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Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Programmname Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen
Zielgruppe Antragsberechtigt gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank sind:
  • Handwerkskammern,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer,
  • Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Wir unterstützen die Beteiligung von hessischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Die Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen.

Die Unterstützung bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) kommt in erster Linie dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute.

Gefördert werden Gruppen von mindestens drei Unternehmen, in begründeten Fällen auch Einzelunternehmen.

Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Bei der Teilnahme an Messen im Inland und innerhalb der EU/EFTA kann eine Zuwendung bis zu 2.500 EUR pro Unternehmen gewährt werden.
Bei Auslandsmessen kann ein Betrag bis zu 5.000 EUR pro Unternehmen gewährt werden.
Antragstellung Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die zuständigen Kammern bzw. Verbände, die ihrerseits den Förderantrag an die WIBank richten. Die Vorhaben werden mit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und den Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft abgestimmt.
Die WIBank gewährt der antragstellenden Kammer bzw. dem antragstellenden Verband den Zuschuss zur Weiterleitung an den Messeteilnehmer (Endempfänger).
 
Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die hessische Geschäftsstelle Ihres jeweiligen Fachverbandes bzw. an Ihre örtliche » IHK oder » Handwerkskammer
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Wir unterstützen die Beteiligung von hessischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Die Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen.

Die Unterstützung bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) kommt in erster Linie dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sind:

  • Handwerkskammern,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer,
  • Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.

Voraussetzungen

Begünstigt werden können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR. Die Einhaltung dieser Höchstgrenze ist von der antragstellenden Kammer oder dem antragstellenden Verband zu bestätigen.

 

Gefördert werden kann die Teilnahme an Messen im Inland und innerhalb der EU/EFTA, falls sie im AUMA Messe-Guide Deutschland als internationale Messen verzeichnet sind. Ferner gibt es Einschränkungen bei Großmessen.

Für Messen im übrigen Ausland gilt auch ein Eintrag im m+a Messeplaner.

Die Anträge der Kammern oder Verbände müssen spätestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens bei der WIBank eingehen und einen Finanzierungsplan je Unternehmen enthalten. Bei Beteiligungen an Inlandsmessen werden Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden sind. Bei Beteiligungen an Auslandsmessen können Vorhaben im Einzelfall auch dann gefördert werden, wenn bereits Anzahlungen für eine beabsichtigte Teilnahme geleistet wurden.

Verwendungszweck

Gruppenförderung

Förderfähig sind messespezifische Ausgaben, darunter Aufwendungen für

  • die Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • den Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
  • den Rücktransport von Exponaten bis zu maximal 2.500 EUR
  • Versicherungen für Stand und Exponate
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas
  • den obligatorischen Katalogeintrag
  • Dolmetscher
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird.

In begründeten Fällen ist auch die finanzielle Unterstützung von Messebeteiligungen der Kammern selbst möglich.

Einzelförderung

Die Förderung einzelner Unternehmen kommt in begründeten Fällen in Betracht. Sie muss in der Regel von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern oder der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände beantragt werden. Eine Förderung kann sinngemäß für Ausgaben wie bei der Gruppenförderung gewährt werden.

Art und Umfang der Förderung

Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.

Bei der Teilnahme an Messen im Inland und innerhalb der EU/EFTA kann eine Zuwendung bis zu 2.500 EUR pro Unternehmen gewährt werden.

Bei Auslandsmessen kann ein Betrag bis zu 5.000 EUR pro Unternehmen gewährt werden.

Hinweise

Ansprechpartner für Landesinformationsstände  (hessische Gemeinschaftsstände) ist die HA Hessen Agentur GmbH – Abteilung Außenwirtschaft – Internationale Angelegenheiten: » http://www.hessen-agentur.de/dynasite.cfm?dsmid=8167.

Antragsverfahren

Gefördert werden Gruppen von mindestens drei Unternehmen, in begründeten Fällen auch Einzelunternehmen.

 

Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die zuständigen Kammern bzw. Verbände, die ihrerseits den Förderantrag an die WIBank richten. Die Vorhaben werden mit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und den Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft abgestimmt.

Die WIBank gewährt der antragstellenden Kammer bzw. dem antragstellenden Verband den Zuschuss zur Weiterleitung an den Messeteilnehmer (Endempfänger).

 

Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die hessische Geschäftsstelle Ihres jeweiligen Fachverbandes bzw. an Ihre örtliche » IHK oder » Handwerkskammer

Kombinationsmöglichkeit

Eine Teilnahme an Messen, für die eine Förderung durch ein Bundesministerium erfolgt, ist von einer Förderung ausgeschlossen.

Programmverantwortliches Ressort

Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

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Service

Ansprechpartner

Roland Presber

Tel: +49(0)611 774-7246

Fax: +49(0)611 774-7265

E-Mail: » Roland Presber

Cecilia Fernandez Klüber

Tel: +49(0)611 774-7289

Fax: +49(0)611 774-7363

E-Mail: » Cecilia Fernandez Klüber

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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