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Refinanzierung von Infrastrukturinvestitionen

Programmname Refinanzierung von Infrastrukturinvestitionen
Zielgruppe Kreditinstitute
Programmtyp Darlehen
Kurzinfo Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet Kreditinstituten die Bereitstellung zinsgünstiger Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen an.

Grundsätzlich förderfähig sind alle Investitionen in Infrastrukturen im öffentlichen Interesse in Hessen sowie bundeslandübergreifende Vorhaben mit Verbindung zu Hessen.
Refinanziert werden können zum Beispiel Investitionen in: 
  • Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur, einschl. ÖPNV
  • Neubau oder Sanierung von Verwaltungsgebäuden
  • kommunale Schwimmbäder und andere Sportstätten

Die zinsgünstigen Refinanzierungsmittel können insbesondere auch für PPP-Projekte oder kommunale Forfaitierungsmodelle eingesetzt werden.

Begünstigte Fördermittelempfänger sollen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe oder ähnliche Institutionen sein, die in einem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind.

Neben der Refinanzierung einzelner Investitionsmaßnahmen bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Kreditinstituten auch die Möglichkeit einer globalen Refinanzierungsfazilität an. Damit können Kreditinstitute nach Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Rahmenvereinbarung ganze Darlehenstranchen ziehen und mit der Finanzierung kommunaler Infrastrukturinvestitionen in Hessen belegen. Die Kreditinstitute erhalten dadurch ein höheres Maß an Flexibilität, um auch auf kurzfristige und kleinteilige Finanzierungsanfragen reagieren zu können. Die Bereitstellung einer globalen Refinanzierungsfazilität ist allerdings auf die direkte Finanzierung von Gebietskörperschaften beschränkt.

Aktuell bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen darüber hinaus allen interessierten Kreditinstituten die Möglichkeit an, die globale Refinanzierungsfazilität zur Umfinanzierung von Kassenkrediten hessischer Gebietskörperschaften mit einer Zinsbindung der umzufinanzierenden Darlehen bis zum 30.09.2016 zu verwenden.
Antragstellung durch das Kreditinstitut bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel dieses Programms ist es, die Investitionen in hessische Infrastrukturen zu erleichtern. Daher gibt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ihren durch die Gewährträgerhaftung des Landes generierbaren Finanzierungsvorteil bei der Finanzierung von Infrastrukturen im öffentlichen Interesse mittels dieses Programms an Kreditinstitute weiter.

Antragsberechtigte

In den Genuss der Refinanzierung können alle Kreditinstitute kommen, die Finanzierungen gemäß dem Verwendungszweck durchführen.

Voraussetzungen

Die begünstigten Fördermittelempfänger bzw. Endkreditnehmer sollen in der Regel Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen oder ähnliche Institutionen sein, die in einem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind.

Verwendungszweck

Grundsätzlich förderfähig sind alle Investitionen in Infrastrukturen im öffentlichen Interesse in Hessen sowie bundeslandübergreifende Vorhaben mit Verbindung zu Hessen.

Art und Höhe

Die Refinanzierung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen kann bis zu 100% der Investitionskosten umfassen. Im Einzelfall werden unter Umständen Höchstbeträge festgelegt. Der Mindestbetrag einer Refinanzierung liegt bei 500.000 €.

Konditionen

Die zinsgünstigen Refinanzierungsmittel werden von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zum Interbankenmarktswapsatz zzgl. eines Aufschlages in Abhängigkeit von der Bonität des antragstellenden Kreditinstitutes und der jeweiligen Kapitalmarktsituation ausgereicht.


Je nach Kapitalmarktsituation und zu förderndem Investitionsprojekt bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Zinsfestschreibungen zwischen 1 und 10 Jahren an.

Der abschließende Refinanzierungszinssatz wird am Tag des Abrufs der Darlehensrate unter Berücksichtigung des Ratings des zu finanzierenden Kreditinstitutes durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen festgelegt.

Die Kreditbearbeitungs- und Verwaltungskosten des antragstellenden Kreditinstitutes sind mit der Zinsmarge abgegolten. Dazu zählen auch Kosten im Zusammenhang mit einem Endkreditnehmerwechsel. Unter Maßgabe der beihilferechtlichen Regelungen der EU muss das refinanzierte Kreditinstitut bei der Festlegung der Durchleitungsmarge risikogerechte Obergrenzen einhalten (siehe » Merkblatt).

Die Auszahlung der Darlehenssumme bzw. einzelner Raten der zugesagten Darlehenssumme an das Kreditinstitut erfolgt 5 Bankarbeitstage nach Abruf und Vereinbarung der abschließenden Konditionen regelmäßig in einer Summe zu 100%.

Das refinanzierte Kreditinstitut muss die von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgerufenen Fördermittel bis spätestens 12 Monate nach Auszahlung der entsprechenden Darlehensrate für den vereinbarten Verwendungszweck vollständig einsetzen. Hierüber ist zu diesem Zeitpunkt ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Hinweise

Das refinanzierte Kreditinstitut verpflichtet sich, auf die Einbeziehung von Mitteln der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in dem Darlehensvertrag mit dem Endkreditnehmer hinzuweisen.

Die Refinanzierungsmittel können während der vereinbarten Zinsbindung nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Sofern die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen im Ausnahmefall einer außerplanmäßigen Tilgung zustimmt, hat das Kreditinstitut denjenigen Schaden zu ersetzen, der der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).

Grundsätzlich wird auf eine Besicherung verzichtet. Im Einzelfall kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen verlangen, dass das Kreditinstitut die Ansprüche aus dem Finanzierungsverhältnis mit dem Endkreditnehmer zur Absicherung der Refinanzierungsmittel an sie abtritt.

Das Kreditinstitut muss sicher stellen, dass der mit Hilfe der Refinanzierung durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen generierte Finanzierungsvorteil unter Berücksichtigung einer angemessenen Abwicklungsmarge an die öffentliche Hand weitergeleitet wird oder den privaten Nutzern der öffentlichen Infrastrukturmaßnahme zu gute kommt. Im Fall einer PPP-Finanzierung darf der Fördervorteil beispielsweise nicht bei einer PPP-Projektgesellschaft verbleiben, sondern muss vollständig an die auftraggebende Gebietskörperschaft weitergegeben werden.

Antragsverfahren

Bei Interesse an einer Refinanzierung sendet das Kreditinstitut das ausgefüllte » Antragsformular Nr. 0801 an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.


Innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach Eingang des Antrags und positiver Prüfung erhält das Kreditinstitut eine Darlehenszusage mit den indikativen Konditionen für die angefragte Finanzierung. Die Darlehenszusage ist in der Regel auf 3 Monate ab Zusage befristet.


Der Abruf des zugesagten Darlehens bzw. einzelner Darlehensraten erfolgt mit dem » Formular Nr. 0802.


Am ersten Bankarbeitstag nach Eingang des Abrufes bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unterbreitet diese dem antragstellenden Kreditinstitut bis spätestens 12.00 Uhr die abschließend angebotenen Konditionen. Über deren Annahme kann das Kreditinstitut innerhalb von 2 Stunden nach Angebotseingang entscheiden (Konditionenvereinbarung).


Die Auszahlung des zugesagten Darlehens bzw einer abgerufenen Darlehensrate erfolgt 5 Bankarbeitstage nach Abschluss der Konditionenvereinbarung.

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Service

Ansprechpartner

Dr. Steffen Becker

(Re-)Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen

Tel: +49 (0)69 9132-3251

E-Mail: » Dr. Steffen Becker

Detlef Dejon

Tel: +49 (0)69 9132-3265

Fax: +49 (0)69 9132-8-3265

E-Mail: » Detlef Dejon

Eva-Maria Jäger

Refinanzierung von Infrastrukturinvestitionen (insbes. PPP-Projekte)

Tel: +49 (0)69 9132-2557

Fax: +49 (0)69 9132-8-2557

E-Mail: » Eva-Maria Jäger

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

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22.05.2012 Termine

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

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05.06.2012 Termine

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05.06.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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