Betriebliche Investitionen im Rahmen der Regionalentwicklung
| Programmname | Betriebliche Investitionen im Rahmen der Regionalentwicklung | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Gewerbliche Unternehmen. |
|
| Programmtyp | Zuschuss in Kombination mit rückzahlbarer Zuwendung (zinsloses Darlehen) | |
| Kurzinfo | Gefördert werden Investitionen, die geeignet sind, durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen. Konkret werden gewerbliche Investitionen gefördert, die volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig sind, eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern und im Zusammenhang stehen mit
Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Hierzu gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen nicht rückzahlbare Zuschüsse und rückzahlbare Zuwendungen (zinslose Darlehen) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, des Landes Hessen und ggf. der Europäischen Union. Vorrangig werden Vorhaben in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (Fördergebietskarte). Die Förderung hat folgende Höchstsätze:
Der Eigenbeitrag des geförderten Unternehmens zur Finanzierung des Investitionsvorhabens aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25% betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentlichen Finanzierungshilfen enthalten. |
|
| Antragstellung | Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen! |
|
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
||
Einzelheiten
Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen
Zielsetzung
Zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in vergleichsweise strukturschwächeren Landesteilen und als Voraussetzung für deren Teilnahme an Wachstum und Prosperität sind in erster Linie Investitionen von privaten Unternehmen notwendig, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.
Um die Investitionstätigkeit anzuregen, gewährt das Land Hessen nicht rückzahlbare Zuschüsse und rückzahlbare Zuschüsse (zinslose Darlehen) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, des Landes Hessen und ggf. der Europäischen Union.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert Investitionen, die geeignet sind, durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
- In den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kleine, mittlere und große Unternehmen (Werra-Meißner-Kreis);
- In allen übrigen Gebieten kleine und mittlere Unternehmen.
Voraussetzungen
Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (s.a. » Fördergebietskarte).
In der zu fördernden Betriebsstätte müssen überwiegend, d.h. zu mehr als 50% des Umsatzes, Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Für die Feststellung der Größe der Unternehmen ist die » KMU-Definition der EU maßgeblich.
Der Eigenbeitrag des geförderten Unternehmens zur Finanzierung des Investitionsvorhabens aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25% betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentlichen Finanzierungshilfen enthalten.
Verwendungszweck
Gefördert werden gewerbliche Investitionen, die volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig sind, eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern und im Zusammenhang stehen mit
- der Errichtung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte,
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte oder
- der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor.
Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss und / oder als rückzahlbare Zuwendung (zinsloses Darlehen), der als Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben oder zu den zuwendungsfähigen Personalausgaben (hier nur als nicht rückzahlbarer Zuschuss) gewährt wird.
Dabei gelten folgende Höchstsätze:
- im Werra-Meißner-Kreis bei kleinen Unternehmen bis zu 35%, bei mittleren Unternehmen bis zu 25%, bei größeren Unternehmen bis zu 15%,
- in den übrigen Gebieten bei Kleinunternehmen bis zu 20%, bei mittleren Unternehmen bis zu 10%.
Antragsverfahren
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ebenfalls vor Beginn des Vorhabens muss die WIBank schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach und vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung erfüllt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
| Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
|
Ansprechpartner
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Christian Hottenroth
Tel: +49 (0)5 61 706–7718
Fax: +49 (0)5 61 7 06–7732
E-Mail: » Christian Hottenroth
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
Downloads
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen