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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Programmname Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Zielgruppe Landwirtschaftliche Betriebe
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird in der Bundesrepublik Deutschland als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt.
Antragstellung  
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel der Förderung ist es, in Gebieten mit erschwerten Produktionsbedingungen, die Landwirtschaft fortbestehen zu lassen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand weniger als 25% des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Voraussetzungen

Die landwirtschaftlichen Unternehmen müssen in den benachteiligten Gebieten eine Fläche von mindestens 3 ha nutzen und einen Mindestauszahlungsbetrag von 300 Euro erreichen.

 

Nicht förderfähig sind:

  • Flächen für die Erzeugung von Weizen und Mais, Zuckerrüben sowie Intensivkulturen (Gemüse, Obst, Hopfen, Tabak, Blumen, Zier- und Heilpflanzen sowie Baumschulflächen), Wein, Äpfeln, Birnen und Pfirsichen in Vollpflanzungen
  • aus der Produktion genommene Flächen

Verwendungszweck

  • Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit in benachteiligten Gebieten
  • Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Förderung erfolgt in Form eines jährlichen Zuschusses.

 

Bemessungsgrundlage der Ausgleichszulage ist die in den benachteiligten Gebieten bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche des Unternehmens.

 

Die Ausgleichszulage beträgt im Falle der Grünlandnutzung jährlich mindestens 50 Euro / ha.

Bei Anbau von Getreide, Ölfrüchten, marktfähigen Eiweißpflanzen und Kartoffeln wird mindestens 25 Euro / ha, gezahlt.

Der Gesamtbetrag der Ausgleichszulage darf 9.000 € je Unternehmen und Jahr nicht überschreiten.

Hinweise

Antragsverfahren

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 

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Service

Ansprechpartner

Valeri Schacht

Tel: +49(0)69 9132-3325

E-Mail: » Valeri Schacht

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

Foerderprogramme

Gemeinsamer Antrag 2012

„Gemeinsamen Antrag 2012“ zur Beantragung der Agrarfördermittel 2012.

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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