Regionale Entwicklungskonzepte
Kurzinfo: Regionalforen werden in ihren Ausgaben für die Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte bezuschusst. Ziel ist es, konkrete strukturverbessernde Maßnahmen in Einklang mit den Entwicklungszielen der Regionen zu bringen und die Kohärenz strukturpolitischen Handelns zu verbessern.
| Programmname: | Regionale Entwicklungskonzepte |
|---|---|
| Programmtyp: | Zuschuss |
| Zielgruppe: | Regionalforen |
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Zielsetzung
Um das strukturpolitische Handeln zu verstetigen und den Zusammenhang zwischen den Entwicklungszielen für eine Region und konkreten strukturverbessernden Maßnahmen herzustellen, werden Regionen bei der Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten unterstützt. Die finanzielle Unterstützung des Landes bezieht sich dabei auf die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Konzepte anfallen.
Vorrangig werden Vorhaben in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt (s. Fördergebietskarte).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind organisierte Regionalforen (z.B. regionale Entwicklungsvereine, Fördergesellschaften, Zweckverbände)
Voraussetzungen
Die regionalen Entwicklungskonzepte sollen, auf der Basis einer Analyse der regionsspezifischen Stärken und Schwächen sowie von Chancen und Risiken, die Entwicklungsziele und Handlungsfelder der entsprechenden Region sowie besonders wichtige Leitprojekte aufzeigen. Sie sollen von Regionalforen, in denen die unterschiedlichen regionalen Akteure aus Kommunen, Kammern, Verbänden usw. zusammenarbeiten, eigenverantwortlich erarbeitet werden. Dabei sind vorhandene Konzepte zu integrieren. Das geförderte regionale Entwicklungskonzept ist in geeigneter Form zu publizieren.
Verwendungszweck
Gefördert werden Ausgaben für die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte, insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse.
Einzelheiten
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Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt in der Regel nicht mehr als 50%. In begründeten Fällen kann er für Regionalkonzepte und für Regionalmanagement bis zu 80% betragen. Für regionale Entwicklungskonzepte werden maximal 50.000 EUR als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Die Förderung wird in einer Region in der Regel nur einmal innerhalb von 8 Jahren gewährt.
Konditionen
Hinweise
Antragsverfahren
Kombinationsmöglichkeit
Programmverantwortliches Ressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)
Ansprechpartner
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
