Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität in der Entwicklung ländlicher Gebiete
| Programmname | Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität in der Entwicklung ländlicher Gebiete | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind
Von der Förderung ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Betriebe als Projektträger. |
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Durch regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige eigenständige Entwicklung soll die wirtschaftliche Kompetenz in den ländlichen Regionen ausgebaut, die allgemeine Lebensqualität gesichert oder verbessert und die regionale Zusammengehörigkeit gestärkt werden. Wir fördern deshalb Investitionen zur Erschließung regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und zur Förderung der Regionalkultur sowie die erforderlichen Dienstleistungen und Sachaufwendungen und die erforderlichen Schulungs- und Begleitmaßnahmen. Die geförderten Projekte sollen zur Umsetzung eines integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes beitragen. |
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| Antragstellung | Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag bei der jeweils zuständigen Landratsverwaltung. Wer für Sie zuständig ist erfahren Sie aus der » Liste der Landratsämter. Dort werden Sie auch hinsichtlich möglicher Förderungen beraten. |
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| Kooperationspartner | Europäische Union | |
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | ||
Einzelheiten
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Zielsetzung
Durch regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige eigenständige Entwicklung soll die wirtschaftliche Kompetenz in den ländlichen Regionen ausgebaut, die allgemeine Lebensqualität gesichert oder verbessert und die regionale Zusammengehörigkeit gestärkt werden.
Wir fördern deshalb Investitionen zur Erschließung regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und zur Förderung der Regionalkultur sowie die erforderlichen Dienstleistungen und Sachaufwendungen und die erforderlichen Schulungs- und Begleitmaßnahmen. Die geförderten Projekte sollen zur Umsetzung eines integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes beitragen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind, je nach Projekt:
- öffentliche Träger: Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
- private Träger: natürliche Personen, juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts oder
- rechtsfähig organisierte Regionalforen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Betriebe als Projektträger.
Fördergebiete sind Regionen unterhalb der Ebene großräumiger Wirtschaftsregionen im ländlichen Raum gemäß Teil I Nr. 3 der Richtlinien (siehe » Fördergebietskarte ländlicher Raum).
Voraussetzungen
Investitionen, Sachausgaben und Dienstleistungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden nur gefördert, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 10 auf Vollzeit umgerechnete Dauerarbeitsplätze hat.
Schulungsprogramme für ehrenamtlich tätige Akteure müssen detaillierte Beschreibungen der Lernziele und didaktischen Methoden enthalten und die Qualifikation der eingesetzten Lehrpersonen und Moderatoren erkennen lassen. Die Veranstaltungen können sich z.B. mit dem demografischen Wandel auseinandersetzen.
Von der Förderung gemeinschaftlicher regionaler Vermarktungsinitiativen von Kleinstbetrieben, von Investitionen zur Gründung oder Erweiterung von Kleinstunternehmen in der Gründungsphase und von Investitionen zur Erschließung zum Aufbau von Teilexistenzen ausgenommen sind Unternehmen der Landwirtschaft, der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie des Tourismus
Für die Gründung oder Erweiterung von Kleinstunternehmen in der Gründungsphase gilt: Es werden Unternehmen bzw. Existenzgründungen mit mindestens einem neuen, auf Vollzeit umgerechneten Dauerarbeitsplatz gefördert, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im regionalen Markt führen sollen.
Für den Aufbau von Teilexistenzen gilt: Es werden nur Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der Angebote der regionalen Märkte führen.
Für Investitionen für Einrichtungen, die die regionale Versorgung mit Waren und Dienstleistungen verbessern, gilt: IT-Infrastruktur (z.B.: Breitbandversorgung) kann nicht gefördert werden. Die Förderung von Ausführungsplanungen ist ab Leistungsphase 5 möglich.
Bei Investitionen für Einrichtungen zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte sowie zur Erschließung von naturräumlichen und kulturellen Naherholungspotenzialen ist die Förderung von Ausführungsplanungen ab Leistungsphase 5 möglich.
Verwendungszweck
Gefördert werden:
- die Kompetenzentwicklung von ehrenamtlich tätigen Akteuren, die sich an der Erarbeitung und Umsetzung integrierter Entwicklungsstrategien auf der überörtlichen und regionalen Ebene beteiligen, durch Schulungsmaßnahmen sowie die Ausrichtung von entsprechenden Informationsveranstaltungen.
- projektbezogene Schulungs- und Begleitmaßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Marktanpassung im Rahmen von (Teil-) Existenzgründungen.
- gemeinschaftliche regionale Vermarktungsinitiativen von Kleinstbetrieben, genauer: Dienstleistungen, Sachaufwendungen, Investitionen und zusätzliche projektbezogene Personalkosten für Projekte, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im regionalen Markt führen sollen.
- Investitionen zur Gründung oder Erweiterung von Kleinstunternehmen in der Gründungsphase, die in der Versorgung der örtlichen und regionalen Märkte mit Produkten und Dienstleistungen tätig sind.
- Investitionen zur Erschließung von Zusatzeinkommen oder zum Aufbau von Teilexistenzen zur Versorgung der regionalen Märkte mit neuen Produkten und Dienstleistungen.
- Investitionen für am Gemeinwohl orientierte Einrichtungen, die die regionale Versorgung mit Waren und Dienstleistungen verbessern, darunter auch solche, die in der Regionalkultur oder in den Bereichen Information und Kommunikation tätig sind. Gefördert werden auch Ausgaben für Dienstleistungen und Personalkosten im Sinne einer Anschubfinanzierung und Ausgaben für Dienstleistungen und Sachaufwendungen zur Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen.
- Investitionen für am Gemeinwohl orientierte Einrichtungen, die in der Information über Landschafts- und Kulturgeschichte sowie der Erschließung von naturräumlichen und kulturellen Naherholungspotenzialen mit regionaler Bedeutung tätig sind. Gefördert werden auch Ausgaben für Dienstleistungen und Personalkosten im Sinne einer Anschubfinanzierung und Ausgaben für Dienstleistungen und Sachaufwendungen zur Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, je nach Projekt entweder als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben oder als einmaliger Zuschuss zu einem Kapitalmarktdarlehen.
Die Kompetenzentwicklung von ehrenamtlich tätigen Akteuren und projektbezogene Schulungs- und Begleitmaßnahmen im Rahmen von (Teil-) Existenzgründungen werden mit einem Zuschuss als Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz für private und für öffentliche Träger beträgt 60%; der Höchstbetrag des Zuschusses beläuft sich auf 10.000 EUR. Regionalforen werden (unabhängig von ihrer Rechtsform) mit einem Zuschuss von 60% gefördert; der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 10.000 EUR.
Gemeinschaftliche regionale Vermarktungsinitiativen von Kleinstbetrieben werden mit einem Zuschuss als als Anteilsfinanzierung gefördert. Private Träger können mit einem Zuschuss von 30% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses ist auf 30.000 EUR begrenzt.
Für Investitionen zur Gründung oder Erweiterung von Kleinstunternehmen in der Gründungsphase können private Träger mit einem Zuschuss von 30% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses beläuft sich auf 30.000 EUR. Alternativ ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30% zu einem Kapitalmarktdarlehen erhältlich, das höchstens 300.000 EUR beträgt.
Investitionen zur Erschließung von Zusatzeinkommen oder zum Aufbau von Teilexistenzen werden mit einem Zuschuss als Anteilsfinanzierung gefördert. Private Träger können mit einem Zuschuss von 30% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 30.000 EUR.
Für Einrichtungen, die die regionale Versorgung mit Waren und Dienstleistungen verbessern, für Einrichtungen, die in der Information über Landschafts- und Kulturgeschichte sowie der Erschließung von naturräumlichen und kulturellen Naherholungspotenzialen mit regionaler Bedeutung tätig sind, gilt: Regionalforen werden für Sachaufwendungen zur Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen mit einem Zuschuss von 60% als Anteilsfinanzierung gefördert; der Höchstbetrag des Zuschusses beläuft sich in diesem Fall auf 10.000 EUR. Private Träger können mit einem Zuschuss von 30 % als Anteilsfinanzierung gefördert werden; der Höchstbetrag des Zuschusses beläuft sich auf 30.000 EUR bei Investitionen, auf 10.000 EUR bei Sachaufwendungen zur Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen, auf 50.000 EUR innerhalb von zwei Jahren bei Ausgaben für Dienstleistungen und Personalkosten. Öffentliche Träger werden mit einem Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Ausgaben gefördert. Der Zuschuss ist begrenzt auf 150.000 EUR bei Investitionen, auf 10.000 EUR bei Sachaufwendungen zur Evaluierung von Projektideen und Organisationsentwicklungen und auf 50.000 EUR innerhalb von zwei Jahren bei Ausgaben für Dienstleistungen und Personalkosten. Für alle Träger ist für Investitionen alternativ ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30% zu einem Kapitalmarktdarlehen erhältlich, das höchstens 300.000 EUR beträgt.
Antragsverfahren
Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag bei der jeweils zuständigen Landratsverwaltung. Wer für Sie zuständig ist erfahren Sie aus der » Liste der Landratsämter.
Dort werden Sie auch hinsichtlich möglicher Förderungen beraten.
Kooperationspartner
| Europäische Union | |
|---|---|
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
Ansprechpartner
Standort
Wetzlar
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Schanzenfeldstr. 10
35578 Wetzlar
Tel.: +49(0)6441 4479-0
Fax: +49(0)6441 4479-144
Downloads
» Foerdergebiete ländlicher Entwicklung
pdf, 884 KB
» Liste der zuständigen Landratsämter
pdf, 89 KB
» Investarliste (Anlage 3.3) (Stand 03.03.2011)
doc, 124 KB
