drucken merken weitersagen

Außenwirtschaftsberatung

Programmname Außenwirtschaftsberatung
Zielgruppe Gefördert werden über den Weg der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Hessen kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen:
  • produzierendes Gewerbe
  • Handwerk, handwerksähnliche Betriebe und Unternehmen für Montagedienstleistungen
  • Groß- und Einzelhandel
  • Dienstleistungen und freie Berufe
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Die Förderung von Außenwirtschaftsberatungen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Wirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland und steigert damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.
 
Vorrangig sollen die Absatzchancen in internationalen Märkten - außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) - verbessert werden.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten eines Beratungstages (Tagewerk).

Bei Einzelberatungen sind pro Antragsteller/in mindestens 2, i.d.R. bis zu 5 Beratungstagen förderfähig.  
Bei Gruppenberatungen kann dem/der Veranstalter/in ein Zuschuss von bis zu 500 EUR pro Veranstaltungstag als Projektförderung gewährt werden.
Die Förderung von Einzel- und Gruppenberatungen setzt eine Eigenbeteiligung des/der Beratenen von mindestens 40% voraus.

Gefördert wird über die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, die die schriftlichen Förderanträge entgegen nehmen. Die jeweilige Kammer führt zunächst ein Informationsgespräch mit dem zu Beratenden durch und vermittelt bei Eignung Kontaktgespräche mit geeigneten Beratern. Die Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern, vertreten durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, entscheidet über die einzelnen Anträge, d. h. über die Förderung der Außenwirtschaftsberatung und die Dauer. Sie legt die gebündelten Förderanträge der Wirtschafts- und Infrastrukturbank vor und leitet nach Bewilligung den Zuschuss an den Beratungsnehmer (Endempfänger) weiter.
Antragstellung Interessierte Unternehmen wenden sich daher bitte an die örtlich zuständigen Beratungsstellen der:
 
  • Hessischen Industrie- und Handelskammern
  • Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern
  • Hessischen Handwerkskammern. 

Die Beratungsstellen stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner bei den Industrie- und Handelskammern finden Sie » hier

Auskunft über Ansprechpartner bei den Handwerkskammern gibt diese » Broschüre
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

 

 

Einzelheiten

Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen

Zielsetzung

Ziel der Förderung von Außenwirtschaftsberatungen ist es, kleine und mittlere Unternehmen der hessischen Wirtschaft bei der Entwicklung neuer Märkte im Ausland zu unterstützen. Damit wird die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gesteigert.

 

In erster Linie sollen die Absatzchancen der geförderten Unternehmen in internationalen Märkten außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) verbessert werden. Darüber hinaus  sollen Unternehmensleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser über Auslandsmärkte informiert, wirtschaftliche Risiken beim Eintritt in neue Märkte im Auslandsgeschäft reduziert und vorhandenes Know-how bei der Bewertung expandierender Märkte im Ausland besser genutzt werden.

 

Außerdem können auch Markteinführungsberatungen für Auslandsmärkte innerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone gefördert werden.

Antragsberechtigte

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (nach Maßgabe der KMU-Definition der EU), die in den Bereichen:

  • produzierendes Gewerbe
  • Handwerk, handwerksähnliche Betriebe und Unternehmen für Montagedienstleistungen
  • Groß- und Einzelhandel
  • Dienstleistungen und freie Berufe

tätig sind.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person bzw. das antragstellende Unternehmen muss in kaufmännischer Hinsicht Gewähr dafür bieten, dass sie bzw. es grundsätzlich zu einer Außenwirtschaftstätigkeit geeignet und in der Lage ist.

Verwendungszweck

Gefördert werden die Kosten außenwirtschaftlicher Einzel- und Gruppenberatungen:

  • zur firmenindividuellen Markterkundung, insbesondere bei der Untersuchung des firmen-, produkt- oder leistungsbezogenen Marktpotentials, der landesüblichen Vertriebswege, der Qualitätsanforderungen, der lokalen und ausländischen Wettbewerber, der mittelfristigen Absatzchancen für das betreffende Produkt oder die Leistung;
  • für den Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes, insbesondere durch die Erarbeitung einer Marketingstrategie einschließlich des Auf- uns Ausbaus eines Vertriebsnetzes, einer Werbestrategie und anderer Maßnahmen der Marktentwicklung;
  • zum Auf- oder Ausbau einer Präsenz vor Ort, insbesondere bei der Gründung einer Vertriebs- und Produktionsniederlassung, eines Joint Ventures sowie sonstiger Formen der Kooperation.

Beratungen zur Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen für Auslandsmärkte innerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone können im Einzelfall gefördert werden.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Förderung von Außenwirtschaftsberatungen und Markteinführungsberatungen erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Kosten eines Beratungstages (Tagewerk) als Projektförderung. Beratungen bis zu fünf Stunden Dauer gelten als halber Beratungstag. Sonstige Maßnahmen können nach den anteiligen Kosten berücksichtigt werden.

 

Bei Einzelberatungen sind pro Antragsteller/in mindestens 2, i.d.R. bis zu 5 Beratungstagen förderfähig. Der Zuschuss zu Außenwirtschaftsberatungen und Markteinführungsberatungen beträgt pro Beratungstag bis zu 400 EUR. Innerhalb von drei Jahren werden je Antragsteller/in Beratungszuschüsse bis höchstens 6.000 EUR, ohne Existenzgründungsberatungen, gewährt.

 

Bei Gruppenberatungen kann dem/der Veranstalter/in ein Zuschuss von bis zu 500 EUR pro Veranstaltungstag als Projektförderung gewährt werden.

Die Förderung von Einzel- und Gruppenberatungen setzt eine Eigenbeteiligung des/der Beratenen von mindestens 40% voraus.

 

In den EFRE-Vorranggebieten erhöhen sich der Zuschuss pro Beratungstag bei Einzel- und Gruppenberatungen um 50 Euro und der Höchstbetrag pro Antragsteller/in innerhalb von 3 Jahren um 1.000 EUR.

 

Nicht gefördert werden:

  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen
  • Gutachten, Prüfungen
  • Architektur- und sonstige Planungen
  • Projektsteuerung
  • gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • Außenwirtschaftsberatungen für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone
  • Markteinführungsberatungen, die als Beihilfe für exportbezogene Tätigkeiten gewertet werden, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in der Europäischen Union in Zusammenhang stehen.

Hinweise

In den Zuwendungen können Zuschüsse aus den Europäischen Strukturfonds (z. Bsp. EFRE) enthalten sein.

Antragsverfahren

Gefördert wird über die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, die die schriftlichen Förderanträge entgegen nehmen. Die jeweilige Kammer führt zunächst ein Informationsgespräch mit dem zu Beratenden durch und vermittelt bei Eignung Kontaktgespräche mit geeigneten Beratern. Die Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern, vertreten durch die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, entscheidet über die einzelnen Anträge, d. h. über die Förderung der Außenwirtschaftsberatung und die Dauer. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bündelt dann die Förderanträge und stellt einen Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, welche den Zuschuss im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Weiterleitung über die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern oder zuständigen Handwerkskammern an den Beratungsnehmer (Endempfänger) gewährt.

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Beratungsstellen der:

 

  • Hessischen Industrie- und Handelskammern
  • Arbeitsgemeinschaft Hessen der Industrie- und Handelskammern
  • Hessischen Handwerkskammern. 

Die Beratungsstellen informieren über die Förderung der Außenwirtschaftsberatung. Im Rahmen der Förderung werden im Allgemeinen freiberuflich tätige Berater oder Beratungsgesellschaften vermittelt. Die Beratung kann auch durch deutsche Auslandshandelskammern erfolgen.

Die Beratungsstellen stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner bei den Industrie- und Handelskammern finden Sie » hier.

Auskunft über Ansprechpartner bei den Handwerkskammern gibt diese » Broschüre

Programmverantwortliches Ressort

     
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

drucken merken weitersagen
Service

Ansprechpartner

Cecilia Fernandez Klüber

Tel: +49(0)611 774-7289

Fax: +49(0)611 774-7363

E-Mail: » Cecilia Fernandez Klüber

Carola Boose

Tel: +49(0)611 774-7268

Fax: +49(0)611 774-7363

E-Mail: » Carola Boose

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen