alle anderen Beratungen bis zu jeweils fünf Beratungstagen

förderfähig.

 

Pro Beratungstag beträgt der Zuschuss bei

  • Gründungsberatungen bis zu 450 EUR,
  • Technologie- und EC-Beratungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz bis zu 400 EUR und
  • allen anderen Beratungen bis zu 300 EUR.

Innerhalb von drei Jahren werden je Antragsteller/in Beratungszuschüsse bis höchstens 6.000 Euro ohne Gründungsberatungen und ohne PIUS-Beratungen gewährt. Für Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz werden innerhalb von drei Jahren je Antragsteller/in Beratungszuschüsse bis 8.000 Euro gewährt.

 

In den EFRE-Vorranggebieten erhöht sich der Zuschuss pro Beratungstag um 50 Euro und der Höchstbetrag pro Antragsteller/in innerhalb von 3 Jahren um 1.000 Euro.

 

Die Förderung setzt den Einsatz privater Mittel von mindestens 15% bei Existenzgründung (in Vorranggebieten 10%) und 40% bei den übrigen Beratungen voraus.

 

Bei Gruppenberatungen kann dem/der Veranstalter/in ein Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Veranstaltungstag als Projektförderung gewährt werden. Gruppenberatungen von bis zu fünf Stunden Dauer gelten als halber Beratungstag.

 

Bei Konvoiberatungen zur Einführung des integrierten Managementsystems EcoStep kann dem Veranstalter ein Zuschuss von bis zu 2.125 Euro je Teilnehmer als Projektförderung gewährt werden. Die Konvoiberatung umfasst mindestens 4 Gruppenberatungstage und 5 Einzelberatungstage je Teilnehmer. Der Zuschuss erhöht sich im Falle der Teilnahme an einer externen Zertifizierung um

  • 350 Euro für teilnehmende Unternehmen bis 25 Vollzeitarbeitskräfte,
  • 650 Euro für teilnehmende Unternehmen bis zu 50 Vollzeitarbeitskräfte,
  • 850 Euro für teilnehmende Unternehmen bis zu 100 Vollzeitarbeitskräfte,
  • 1.250 Euro für teilnehmende Unternehmen über 100 Vollzeitkräfte,

beträgt insgesamt jedoch nicht mehr als 50% der tatsächlichen Kosten.

 

Allgemeine Check-Ups und Check-Ups zur Vorbereitung auf Ratings können Leistungen (Analyse, Interviews, Bericht) von 5 Tagewerken umfassen. Sie können von der RKW Hessen GmbH betreut werden.

 

Die Förderung und die jeweilige Eigenbeteiligung der Unternehmen betragen

  • 2.250 Euro mit einer Eigenbeteiligung von 750 Euro für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 12 Mio. Euro p.a.
  • 1.500 Euro mit einer Eigenbeteiligung von 1.500 Euro für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 25 Mio. Euro p.a.

 

Gründungs-Check-Ups umfassen eine Betriebsanalyse des gegründeten Unternehmens von 2 Tagewerken, einschließlich eines Kurzberichts. Sie können von der RKW Hessen GmbH betreut werden. Die Förderung beträgt 900 Euro mit einer Eigenbeteiligung von 300 Euro.

 

Bürgschafts-Check-Ups der RKW Hessen GmbH begleiten eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Hessen, die sich an den Kosten mit 200 Euro beteiligt. Die Förderung beträgt 900 Euro, die verbleibende Eigenbeteiligung des Unternehmens 100 Euro.

 

Gemeinschaftsaktionen, Kooperationen und sonstige geeignete Maßnahmen anderer Träger zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung unternehmerischer Qualifikation in Hessen beträgt die Förderung i. d. R. 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie setzt eine angemessene Eigenbeteiligung des Projektträgers, der Teilnehmer oder Dritter von i. d. R. mindestens 25% voraus. Soweit Fördermittel des Landes eingesetzt werden, wird deren Höhe nach Lage des Einzelfalls festgelegt.

Der Zuschuss wird i.d.R. durch Anteilfinanzierung gewährt. Eventuell mit dem Projekt verbundene Einnahmen sind von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen.

Nicht förderfähig sind:

  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen,
  • Gutachten, Prüfungen,
  • Architektur- und sonstige Planungen,
  • Projektsteuerung,
  • gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.

Antragsverfahren

Anträge bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank direkt können stellen:

  • die nachfolgend genannten Beratungs- und Anlaufstellen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • andere Projektträger, soweit sie Träger von Rechten sein können.

An Beratungen interessierte Unternehmen richten ihre Anträge bitte entweder direkt an die unten genannten Beratungsstellen, die die Beratungen inhaltlich und organisatorisch betreuen oder selbst durchführen, oder wenden sich an die unten genannte Anlaufstellen.

Die Beratungsstellen leiten die Anträge gesammelt der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu und reichen den Zuschuss nach Bewilligung an den Beratungsnehmer (Endempfänger) aus.

Das Land Hessen benennt geeignete Beratungsstellen für die Durchführung bzw. die Abwicklung der geförderten Betriebsberatungen.

 

Beratungsstellen sind:

 

Anlaufstellen sind:

Die Formulare für Ihren Antrag auf Förderung Ihrer Beratung erhalten Sie bei den Beratungs- und Anlaufstellen.

Anträge für Gemeinschaftsaktionen, Kooperationen und sonstige geeignete Maßnahmen anderer Träger zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung unternehmerischer Qualifikation in Hessen sind vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu richten.

Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihres Antrages und der nachfolgenden Verwendungsprüfung bei der WIBank nötig und können dort angefordert oder aus der nebenstehenden Servicespalte herunter geladen werden:

  • Antragsformular
  • Antrag auf Ausnahme von Verbot der Refinanzierung
  • Formular Mittelabruf
  • Formular Zwischenverwendungsnachweis
  • Formular Verwendungsnachweis
  • ANBest-P
  • ANBest-Gk
  • Formular Erklärung Personalausgaben

Programmverantwortliches Ressort

     
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

drucken merken weitersagen