Regionalmanagement und Regionalbudget
Kurzinfo: Organisierte Regionalforen können beim Aufbau eines dauerhaften Regionalmanagements, z.B. in Form von regionalen Entwicklungsagenturen, und bei der Durchführung der Projekte eines solchen Regionalmanagements unterstützt werden. Ziel ist es, die Entwicklung der jeweiligen Region durch die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Entwicklung sowie Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte und die Mobilisierung von Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen voranzubringen.
| Programmname: | Regionalmanagement und Regionalbudget |
|---|---|
| Programmtyp: | Zuschuss |
| Zielgruppe: | Regionalforen |
Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen
Zielsetzung
Um die regionalen Entwicklungsprozesse auf eine breitere Grundlage zu stellen und zu beschleunigen, ist auch eine befristete finanzielle Unterstützung des Aufbaus eines dauerhaften Regionalmanagements in Form einer gemeinsamen operativen Einheit möglich. Hauptaufgabe des Regionalmanagements ist es,
- integrierte regionale Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen,
- regionale Konsensbildungsprozesse in Gang zu setzen,
- regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundprojekte, Innovationscluster u. ä. aufzubauen und
- verborgene regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale zu mobilisieren.
Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget unterstützt werden.
Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (s. Fördergebietskarte).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind organisierte Regionalforen (z.B. regionale Entwicklungsvereine, Fördergesellschaften, Zweckverbände)
Voraussetzungen
Die operative Einheit des Regionalmanagements muss von den regionalen Akteuren gemeinsam getragen werden. Rein kommunal getragene Einrichtungen werden nicht gefördert.
Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen. Aufwendungen für das Regionalmanagement dürfen nicht doppelt gefördert werden.
Verwendungszweck
Ferner können zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau regionaler Entwicklungsagenturen oder anderer Formen eines auf Dauer angelegten Regionalmanagements gefördert werden, einschließlich projektbezogener Personalkosten.
Mit dem Regionalbudget können die Regionen Projekte durchführen zur
- Stärkung regionsinterner Kräfte,
- Verbesserung der regionalen Kooperation,
- Mobilisierung regionaler Wachstumspotenziale und Initiierung regionaler Wachstumsprozesse oder
- Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings (soweit nicht gesondert gefördert).
Einzelheiten
Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt in der Regel nicht mehr als 50%. In begründeten Fällen kann er für Regionalkonzepte und für Regionalmanagement bis zu 80% betragen.
Für den Aufbau eines Regionalmanagements werden zuwendungsfähige Ausgaben von maximal 500.000 Euro innerhalb von i. d. R. 36 Monaten anerkannt. Für größere Wirtschaftsregionen, die mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte umfassen, können höhere Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Kreise bzw. kreisfreien Städte tragen mindestens 20% der Ausgaben. Mit besonderer Begründung kann die Förderung zu den gleichen Bedingungen maximal zweimal für jeweils weitere 36 Monate gewährt werden (insgesamt maximal 108 Monate). Die Förderung kann über den Förderzeitraum degressiv gestaffelt werden. Sie wird in einer Region nur einmal gewährt.
Das Regionalbudget, mit dem eine Region unterstützt wird, beträgt maximal 300.000 EUR pro Jahr.
Konditionen
Hinweise
Über die Geschäftstätigkeit des Regionalmanagements und die Verwendung des Regionalbudgets ist der WIBank während des Förderzeitraums jährlich zu berichten.
Antragsverfahren
Kombinationsmöglichkeit
Programmverantwortliches Ressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)
Ansprechpartner
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
