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Weinbau – Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Programmname Weinbau - Absatzförderung auf Drittlandsmärkten
Zielgruppe  
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Der Weinverbrauch in der Gemeinschaft ist stetig zurückgegangen, und die Weinausfuhren aus der EU sind seit 1996 wesentlich langsamer gestiegen als die entsprechenden Einfuhren. Hierdurch ist ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage entstanden, durch das wiederum die Erzeugerpreise und -einkommen unter Druck geraten.
Antragstellung Antragsberechtigt sind Einzelbetriebe der Weinwirtschaft, Zusammenschlüsse von Betrieben sowie Organisationen der Weinwirtschaft aus den hessischen Anbaugebieten, die Maßnahmen zur Absatzförderung hessischer Weine auf Drittlandsmärkten durchführen.
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel der Förderung ist es, die Marktchancen für Weine aus den hessischen Anbaugebieten auf Drittlandsmärkten zu verbessern und eine Steigerung des Absatzes zu erreichen. Die Förderung orientiert sich an Drittlandsmärkten, in denen eine vorhandene oder potenzielle Nachfrage besteht. Zu den empfohlenen Drittlandsmärkten gehören Japan, Korea, USA und Kanada sowie China, Russland, Schweiz und Norwegen. Maßnahmen in anderen Zielmärkten außerhalb der Europäischen Union sind möglich, müssen jedoch besonders begründet werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Einzelbetriebe der Weinwirtschaft, Zusammenschlüsse von Betrieben sowie Organisationen der Weinwirtschaft aus den hessischen Anbaugebieten, die Maßnahmen zur Absatzförderung hessischer Weine auf Drittlandsmärkten durchführen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Förderung ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Antragstellers.

Alle geplanten Maßnahmen müssen hinsichtlich der Finanzierung und der Ziele beschrieben werden. Diese Dokumentation muss dem Antrag beigefügt werden.

 

Nicht förderfähig sind Unternehmen, die bereits eine Förderung für eine spezifische Maßnahme in einem Drittland erhalten.

Verwendungszweck

Gefördert werden:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbekampagnen
  • Imagekampagnen (insbesondere um die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit oder Umweltfreundlichkeit hervorzuheben);
  • Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen;
  • Informationskampagnen, insbesondere über die Gemeinschaftssysteme für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und ökologische Erzeugung;
  • Studien über neue Märkte zwecks Verbesserung der Absatzmöglichkeiten;
  • Studien zur Bewertung der Ergebnisse der Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Gewährt werden Zuschüsse als Projektförderung.

Hinweise

Antragsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 

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Service

Ansprechpartner

Carmen Wurster

Tel: +49(0)69 9132-7812

E-Mail: » Carmen Wurster

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

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22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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