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Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen

Programmname Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen
Zielgruppe Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Träger.

Ausgeschlossen sind Hersteller von Anlagen und deren Komponenten sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen. Dies gilt nicht, wenn derartige Unternehmen als Energiedienstleister auftreten
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt im Auftrag des Landes Hessen Zuschüsse für die Errichtung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf der Grundlage des "Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" (Förderrichtlinien).

Förderfähig sind grundsätzlich die Ausgaben, die durch das geförderte Projekt unmittelbar verursacht werden und zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich sind. Förderfähige Ausgaben sind zum Beispiel:
  • Fermenter und Nachgärer
  • Biogasverwertung (Blockheizkraftwerk etc.)
  • Pump-,Förder- und Rührtechnik für die Gärsubstrate
  • Substrataufbereitung (Zerkleinerung, Hygienisierung etc.)
  • Gasspeicherung und –reinigung
  • Gärrestlager (z.B. als Ersatz für nicht mehr nutzbaren Güllelagerraum in den Stallgebäuden)
  • Lagerbehälter und Siloflächen für Kofermentationstoffe wie nachwachsende Rohstoffe und organische Abfälle
  • bauliche Maßnahmen (Maschinenhaus etc.) und
  • sonst notwendigen Einbindearbeiten (z.B. Netzanschluss).

Es kann eine Zuwendung (Zuschuss) in Höhe von bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 75.000,00 Euro pro Objekt.
Eigenleistungen - die typischerweise durch den Landwirt und / oder Betriebshelfer zu bewerkstelligen sind - sind bis zu maximal 20% der zurechenbaren Netto-Investitionskosten förderfähig.

Fachliche Prüfung:
Mit der fachlichen Prüfung von Förderanträgen für Biogasanlagen wird die
 
» hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH
Mainzer Str. 98-102
65189 Wiesbaden
 
beauftragt. Die "hessenENERGIE" ist ein Unternehmen, das unter anderem im Auftrag der Landesregierung Beratungsaufgaben im Energiebereich wahrnimmt und Förderungsprogramme des Landes begleitet.
Es wird empfohlen, sich bereits vor Einreichung eines Förderantrages mit der “hessenENERGIE“ wegen einer (kostenlosen) Vorfeldberatung in Verbindung zu setzen, Telefonnummer 0611/74623-0

Ihre Ansprechpartner sind dort:
Herr Fiddecke, Tel. 0611/74623-46
Herr von Klopotek,Tel. 0611/74623-19

Gärsubstrate:
Die zur Vergärung eingesetzten Gärsubstrate müssen überwiegend (mind. 51%) Einsatzstoffe aus der Landwirtschaft sein. Diese Substrate dürfen sich sowohl aus Wirtschaftsdünger (Gülle und Festmist) als auch nachwachsenden Rohstoffen (Mais, Gras, Rüben etc.) oder landwirtschaftlichen Produktionsabfällen (Stroh, Rübenblätter, verdorbene pflanzliche Futterreste etc.) zusammensetzen.

Zusätzlich können organische Abfälle (Fette, Speiseabfälle, Abfälle der Biotonne, Abfälle aus der Nahrungsmittelverarbeitung etc.) eingesetzt werden.

Technische Anforderungen, u. a.:
  • Es werden nur Biogasanlagen gefördert, bei denen es sich nicht um eine Eigenbauanlage oder einen Prototypen (als Prototyp gelten Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) handelt.
  • Es können nur Anlagen gefördert werden, die in Kraft-Wärmekopplung (KWK) Strom und Wärme erzeugen (z.B. Biogasverwertung im Blockheizkraftwerk (BHKW) oder Mikrogasturbine).
  • Beim Betrieb der Anlagen sollen bestimmte Emissionswerte (bezogen auf trockenes Abgas und Normzustand) nicht überschritten werden, die dem Merkblatt entnommen werden können.
  • Die Einhaltung der Emissionswerte während des Betriebes der geförderten Anlagen ist innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach ihrer Inbetriebnahme durch Messung und entsprechende Bescheinigung einer der Stellen nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen nachzuweisen.
  • Die Biogasanlage muss den „Sicherheitsrichtlinien für landwirtschaftliche Biogasanlagen“ des Fachverbandes Biogas e.V., Angerbrunnenstraße 12, 85356 Freising; Tel.: 08161 – 984660, Fax: 08161 – 984670, email: » biogas@t-online.de, in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.


Voraussetzungen / Hinweise:
  • Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages ist als vorzeitiger Baubeginn zu werten, dazu zählen auch Substrat- und / oder Wärmelieferungsverträge, sofern Sie keinen Vorbehalt hinsichtlich der Bewilligung des beantragen Zuschusses enthalten.
  • Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis)
  • Der Höchstbetrag im Rahmen der "de-minimis"-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein. Eine entsprechende Erklärung ist abzugeben.
  • Das Anlagenkonzept soll plausibel dargelegt werden, Funktionsbeschreibung und Prinzipschema
  • Lageplan mit geplanter Aufstellung Fermenter, Lagerbehälter, Gasspeicher und Blockheizkraftwerk und Verlauf der Substrat-, Strom- und Gasleitungen
  • Errechnung der zu erwartenden Gaserträge für die einzelnen Gärsubstrate
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Stellungnahme der LEADER-Geschäftsstelle, wenn die zu fördernde Maßnahme in einer LEADER-Region liegt (» siehe Karte).
  • Der Förderantrag mit der Anlagenkonzeption und den sonstigen erforderlichen Unterlagen (siehe Aufzählung im Antragsformular) ist geordnet und in Heftern, Ordnern oder dgl. in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.


Über die genauen Bedingungen für die Förderung informiert Sie vollständig das » Merkblatt zur Förderung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Hessen in Verbindung mit den » Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Nr. 4.).
Antragstellung ... bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es unabdingbar ist, mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen.
 
Wir bitten beraten Sie gerne und bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!

Bitte beachten Sie:
Die vollständigen Anforderungen für die Antragstellung finden Sie im » Merkblatt!
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

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Service

Ansprechpartner

Kurt Schneider

Umwelt / Energie

Tel: +49(0)69 9132-2652

Fax: +49(0)69 9132-8 2652

E-Mail: » Kurt Schneider

Roger Best

Umwelt / Energie

Tel: +49 (0)69 9132-2739

Fax: +49 (0)69 9132-8 2739

E-Mail: » Roger Best

Standort

Offenbach

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Strahlenbergerstr. 11

63067 Offenbach am Main

Tel.: +49(0)69 9132-03

Fax: +49(0)69 9132-4636

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

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22.05.2012 Termine

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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