Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen
| Programmname | Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Träger. Ausgeschlossen sind Hersteller von Anlagen und deren Komponenten sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen. Dies gilt nicht, wenn derartige Unternehmen als Energiedienstleister auftreten |
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt im Auftrag des Landes Hessen Zuschüsse für die Errichtung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf der Grundlage des "Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" (Förderrichtlinien). Förderfähig sind grundsätzlich die Ausgaben, die durch das geförderte Projekt unmittelbar verursacht werden und zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich sind. Förderfähige Ausgaben sind zum Beispiel:
Es kann eine Zuwendung (Zuschuss) in Höhe von bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 75.000,00 Euro pro Objekt. Eigenleistungen - die typischerweise durch den Landwirt und / oder Betriebshelfer zu bewerkstelligen sind - sind bis zu maximal 20% der zurechenbaren Netto-Investitionskosten förderfähig. Fachliche Prüfung: Mit der fachlichen Prüfung von Förderanträgen für Biogasanlagen wird die » hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH Mainzer Str. 98-102 65189 Wiesbaden beauftragt. Die "hessenENERGIE" ist ein Unternehmen, das unter anderem im Auftrag der Landesregierung Beratungsaufgaben im Energiebereich wahrnimmt und Förderungsprogramme des Landes begleitet. Es wird empfohlen, sich bereits vor Einreichung eines Förderantrages mit der “hessenENERGIE“ wegen einer (kostenlosen) Vorfeldberatung in Verbindung zu setzen, Telefonnummer 0611/74623-0 Ihre Ansprechpartner sind dort: Herr Fiddecke, Tel. 0611/74623-46 Herr von Klopotek,Tel. 0611/74623-19 Gärsubstrate: Die zur Vergärung eingesetzten Gärsubstrate müssen überwiegend (mind. 51%) Einsatzstoffe aus der Landwirtschaft sein. Diese Substrate dürfen sich sowohl aus Wirtschaftsdünger (Gülle und Festmist) als auch nachwachsenden Rohstoffen (Mais, Gras, Rüben etc.) oder landwirtschaftlichen Produktionsabfällen (Stroh, Rübenblätter, verdorbene pflanzliche Futterreste etc.) zusammensetzen. Zusätzlich können organische Abfälle (Fette, Speiseabfälle, Abfälle der Biotonne, Abfälle aus der Nahrungsmittelverarbeitung etc.) eingesetzt werden. Technische Anforderungen, u. a.:
Voraussetzungen / Hinweise:
Über die genauen Bedingungen für die Förderung informiert Sie vollständig das » Merkblatt zur Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen in Verbindung mit den » Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Nr. 4.). |
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| Antragstellung | ... bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es unabdingbar ist, mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten beraten Sie gerne und bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen! Bitte beachten Sie: Die vollständigen Anforderungen für die Antragstellung finden Sie im » Merkblatt! |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | |
Service
Ansprechpartner
Kurt Schneider
Umwelt / Energie
Tel: +49(0)69 9132-2652
Fax: +49(0)69 9132-8 2652
E-Mail: » Kurt Schneider
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
Tel.: +49(0)69 9132-03
Fax: +49(0)69 9132-4636
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» LEADER - Fördergebiete (2007 - 2013)
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