Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
| Programmname | Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Landwirtschaftliche Betriebe | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird in der Bundesrepublik Deutschland als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt. | |
| Antragstellung | ||
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Förderung ist es, in Gebieten mit erschwerten Produktionsbedingungen, die Landwirtschaft fortbestehen zu lassen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand weniger als 25% des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Voraussetzungen
Die landwirtschaftlichen Unternehmen müssen in den benachteiligten Gebieten eine Fläche von mindestens 3 ha nutzen und einen Mindestauszahlungsbetrag von 300 Euro erreichen.
Nicht förderfähig sind:
- Flächen für die Erzeugung von Weizen und Mais, Zuckerrüben sowie Intensivkulturen (Gemüse, Obst, Hopfen, Tabak, Blumen, Zier- und Heilpflanzen sowie Baumschulflächen), Wein, Äpfeln, Birnen und Pfirsichen in Vollpflanzungen
- aus der Produktion genommene Flächen
Verwendungszweck
- Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit in benachteiligten Gebieten
- Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung erfolgt in Form eines jährlichen Zuschusses.
Bemessungsgrundlage der Ausgleichszulage ist die in den benachteiligten Gebieten bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche des Unternehmens.
Die Ausgleichszulage beträgt im Falle der Grünlandnutzung jährlich mindestens 50 Euro / ha.
Bei Anbau von Getreide, Ölfrüchten, marktfähigen Eiweißpflanzen und Kartoffeln wird mindestens 25 Euro / ha, gezahlt.
Der Gesamtbetrag der Ausgleichszulage darf 9.000 € je Unternehmen und Jahr nicht überschreiten.
Hinweise
Antragsverfahren
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Foerderprogramme
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„Gemeinsamen Antrag 2012“ zur Beantragung der Agrarfördermittel 2012.
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21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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