drucken merken weitersagen

Betriebliche Investitionen im Rahmen der Regionalentwicklung

Programmname Betriebliche Investitionen im Rahmen der Regionalentwicklung
Zielgruppe Antragsberechtigt sind Gewerbliche Unternehmen.
Programmtyp Zuschuss in Kombination mit  rückzahlbarer Zuwendung (zinsloses Darlehen)
Kurzinfo Gefördert werden Investitionen, die geeignet sind, durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen.

Konkret werden gewerbliche Investitionen gefördert, die volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig sind, eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern und im Zusammenhang stehen mit
  • der Errichtung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte oder
  • der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor.

Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Hierzu gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen nicht rückzahlbare Zuschüsse und rückzahlbare Zuwendungen (zinslose Darlehen) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, des Landes Hessen und ggf. der Europäischen Union.

Vorrangig werden Vorhaben in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (Fördergebietskarte).

Die Förderung hat folgende Höchstsätze:
  • im Werra-Meißner-Kreis (C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) bei kleinen Unternehmen bis zu 35 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 25 %, bei größeren Unternehmen bis zu 15 %,
  • in den übrigen Gebieten bei Kleinunternehmen bis zu 20 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 10 %.

Der Eigenbeitrag des geförderten Unternehmens zur Finanzierung des Investitionsvorhabens aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25% betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentlichen Finanzierungshilfen enthalten.
Antragstellung Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
 
Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  
Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

 

 

Einzelheiten

Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen

Zielsetzung

Zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in vergleichsweise strukturschwächeren Landesteilen und als Voraussetzung für deren Teilnahme an Wachstum und Prosperität sind in erster Linie Investitionen von privaten Unternehmen notwendig, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

 

Um die Investitionstätigkeit anzuregen, gewährt das Land Hessen nicht rückzahlbare Zuschüsse und rückzahlbare Zuschüsse (zinslose Darlehen) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, des Landes Hessen und ggf. der Europäischen Union.

 

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert Investitionen, die geeignet sind, durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:

  • In den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kleine, mittlere und große Unternehmen (Werra-Meißner-Kreis);
  • In allen übrigen Gebieten kleine und mittlere Unternehmen.

Voraussetzungen

Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (s.a. » Fördergebietskarte).

 

In der zu fördernden Betriebsstätte müssen überwiegend, d.h. zu mehr als 50% des Umsatzes, Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional abgesetzt werden.

 

Für die Feststellung der Größe der Unternehmen ist die » KMU-Definition der EU maßgeblich.

 

Der Eigenbeitrag des geförderten Unternehmens zur Finanzierung des Investitionsvorhabens aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25% betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentlichen Finanzierungshilfen enthalten.

Verwendungszweck

Gefördert werden gewerbliche Investitionen, die volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig sind, eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern und im Zusammenhang stehen mit

  • der Errichtung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte oder
  • der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor.

Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss und / oder als rückzahlbare Zuwendung (zinsloses Darlehen), der als Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben oder zu den zuwendungsfähigen Personalausgaben (hier nur als nicht rückzahlbarer Zuschuss) gewährt wird.

Dabei gelten folgende Höchstsätze:

  • im Werra-Meißner-Kreis bei kleinen Unternehmen bis zu 35%, bei mittleren Unternehmen bis zu 25%, bei größeren Unternehmen bis zu 15%,
  • in den übrigen Gebieten bei Kleinunternehmen bis zu 20%, bei mittleren Unternehmen bis zu 10%.

Antragsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ebenfalls vor Beginn des Vorhabens muss die WIBank schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach und vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung erfüllt werden.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.

 

Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  
Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

drucken merken weitersagen
Service

Ansprechpartner

Wilfried Pfannkuche

Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716

Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732

E-Mail: » Wilfried Pfannkuche

Dieter Billing

Tel: +49 (0)5 61 706–7731

Fax: +49 (0)5 61 706–7732

E-Mail: » Dieter Billing

Christian Hottenroth

Tel: +49 (0)5 61 706–7718

Fax: +49 (0)5 61 7 06–7732

E-Mail: » Christian Hottenroth

Standort

Kassel

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel

Tel.: +49(0)561 706-7711

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen