Weinbau – Absatzförderung auf Drittlandsmärkten
| Programmname | Weinbau - Absatzförderung auf Drittlandsmärkten | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | ||
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Der Weinverbrauch in der Gemeinschaft ist stetig zurückgegangen, und die Weinausfuhren aus der EU sind seit 1996 wesentlich langsamer gestiegen als die entsprechenden Einfuhren. Hierdurch ist ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage entstanden, durch das wiederum die Erzeugerpreise und -einkommen unter Druck geraten. | |
| Antragstellung | Antragsberechtigt sind Einzelbetriebe der Weinwirtschaft, Zusammenschlüsse von Betrieben sowie Organisationen der Weinwirtschaft aus den hessischen Anbaugebieten, die Maßnahmen zur Absatzförderung hessischer Weine auf Drittlandsmärkten durchführen. | |
| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Förderung ist es, die Marktchancen für Weine aus den hessischen Anbaugebieten auf Drittlandsmärkten zu verbessern und eine Steigerung des Absatzes zu erreichen. Die Förderung orientiert sich an Drittlandsmärkten, in denen eine vorhandene oder potenzielle Nachfrage besteht. Zu den empfohlenen Drittlandsmärkten gehören Japan, Korea, USA und Kanada sowie China, Russland, Schweiz und Norwegen. Maßnahmen in anderen Zielmärkten außerhalb der Europäischen Union sind möglich, müssen jedoch besonders begründet werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Einzelbetriebe der Weinwirtschaft, Zusammenschlüsse von Betrieben sowie Organisationen der Weinwirtschaft aus den hessischen Anbaugebieten, die Maßnahmen zur Absatzförderung hessischer Weine auf Drittlandsmärkten durchführen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Förderung ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Antragstellers.
Alle geplanten Maßnahmen müssen hinsichtlich der Finanzierung und der Ziele beschrieben werden. Diese Dokumentation muss dem Antrag beigefügt werden.
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die bereits eine Förderung für eine spezifische Maßnahme in einem Drittland erhalten.
Verwendungszweck
Gefördert werden:
- Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbekampagnen
- Imagekampagnen (insbesondere um die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit oder Umweltfreundlichkeit hervorzuheben);
- Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen;
- Informationskampagnen, insbesondere über die Gemeinschaftssysteme für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und ökologische Erzeugung;
- Studien über neue Märkte zwecks Verbesserung der Absatzmöglichkeiten;
- Studien zur Bewertung der Ergebnisse der Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Gewährt werden Zuschüsse als Projektförderung.
Hinweise
Antragsverfahren
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.
Kooperationspartner
| Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Ansprechpartner
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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