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Breitbandversorgung von Gewerbegebieten

Kurzinfo: Da die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien auch in den Regionen möglich sein soll, die bislang wegen wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind, werden Kommunen, die in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von Gewerbegebieten investieren. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle abdecken sollen.

 

 

   
Programmname: Breitbandversorgung von Gewerbegebieten
Programmtyp: Zuschuss
Zielgruppe: Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen; natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
   

 

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Zielsetzung

Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in Regionen zu ermöglichen, die bislang auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind.

 

Die Breitbanddienste sollen entsprechend den regionalen Bedürfnissen, die im Rahmen einer Markterhebung bzw. Bedarfserhebung vorab ermittelt wurden, zu erschwinglichen Preisen zugänglich sein. Hierbei soll es sich um marktkonforme Entgelte handeln, die den Tarifen entsprechen, die von Dienstanbietern in Gebieten verlangt werden, in denen bei ähnlichen Bedingungen ein Anschluss ohne Förderung erfolgt.

Antragsberechtigte

Vorzugsweise antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Ebenfalls gefördert werden können natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

 

Fördergebiete sind der Werra-Meißner-Kreis (C-Fördergebiet nach der GRW) sowie die kreisfreie Stadt Kassel, der Landkreis Kassel, der Schwalm-Eder-Kreis, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Landkreis Fulda, der Landkreis Gießen und der Vogelsbergkreis (als D-Fördergebiete nach der GRW).

Voraussetzungen

Als Mindestübertragungsrate sind 2 Mbit/s (symmetrisch) für gewerbliche Nutzer, sofern eine Bedarfsanalyse eine entsprechende Nachfrage ergibt, zu erreichen.

 

Die Kommune muss zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers auf Basis des ermittelten Bedarfs eine öffentliche, wettbewerbs-, technologie- und anbieterneutrale Ausschreibung durchführen, die zumindest im offiziellen Amtsblatt sowie im Internetangebot der Kommune erfolgen muss.  Dabei sind die Bestimmungen des Haushalts- und Vergaberechts zu beachten.

Verwendungszweck

Förderfähig sind Investitionen privater oder kommunaler Netzbetreiber in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von Gewerbegebieten. Ziel ist die Abdeckung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle (Break-Even-Punkt).

 

Bei leitungsgebundener Infrastruktur wird die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich der Verteilereinrichtungen gefördert; bei funkbasierten Lösungen die Errichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente bis einschließlich des Sendemastes.

 

Bitte richten Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Projektunterlagen auf dem Dienstweg mit der Stellungnahme des Regierungspräsidiums an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (siehe Kontakte).

Einzelheiten

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Art und Umfang der Förderung, Kosten

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel maximal 60% der zuschussfähigen Kosten, je nach Umfang des Projektes sowie nach seinen Auswirkungen auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der betreffenden Region.

Konditionen

Hinweise

Antragsverfahren

Kombinationsmöglichkeit

Programmverantwortliches Ressort

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)

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Service

Ansprechpartner

Dr. Karolin Billing

Tel: +49 (0)5 61 706–7721

Fax: +49 (0)5 61 706–7732

E-Mail: » Dr. Karolin Billing

Hessischer Patentfonds

Reiner Papst

Tel: +49 (0)5 61 706–7715

Fax: +49 (0)5 61 706–7732

E-Mail: » Reiner Papst

Wilfried Pfannkuche

Tel: +49 (0)5 61 706 – 7716

Fax: +49 (0)5 61 706 – 7732

E-Mail: » Wilfried Pfannkuche

Standort

Kassel

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel

Tel.: +49(0)561 706-7711

Weblinks Termine