Außenwirtschaftsberatung
| Programmname | Außenwirtschaftsberatung | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Gefördert werden über den Weg der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Hessen kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen:
|
|
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Die Förderung von Außenwirtschaftsberatungen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Wirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland und steigert damit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Vorrangig sollen die Absatzchancen in internationalen Märkten - außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) - verbessert werden. Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten eines Beratungstages (Tagewerk). Bei Einzelberatungen sind pro Antragsteller/in mindestens 2, i.d.R. bis zu 5 Beratungstagen förderfähig. Bei Gruppenberatungen kann dem/der Veranstalter/in ein Zuschuss von bis zu 500 EUR pro Veranstaltungstag als Projektförderung gewährt werden. Die Förderung von Einzel- und Gruppenberatungen setzt eine Eigenbeteiligung des/der Beratenen von mindestens 40% voraus. Gefördert wird über die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, die die schriftlichen Förderanträge entgegen nehmen. Die jeweilige Kammer führt zunächst ein Informationsgespräch mit dem zu Beratenden durch und vermittelt bei Eignung Kontaktgespräche mit geeigneten Beratern. Die Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern, vertreten durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, entscheidet über die einzelnen Anträge, d. h. über die Förderung der Außenwirtschaftsberatung und die Dauer. Sie legt die gebündelten Förderanträge der Wirtschafts- und Infrastrukturbank vor und leitet nach Bewilligung den Zuschuss an den Beratungsnehmer (Endempfänger) weiter. |
|
| Antragstellung | Interessierte Unternehmen wenden sich daher bitte an die örtlich zuständigen Beratungsstellen der:
Die Beratungsstellen stellen Antragsformulare zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner bei den Industrie- und Handelskammern finden Sie » hier Auskunft über Ansprechpartner bei den Handwerkskammern gibt diese » Broschüre |
|
| Kooperationspartner | Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
|
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | ||
Einzelheiten
Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen
Zielsetzung
Ziel der Förderung von Außenwirtschaftsberatungen ist es, kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Wirtschaft bei der Entwicklung neuer Märkte im Ausland zu unterstützen. Damit wird die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gesteigert.
In erster Linie sollen die Absatzchancen der geförderten Unternehmen in internationalen Märkten außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) verbessert werden. Darüber hinaus sollen Unternehmensleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser über Auslandsmärkte informiert, wirtschaftliche Risiken beim Eintritt in neue Märkte im Auslandsgeschäft reduziert und vorhandenes Know-how bei der Bewertung expandierender Märkte im Ausland besser genutzt werden.
Außerdem können auch Markteinführungsberatungen für Auslandsmärkte innerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone gefördert werden.
Antragsberechtigte
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (nach Maßgabe der KMU-Definition der EU), die in den Bereichen:
- produzierendes Gewerbe
- Handwerk, handwerksähnliche Betriebe und Unternehmen für Montagedienstleistungen
- Groß- und Einzelhandel
- Dienstleistungen und freie Berufe
tätig sind.
Voraussetzungen
Die antragstellende Person bzw. das antragstellende Unternehmen muss in kaufmännischer Hinsicht Gewähr dafür bieten, dass sie bzw. es grundsätzlich zu einer Außenwirtschaftstätigkeit geeignet und in der Lage ist.
Verwendungszweck
Gefördert werden die Kosten außenwirtschaftlicher Einzel- und Gruppenberatungen:
- zur firmenindividuellen Markterkundung, insbesondere bei der Untersuchung des firmen-, produkt- oder leistungsbezogenen Marktpotentials, der landesüblichen Vertriebswege, der Qualitätsanforderungen, der lokalen und ausländischen Wettbewerber, der mittelfristigen Absatzchancen für das betreffende Produkt oder die Leistung;
- für den Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes, insbesondere durch die Erarbeitung einer Marketingstrategie einschließlich des Auf- uns Ausbaus eines Vertriebsnetzes, einer Werbestrategie und anderer Maßnahmen der Marktentwicklung;
- zum Auf- oder Ausbau einer Präsenz vor Ort, insbesondere bei der Gründung einer Vertriebs- und Produktionsniederlassung, eines Joint Ventures sowie sonstiger Formen der Kooperation.
Beratungen zur Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen für Auslandsmärkte innerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone können im Einzelfall gefördert werden.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung von Außenwirtschaftsberatungen und Markteinführungsberatungen erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Kosten eines Beratungstages (Tagewerk) als Projektförderung. Beratungen bis zu fünf Stunden Dauer gelten als halber Beratungstag. Sonstige Maßnahmen können nach den anteiligen Kosten berücksichtigt werden.
Bei Einzelberatungen sind pro Antragsteller/in mindestens 2, i.d.R. bis zu 5 Beratungstagen förderfähig. Der Zuschuss zu Außenwirtschaftsberatungen und Markteinführungsberatungen beträgt pro Beratungstag bis zu 400 EUR. Innerhalb von drei Jahren werden je Antragsteller/in Beratungszuschüsse bis höchstens 6.000 EUR, ohne Existenzgründungsberatungen, gewährt.
Bei Gruppenberatungen kann dem/der Veranstalter/in ein Zuschuss von bis zu 500 EUR pro Veranstaltungstag als Projektförderung gewährt werden.
Die Förderung von Einzel- und Gruppenberatungen setzt eine Eigenbeteiligung des/der Beratenen von mindestens 40% voraus.
In den EFRE-Vorranggebieten erhöhen sich der Zuschuss pro Beratungstag bei Einzel- und Gruppenberatungen um 50 Euro und der Höchstbetrag pro Antragsteller/in innerhalb von 3 Jahren um 1.000 EUR.
Nicht gefördert werden:
- Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen
- Gutachten, Prüfungen
- Architektur- und sonstige Planungen
- Projektsteuerung
- gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
- Außenwirtschaftsberatungen für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone
- Markteinführungsberatungen, die als Beihilfe für exportbezogene Tätigkeiten gewertet werden, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in der Europäischen Union in Zusammenhang stehen.
Hinweise
In den Zuwendungen können Zuschüsse aus den Europäischen Strukturfonds (z. Bsp. EFRE) enthalten sein.
Antragsverfahren
Gefördert wird über die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, die die schriftlichen Förderanträge entgegen nehmen. Die jeweilige Kammer führt zunächst ein Informationsgespräch mit dem zu Beratenden durch und vermittelt bei Eignung Kontaktgespräche mit geeigneten Beratern. Die Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern, vertreten durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, entscheidet über die einzelnen Anträge, d. h. über die Förderung der Außenwirtschaftsberatung und die Dauer. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bündelt dann die Förderanträge und stellt einen Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, welche den Zuschuss im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Weiterleitung über die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder zuständigen Handwerkskammern an den Beratungsnehmer (Endempfänger) gewährt.
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Beratungsstellen der:
- Hessischen Industrie- und Handelskammern
- Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern
- Hessischen Handwerkskammern.
Die Beratungsstellen informieren über die Förderung der Außenwirtschaftsberatung. Im Rahmen der Förderung werden im Allgemeinen freiberuflich tätige Berater oder Beratungsgesellschaften vermittelt. Die Beratung kann auch durch deutsche Auslandshandelskammern erfolgen.
Die Beratungsstellen stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner bei den Industrie- und Handelskammern finden Sie » hier.
Auskunft über Ansprechpartner bei den Handwerkskammern gibt diese » Broschüre
Programmverantwortliches Ressort
| Kooperationspartner | Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
|
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | ||
Ansprechpartner
Cecilia Fernandez Klüber
Tel: +49(0)611 774-7289
Fax: +49(0)611 774-7363
E-Mail: » Cecilia Fernandez Klüber
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
Downloads
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen
Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
» Weitere Informationen