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Dienstleistungen für regionale Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete

Programmname Dienstleistungen für regionale Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete
Zielgruppe Regionalforen oder deren Zusammenschlüsse (z. B. regionale Entwicklungsgruppen, -vereine, -gesellschaften oder lokale Aktionsgruppen im Sinne von LEADER)
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Um eine integrierte Förderung der ländlichen Entwicklung zu ermöglichen, können Regionalforen oder deren Zusammenschlüsse in der Erstellung, Ergänzung oder Anpassung regionaler Entwicklungskonzepte, beim Aufbau eines nachhaltig angelegten Regionalmanagements, in Schulungs- und Marketingmaßnahmen oder in der Entwicklung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten bezuschusst werden.

Hier können u. a. gefördert werden:
  • die Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte
  • Informationsveranstaltungen und -materialien
  • Kooperationsprojekte
Antragstellung Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in Ihrem Landkreis - s. » Liste der Landratsämter. Die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Stellen in den Landratsämtern sind auch beratend tätig.
Kooperationspartner Europäische Union  
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung sollen im regionalen und Fachgebiete übergreifenden Zusammenhang gesehen und umgesetzt werden. Deshalb fördert das Land Hessen Dienstleistungen für Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete in der Trägerschaft von Regionalforen oder von lokalen Aktionsgruppen nach LEADER.

 

Mit der Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte soll der Zusammenhang zwischen den Entwicklungszielen für eine Region und den konkreten Projekten hergestellt werden. Die Ergebnisse integrierter regionaler Entwicklungskonzepte und die Empfehlungen der Regionalforen werden bei der Projektförderung des Landes Hessen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt, sofern keine überregionalen Gründe entgegenstehen.

 

Darüber hinaus werden die Regionalforen bei der Bereitstellung von Informationen über das betreffende Gebiet, bei der Schulung der leitenden Akteure des Regionalmanagements sowie bei der Entwicklung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten unterstützt. Die Konzepte dürfen nicht im Widerspruch zu den Entwicklungszielen von regionalen Entwicklungskonzepten für größere Regionen stehen, bzw. sind mit diesen abzustimmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind rechtsfähig organisierte Regionalforen oder rechtsfähig organisierte Zusammenschlüsse von Regionalforen. Als Regionalforen gelten außerhalb öffentlicher Verwaltungen organisierte Zusammenschlüsse der für die Entwicklung einer ländlichen Region relevanten Gebietskörperschaften, Institutionen, Organisationen, Verbände und Initiativen, deren satzungsmäßiges Ziel die sektorübergreifende Entwicklung ihrer Region ist (z. B. regionale Entwicklungsgruppen, -vereine, -gesellschaften oder lokale Aktionsgruppen im Sinne von LEADER).

 

Antragsberechtigt die Förderung eines nachhaltig angelegten Regionalmanagements in der Trägerschaft einer öffentlich-privaten Partnerschaft und der Entwicklung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten sind ausschließlich lokale Aktionsgruppen nach LEADER.

Fördergebiete sind Regionen unterhalb der Ebene großräumiger Wirtschaftsregionen im ländlichen Raum gemäß Teil I, Nr. 3 (siehe Karte)

Lokale Aktionsgruppen nach LEADER

» www.hessen.de:

  • Burgwald-Eberbergland
  • Darmstadt-Dieburg
  • Diemelsee (Naturpark)
  • Gießener Land
  • Fulda-Südwest
  • Hersfeld-Rotenburg
  • Hessen-Spitze (Landkreis Kassel, Nord- und Westteil)
  • Kellerwald-Edersee
  • Knüll
  • Lahn-Dill-Bergland
  • Lahn-Dill-Wetzlar
  • Marburger Land
  • Oberhessen
  • Odenwald
  • Rheingau
  • Rhön
  • Schwalmaue
  • Spessart Regional
  • Vogelsberg
  • Werra-Meißner

Voraussetzungen

In die Erarbeitung des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts sollen die Bevölkerung und die relevanten Akteure der Region in geeigneter Weise einbezogen werden. Das geförderte regionale Entwicklungskonzept ist in geeigneter Form zu publizieren.

 

Der Aufbau eines Regionalmanagements wird nur in Regionen mit mindestens 50.000 Einwohnern, in dünn besiedelten Gebieten mit mindestens 30.000 Einwohnern gefördert. Fördervoraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation der eingesetzten Person (vergleichbar Fachhochschulstudium).

 

Schulungsprogramme müssen detaillierte Beschreibungen der Lernziele und  didaktischen Methoden enthalten und die Qualifikation der eingesetzten Lehrpersonen und Moderatoren erkennen lassen. Der Bedarf muss aus dem regionalen  Zusammenhang abgeleitet werden.

 

Ausgenommen von der Förderung von transnationalen Kooperationsprojekten sind Ausgaben für die Konzeptentwicklung, die Ausführungsplanung und die Investition zur Realisierung der aus den Kooperationsprojekten resultierenden Ergebnisse. Sie können z. B. als Projekte zur Umsetzung der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie gefördert werden.

Verwendungszweck

Folgende Ausgaben können gefördert werden:

  • für die Erstellung, Ergänzung oder Anpassung regionaler Entwicklungskonzepte durch externe Unternehmen. Dies umfasst auch unterstützende Dienstleistungen für Regionalanalyse, Prozessmoderation und die Aufbereitung und Publikation der Ergebnisse;
  • für die beim Aufbau eines nachhaltig angelegten Regionalmanagements entstehenden Personalkosten. Unter Regionalmanagement wird die Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der regionalen Strategien und der ländlichen Entwicklungsprozesse verstanden. Die Förderung wird als zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung erbracht. Zulässig sind auch Honorar- oder Dienstverträge (keine Werkverträge mit Consultingfirmen), die den Anforderungen an das Regionalmanagement entsprechen;
  • Binnenmarketing, d. h. die Bereitstellung von Informationen über das betreffende Gebiet und die lokale Entwicklungsstrategie durch externe Unternehmen (z.B. Informationsveranstaltungen, Regionalmessen, Medienproduktionen);
  • für die Schulung von leitenden Akteuren der Regionalforen durch fachliche Fortbildung, Coaching, Prozessmanagement und Controlling mit dem Ziel, diese darin zu fördern, den demografischen Wandel strukturierend zu begleiten sowie regionsspezifische Entwicklungschancen zu erkennen und daraus Projekte anzustoßen.
  • Ausgaben für die Entwicklung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten.

Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Erarbeitung, Ergänzung oder Anpassung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte wird durch einen Zuschuss in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Nettoausgaben gefördert. Der Zuschuss je Konzept beträgt einmalig bis zu 50.000 EUR und wird einer Region nur einmal innerhalb von fünf Jahren gewährt.

 

Der Aufbau eines Regionalmanagements wird (mit Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses) durch einen Zuschuss in Höhe von 80% der Nettoausgaben gefördert. Der Zuschuss ist auf 50.000 EUR pro Jahr begrenzt und wird längstens vier Jahre bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 EUR gewährt. Der Zuschuss wird in einer Region nur einmal gewährt.

 

Binnenmarketingmaßnahmen sowie die die Entwicklung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten werden durch einen Zuschuss in Höhe von 80% der Nettoausgaben gefördert. Der Zuschuss ist für ein Projekt auf 50.000 EUR begrenzt.

 

Ausgaben für die Schulung von leitenden Akteuren der Regionalforen werden durch einen Zuschuss in Höhe von 80% der Nettousgaben gefördert. Der Zuschuss ist auf 10.000 EUR begrenzt.

Antragsverfahren

Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag bei der jeweils zuständigen Landratsverwaltung. Wer für Sie zuständig ist erfahren Sie aus der » Liste der Landratsämter.

Dort werden Sie auch hinsichtlich möglicher Förderungen beraten.

Kooperationspartner

Europäische Union  
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

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Service

Ansprechpartner

Corina Wallenfels

Tel: +49 (0) 6441 4479-123

Fax: +49 (0) 6441 4479-144

E-Mail: » Corina Wallenfels

Standort

Wetzlar

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Schanzenfeldstr. 10
35578 Wetzlar

Tel.: +49(0)6441 4479-0
Fax: +49(0)6441 4479-144

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