Beteiligung an Messen und Ausstellungen
| Programmname | Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank sind:
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Wir unterstützen die Beteiligung von hessischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Die Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen. Die Unterstützung bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) kommt in erster Linie dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute. Gefördert werden Gruppen von mindestens drei Unternehmen, in begründeten Fällen auch Einzelunternehmen. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Bei der Teilnahme an Messen im Inland und innerhalb der EU/EFTA kann eine Zuwendung bis zu 2.500 EUR pro Unternehmen gewährt werden. Bei Auslandsmessen kann ein Betrag bis zu 5.000 EUR pro Unternehmen gewährt werden. |
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| Antragstellung | Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die zuständigen Kammern bzw. Verbände, die ihrerseits den Förderantrag an die WIBank richten. Die Vorhaben werden mit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und den Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft abgestimmt. Die WIBank gewährt der antragstellenden Kammer bzw. dem antragstellenden Verband den Zuschuss zur Weiterleitung an den Messeteilnehmer (Endempfänger). Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die hessische Geschäftsstelle Ihres jeweiligen Fachverbandes bzw. an Ihre örtliche » IHK oder » Handwerkskammer |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Wir unterstützen die Beteiligung von hessischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Die Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen.
Die Unterstützung bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) kommt in erster Linie dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt gegenüber der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sind:
- Handwerkskammern,
- Industrie- und Handelskammern,
- Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer,
- Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.
Voraussetzungen
Begünstigt werden können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR. Die Einhaltung dieser Höchstgrenze ist von der antragstellenden Kammer oder dem antragstellenden Verband zu bestätigen.
Gefördert werden kann die Teilnahme an Messen im Inland und innerhalb der EU/EFTA, falls sie im AUMA Messe-Guide Deutschland als internationale Messen verzeichnet sind. Ferner gibt es Einschränkungen bei Großmessen.
Für Messen im übrigen Ausland gilt auch ein Eintrag im m+a Messeplaner.
Die Anträge der Kammern oder Verbände müssen spätestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens bei der WIBank eingehen und einen Finanzierungsplan je Unternehmen enthalten. Bei Beteiligungen an Inlandsmessen werden Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden sind. Bei Beteiligungen an Auslandsmessen können Vorhaben im Einzelfall auch dann gefördert werden, wenn bereits Anzahlungen für eine beabsichtigte Teilnahme geleistet wurden.
Verwendungszweck
Gruppenförderung
Förderfähig sind messespezifische Ausgaben, darunter Aufwendungen für
- die Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
- den Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
- den Rücktransport von Exponaten bis zu maximal 2.500 EUR
- Versicherungen für Stand und Exponate
- Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas
- den obligatorischen Katalogeintrag
- Dolmetscher
- Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird.
In begründeten Fällen ist auch die finanzielle Unterstützung von Messebeteiligungen der Kammern selbst möglich.
Einzelförderung
Die Förderung einzelner Unternehmen kommt in begründeten Fällen in Betracht. Sie muss in der Regel von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern oder der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände beantragt werden. Eine Förderung kann sinngemäß für Ausgaben wie bei der Gruppenförderung gewährt werden.
Art und Umfang der Förderung
Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Bei der Teilnahme an Messen im Inland und innerhalb der EU/EFTA kann eine Zuwendung bis zu 2.500 EUR pro Unternehmen gewährt werden.
Bei Auslandsmessen kann ein Betrag bis zu 5.000 EUR pro Unternehmen gewährt werden.
Hinweise
Ansprechpartner für Landesinformationsstände (hessische Gemeinschaftsstände) ist die HA Hessen Agentur GmbH – Abteilung Außenwirtschaft – Internationale Angelegenheiten: » http://www.hessen-agentur.de/dynasite.cfm?dsmid=8167.
Antragsverfahren
Gefördert werden Gruppen von mindestens drei Unternehmen, in begründeten Fällen auch Einzelunternehmen.
Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die zuständigen Kammern bzw. Verbände, die ihrerseits den Förderantrag an die WIBank richten. Die Vorhaben werden mit der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und den Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft abgestimmt.
Die WIBank gewährt der antragstellenden Kammer bzw. dem antragstellenden Verband den Zuschuss zur Weiterleitung an den Messeteilnehmer (Endempfänger).
Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die hessische Geschäftsstelle Ihres jeweiligen Fachverbandes bzw. an Ihre örtliche » IHK oder » Handwerkskammer
Kombinationsmöglichkeit
Eine Teilnahme an Messen, für die eine Förderung durch ein Bundesministerium erfolgt, ist von einer Förderung ausgeschlossen.
Programmverantwortliches Ressort
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
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Ansprechpartner
Cecilia Fernandez Klüber
Tel: +49(0)611 774-7289
Fax: +49(0)611 774-7363
E-Mail: » Cecilia Fernandez Klüber
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
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