Breitbandversorgung ländlicher Räume
| Programmname | Breitbandversorgung ländlicher Räume | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände im ländlichen Raum. | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien soll auch in den Regionen ermöglicht werden, die bislang auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind. Dies betrifft nicht zuletzt den ländlichen Raum. Hier können daher Kommunen für Investitionen privater oder kommunaler Netzbetreiber in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im ländlichen Raum gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle abdecken sollen, sowie Maßnahmen der Vorbereitung und Begleitung von Breitbandinfrastrukturmaßnahmen mitfinanzieren können. Hierzu gehören Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten. Förderfähig sind:
Die Förderung beträgt 60% der zuschussfähigen Kosten. |
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| Antragstellung | Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
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| Kooperationspartner | Europäische Union | |
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | ||
Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in Regionen zu ermöglichen, die bislang auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind.
Die Breitbanddienste sollen entsprechend den regionalen Bedürfnissen, die im Rahmen einer Markterhebung bzw. Bedarfserhebung vorab ermittelt wurden, zu erschwinglichen Preisen zugänglich sein. Hierbei soll es sich um marktkonforme Entgelte handeln, die den Tarifen entsprechen, die von Dienstanbietern in Gebieten verlangt werden, in denen bei ähnlichen Bedingungen ein Anschluss ohne Förderung erfolgt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände im ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Um eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten zu können, muss nachgewiesen werden, dass eine Breitbandversorgung derzeit nicht vorhanden ist.
Als mit Breitbandinfrastruktur versorgt gilt ein Ortsteil, wenn für mindestens 95% der Haushalte ein Internetzugang mit einer Downloadgeschwindigkeit ≥ 1 Mbit/s (Uploadgeschwindigkeit ≥ 256 Kbit/s) zu marktüblichen Konditionen theoretisch zur Verfügung steht.
Es muss nachgewiesen werden, dass kein Unternehmen bereit ist, ohne Einsatz öffentlicher Mittel mittelfristig (d. h. für ca. 3 Jahre) einen Ausbau durchzuführen.
Des Weiteren ist nachzuweisen, dass in dem un(ter)versorgten Gebiet ausreichend Bedarf besteht. Dies ist der Fall, wenn über 5% der Haushalte eines Ortes/Ortsteils – jedoch mind. 10 Haushalte – ihren Bedarf an einem Breitbandanschluss erklären.
Die Förderbestimmungen schreiben die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Netzbetreibers vor. Hierbei soll ein Netzbetreiber ausgewählt werden, der bei gleicher Leistung die niedrigste, durch die Gemeinde zu schließende, Wirtschaftlichkeitslücke ausweist. Das Vergabeverfahren muss zweistufig sein und sich aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem anschließenden Verhandlungsverfahren zusammensetzen.
Verwendungszweck
Förderfähig sind:
- Investitionen privater oder kommunaler Netzbetreiber in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen durch Zuschüsse zur Abdeckung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle (Break-Even-Punkt).
- Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Breitbandinfrastrukturmaßnahmen dienen.
Art und Umfang der Förderung, Kosten
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 60% der zuschussfähigen Kosten. Die Mehrwertsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Kosten. Maßnahmen, die der Vorbereitung des Ausbaus dienen, können mit einer Zuwendung von maximal 6.000 EUR je Kommune gefördert werden.
Antragsverfahren
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Kombinationsmöglichkeit
Kooperationspartner
| Europäische Union | |
|---|---|
| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
Ansprechpartner
Standort
Wetzlar
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Schanzenfeldstr. 10
35578 Wetzlar
Tel.: +49(0)6441 4479-0
Fax: +49(0)6441 4479-144
