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Krankenhausförderung

Programmname Förderung von Krankenhäusern
Zielgruppe Zuwendungsempfänger können freigemeinnützige, private und kommunale Träger sein.
Der Träger bestimmt sich in der Regel nach dem Bescheid über die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes Hessen (» siehe Internetseite des Hess. Sozialministeriums).
Programmtyp Vollfinanzierung / Festbetragsfinanzierung / Darlehensfinanzierung
Kurzinfo Die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Krankenhäuser werden nach Maßgabe des vom Hessischen Sozialministerium aufgestellten Krankenhausplans errichtet und betrieben.

Ziel der Förderung von Krankenhäusern ist es, im Lande Hessen eine patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung durch ein flächendeckendes gegliedertes System qualitativ leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser sicherzustellen und zu sozial tragbaren Vergütungen beizutragen.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vollzieht die Förderung der im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Hessischen Krankenhausgesetz für die kommunalen und nichtkommunalen Krankenhäuser, und zwar von der Anmeldung über die Bewilligung bis zum Abschluss einer Investivmaßnahme - einschließlich der baufachlichen Prüfung.

Gefördert werden hessische Krankenhäuser, die der allgemeinen stationären Versorgung dienen und in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind.

Die Tätigkeit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen umfasst die baufachlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Zielplanung, der Anmeldung, dem Förderantrag und den Verwendungsnachweisen sowie die verwaltungstechnische Abwicklung der Anträge und Bewilligungen.
 
Die Förderung besteht insbesondere aus
  • der Einzelförderung (investiven Förderung) gem § 24HKHG
  • der Förderung durch pauschale Mittelzuweisung gem. § 25 HKHG
  • sowie den Förderungen gem. den §§ 26,27,28 und 31 HKHG (Anlauf-, Umstellungs- und Grundstückskosten, Nutzung von Anlagegütern, Lasten aus Investitionsdarlehen und Ausscheiden aus dem Krankenhausplan).
    Das Verfahren der investiven Förderung wird in der Krankenhausförderrichtlinie (KFR) näher beschrieben.

Die Festsetzung der pauschalen Fördermittel ergibt sich aus dem Hessischen Krankenhausgesetz und der Krankenhauspauschalmittelverordnung.

Voraussetzung für eine Förderung sind:
  • Die Maßnahme muss sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten und die Folgekosten einbeziehen. Die Maßnahmen anderer Träger im Umfeld sind - soweit möglich - zu berücksichtigen.
  • Grundlage der Förderung muss ein auf dem Feststellungsbescheid basierendes Gesamtkonzept (Zielplanung) des Trägers sein.


Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Antragstellung ... bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es unabdingbar ist, mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
 
Wir beraten Sie gerne und bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Kooperationspartner Hessisches Sozialministerium  

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Service

Ansprechpartner

Bettina Hahner

Gruppenleiterin Infrastruktur

Tel: +49(0)69 9132-2976

Fax: +49(0)69 9132-8-2976

E-Mail: » Bettina Hahner

Irmtraud König

Leiterin des Referates Krankenhausförderung

Tel: +49(0)69 9132-5328

Fax: +49(0)69 9132-8 5328

E-Mail: » Irmtraud König

Bauen und Wohnen - Wohneigentum

Bernd Prior

Bereich Südhessen

Tel: +49(0)69 9132-3936

Fax: +49(0)69 9132-8 3936

E-Mail: » Bernd Prior

Manuela Ziert

Bereich Mittelhessen

Tel: +49(0)69 9132-5815

E-Mail: » Manuela Ziert

Axel Sachs

Bereich Nordhessen

Tel: +49(0)69 9132-3076

E-Mail: » Axel Sachs

Sabine Boelcke

Mittelabrufe, Baubegleitung

Tel: +49 (0)69 9132-3334

Fax: +49 (0)69 9132-8 3334

E-Mail: » Sabine Boelcke

Hans-Joachim Altenburg

Förderverwaltung

Tel: +49 (0)69 9132-5321

Fax: +49 (0)69 9132-8 5321

E-Mail: » Hans-Joachim Altenburg

Werner Müller

Förderverwaltung

Tel: +49(0)69 91 32-3275

Fax: +49(0)69 91 32-8 3275

E-Mail: » Werner Müller

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Verwendungsnachweise

Tel: +49(0)69 9132-3989

Fax: +49(0)69 9132-8 3989

E-Mail: » Ingo Koch

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

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22.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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