Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen im Rahmen der Regionalentwicklung
Kurzinfo: Eine gut ausgebaute wirtschaftsnahe Infrastruktur ist Voraussetzung für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Investitionen zur Erschließung gewerblicher Flächen sowie die Konversion brachliegender Gewerbe-, Verkehrs- oder Militärflächen, die die Voraussetzung für die Ansiedlung und Entwicklung von gewerblichen Betrieben schaffen, werden daher mit einem Zuschuss von in der Regel bis zu 50% bezuschusst.
| Programmname: | Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen im Rahmen der Regionalentwicklung |
| Programmtyp: | Zuschuss |
| Zielgruppe: | Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen; natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. |
Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen
Zielsetzung
Voraussetzung für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist eine gut ausgebaute wirtschaftsnahe Infrastruktur. Wir fördern deshalb bedarfsorientiert Investitionen zur Erschließung gewerblicher Flächen sowie Investitionen zur Neuordnung brachliegender Gewerbe-, Verkehrs- oder Militärflächen und deren Herrichtung für eine gewerbliche Folgenutzung (Konversion). Dazu gehören konzeptionelle und planerische Vorarbeiten, der Aus- und Umbau von Gebäuden zur Nutzung durch mehrere Betriebe sowie die Errichtung, der Aus- oder Umbau von Gebäuden für Messen und Ausstellungen. Soweit möglich hat bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen die Wiederherrichtung von Brachen Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen. Projekte, die im Rahmen einer interkommunalen Kooperation verwirklicht werden, haben grundsätzlich Vorrang.
Antragsberechtigte
Vorzugsweise antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Ebenfalls gefördert werden können natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Voraussetzungen
Bei allen Vorhaben und Maßnahmen gilt, dass Ausgaben dann zuwendungsfähig sind, soweit sie in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Bei Baumaßnahmen gehören hierzu Bauausgaben und Baunebenausgaben (bei Tiefbaumaßnahmen z.B. Ausgaben für die projektbezogene Ausführungsplanung, für die Entwurfsgenehmigung z.B. nach dem Hessischen Wassergesetz, für die Baugenehmigung und für die Bauleitung). Die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Hochbauvorhaben bestimmen sich nach der DIN 276. Die Belange Behinderter sind bei den jeweils geplanten Projekten zu beachten.
Verwendungszweck
Gefördert werden Maßnahmen, die die Voraussetzung für die Ansiedlung und Entwicklung von gewerblichen Betrieben schaffen und bei denen die zweckentsprechende Nutzung auf die Dauer von 15 Jahren sichergestellt ist. Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels sind dagegen nicht förderfähig. Darunter fallen:
- Gutachten (z B. Markt- und Potenzialanalysen, Entwicklungskonzepte, Machbarkeitsstudien) sowie Planungs- und Beratungsleistungen (ohne Bauleitplanung);
- Investitionen in die Errichtung von Infrastrukturen zur Erschließung gewerblicher Flächen;
- der Aus- oder Umbau von Gebäuden zur Nutzung durch mehrere Betriebe;
- die Errichtung, Aus- oder Umbau von Gebäuden und Herrichtung von Flächen für Messen und Ausstellungen.
Die Ansiedlung von wirtschaftsnahen Infrastruktureinrichtungen neben Gewerbebetrieben, z. B. für den Technologietransfer, auf den erschlossenen Flächen steht einer Förderung nicht entgegen.
Einzelheiten
Bitte klicken Sie auf das Dropdown-Menü um die jeweiligen
Detailangaben aufzurufen. » Alle aufklappen » Alle zuklappen
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder als zinsloses Darlehen (rückzahlbarer Zuschuss) zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50%. Sie richtet sich nach der Art und dem Umfang des Projekts sowie nach seinen Auswirkungen auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur des Landes oder der betreffenden Region. Bei Projekten kommunaler Zuwendungsempfänger bestimmt sich die Festlegung des Fördersatzes im Einzelfall nach deren finanzieller Leistungsfähigkeit und Stellung im Lasten- und Finanzausgleich. Hierdurch kann der Fördersatz um 10% unter- oder überschritten werden.
In den genannten Fördersätzen sind eventuelle Zuwendungen aus den Europäischen Strukturfonds enthalten.
Konditionen
Hinweise
Der Projektträger kann die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung des Infrastrukturprojekts sowie das Eigentum daran an natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen, wenn:
- die Förderziele dieser Richtlinien eingehalten werden;
- die der Trägers ausreichend Einfluss auf die Ausgestaltung des Projekts behält, etwa durch eine geeignete vertragliche Ausgestaltung;
- die wirtschaftliche Aktivität des Betreibers sich auf den Betrieb bzw. die Vermarktung der Infrastruktureinrichtung beschränkt. Er darf die Infrastruktureinrichtung nicht eigenwirtschaftlich nutzen. Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.
Die geförderten, erschlossenen Industrie- und Gewerbegelände werden nach öffentlicher Verkaufsbemühung zum Marktpreis an den besten Bieter verkauft. Soweit der Verkaufspreis die Kosten für den Grundstückserwerb, zuzüglich des Eigenanteils des Trägers an den Erschließungskosten überschreitet, wird der gewährte Zuschuss um den übersteigenden Teil gekürzt. Werden die Grundstücke unter dem Marktpreis
verkauft, wird der damit verbundene Fördervorteil bei der Subventionsberechnung im Rahmen der Förderhöchstsätze angerechnet.
Antragsverfahren
Kombinationsmöglichkeit
Programmverantwortliches Ressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)
Ansprechpartner
Wilfried Pfannkuche
Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716
Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732
E-Mail: » Wilfried Pfannkuche
Standort
Kassel
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Tel.: +49(0)561 706-7711
