Regionales Standortmarketing
Kurzinfo: Organisierte Regionalforen, Landkreise oder Zusammenschlüsse von Landkreisen können in ihren Marketingaktivitäten, die dem Standortimage, der Information über den Standort, der Ansiedlungswerbung oder zum Aufbau regionaler Innovationscluster dienen, mit bis zu 50% ihrer Ausgaben bezuschusst werden.
| Programmname: | Regionales Standortmarketing |
|---|---|
| Programmtyp: | Zuschuss |
| Zielgruppe: | Regionalforen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, von kommunalen Zusammenschlüssen getragene Wirtschaftsförderungsgesellschaften |
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Zielsetzung
Zur Verbesserung des Standortimages der hessischen Regionen allgemein, zur Verbreitung von Standortinformationen und zur gezielten Ansiedlungswerbung sind Marketingaktionen erforderlich. Das Land Hessen unterstützt solche Aktionen durch Zuschüsse. Vorrangig werden Vorhaben in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind organisierte Regionalforen (z.B. regionale Entwicklungsvereine, Fördergesellschaften, Zweckverbände), einzelne Landkreise oder mehrere Landkreise gemeinsam oder kommunale Zusammenschlüsse sowie von diesen getragene Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
Voraussetzungen
Verwendungszweck
Gefördert werden Ausgaben für Marketingaktionen zur Verbesserung des regionalen Standortimages allgemein, zur Verbreitung von Standortinformationen und zur Ansiedlungswerbung sowie Marketingaktionen im Zusammenhang mit dem Aufbau regionaler Innovationscluster. Dazu zählen insbesondere Ausgaben für die Konzeptionierung, Ausgaben für Anzeigen und Werbespots, Ausgaben für die Herstellung von Informationsmaterialien, Ausgaben für Präsentationen in elektronischer Form (Internet), Ausgaben für Veranstaltungen zur Profilierung der Region und zur Bildung regionaler Netzwerke sowie zusätzliche projektbezogene Personalkosten.
Einzelheiten
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Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. In der Regel beträgt der Fördersatz nicht mehr als 50%.
In den genannten Fördersätzen sind eventuelle Zuwendungen aus den Europäischen Strukturfonds enthalten.
Konditionen
Hinweise
Antragsverfahren
Kombinationsmöglichkeit
Programmverantwortliches Ressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)
Ansprechpartner
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
