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Regionalmanagement und Regionalbudget

Kurzinfo: Organisierte Regionalforen können beim Aufbau eines dauerhaften Regionalmanagements, z.B. in Form von regionalen Entwicklungsagenturen, und bei der Durchführung der Projekte eines solchen Regionalmanagements unterstützt werden. Ziel ist es, die Entwicklung der jeweiligen Region durch die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Entwicklung sowie Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte  und die Mobilisierung von Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen voranzubringen.

 

 

Programmname: Regionalmanagement und Regionalbudget
Programmtyp: Zuschuss
Zielgruppe: Regionalforen

 

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Zielsetzung

Um die regionalen Entwicklungsprozesse auf eine breitere Grundlage zu stellen und zu beschleunigen, ist auch eine befristete finanzielle Unterstützung des Aufbaus eines dauerhaften Regionalmanagements in Form einer gemeinsamen operativen Einheit möglich. Hauptaufgabe des Regionalmanagements ist es,

  • integrierte regionale Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen,
  • regionale Konsensbildungsprozesse in Gang zu setzen,
  • regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundprojekte, Innovationscluster u. ä. aufzubauen und
  • verborgene regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale zu mobilisieren.

Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget unterstützt werden.

Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (s. Fördergebietskarte).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind organisierte Regionalforen (z.B. regionale Entwicklungsvereine, Fördergesellschaften, Zweckverbände)

Voraussetzungen

Die operative Einheit des Regionalmanagements muss von den regionalen Akteuren gemeinsam getragen werden. Rein kommunal getragene Einrichtungen werden nicht gefördert.

Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen. Aufwendungen für das Regionalmanagement dürfen nicht doppelt gefördert werden.

Verwendungszweck

Ferner können zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau regionaler Entwicklungsagenturen oder anderer Formen eines auf Dauer angelegten Regionalmanagements gefördert werden, einschließlich projektbezogener Personalkosten.

Mit dem Regionalbudget können die Regionen Projekte durchführen zur

  • Stärkung regionsinterner Kräfte,
  • Verbesserung der regionalen Kooperation,
  • Mobilisierung regionaler Wachstumspotenziale und Initiierung regionaler Wachstumsprozesse oder
  • Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings (soweit nicht gesondert gefördert).

Einzelheiten

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Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt in der Regel nicht mehr als 50%. In begründeten Fällen kann er für Regionalkonzepte und für Regionalmanagement bis zu 80% betragen.

Für den Aufbau eines Regionalmanagements werden zuwendungsfähige Ausgaben von maximal 500.000 Euro innerhalb von i. d. R. 36 Monaten anerkannt. Für größere Wirtschaftsregionen, die mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte umfassen, können höhere Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Kreise bzw. kreisfreien Städte tragen mindestens 20% der Ausgaben. Mit besonderer Begründung kann die Förderung zu den gleichen Bedingungen maximal zweimal für jeweils weitere 36 Monate gewährt werden (insgesamt maximal 108 Monate). Die Förderung kann über den Förderzeitraum degressiv gestaffelt werden. Sie wird in einer Region nur einmal gewährt.

Das Regionalbudget, mit dem eine Region unterstützt wird, beträgt maximal 300.000 EUR pro Jahr.

Konditionen

Hinweise

Über die Geschäftstätigkeit des Regionalmanagements und die Verwendung des Regionalbudgets ist der WIBank während des Förderzeitraums jährlich zu berichten.

Antragsverfahren

Kombinationsmöglichkeit

Programmverantwortliches Ressort

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)

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Service

Ansprechpartner

Matthias Mertin

Tel: +49 (0)5 61 706-7727

Fax: +49 (0)5 61 706–7732

E-Mail: » Matthias Mertin

Wilfried Pfannkuche

Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716

Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732

E-Mail: » Wilfried Pfannkuche

Standort

Kassel

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel

Tel.: +49(0)561 706-7711

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