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Breitbanddahrlehensprogramm für den Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der nächsten Generation

Programmname Darlehen für den Breitbandauf- und -ausbau in Hessen
Antragsberechtigte
  • für die Breitbandbasisdarlehen zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur:
    privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich in öffentlicher Eigentümerschaft (100%) befinden und die Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum fördern
  • für die Breitbandergänzungsdarlehen:
    privatrechtliche Gesellschaften, welche die für den Betrieb der passiven Infrastruktur notwendige aktive Infrastruktur bereit stellen.
Programmtyp Darlehen
Kurzinfo Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen finanziert mittels Darlehen Investitionskosten für den Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur Breitbandversorgung der hessischen Bevölkerung und der Hessischen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen.

Die Förderung besteht aus einem Breitbandbasisdarlehen zur Finanzierung der Investitionskosten in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Leerrohren und Leerrohren mit Kabeln (passive Infrastruktur). Diese Kosten können mit obigen Darlehen von bis zu 100% der entsprechenden Investitionskosten gefördert werden (Darlehen zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur).

Bei nachgewiesenem Bedarf kann ergänzend zu dem Breitbandbasisdarlehen ein Breitbandergänzungsdarlehen für darüber hinaus gehende Investitionskosten, insbesondere zur Bereitstellung der aktiven Infrastruktur, beantragt werden. Die Breitbandergänzungsdarlehen können nur beantragt werden, wenn alle anderen Finanzierungsalternativen für die aktive Infrastruktur nachgewiesenermaßen ausscheiden.

Die Kosten müssen angemessen sein.

Begriffserläuterungen:
passive Infrastruktur: Investitionen in die Bereitstellung von Leerrohren mit und ohne Kabel
aktive Infrastruktur: Investitionen zum Betrieb der passiven Infrastruktur
  Eckpunkte:
  • Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt mindestens 1 Mio. €
  • 2 tilgungsfreie Jahre möglich
  • Auszahlung 100% in der Regel in einer Summe
  • Laufzeit in der Regel 15 Jahre
  • bankübliche Sicherheiten erforderlich

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale vergibt für den Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur Breitbandversorgung der hessischen Bevölkerung und der Hessischen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen Darlehen zur Investitionsfinanzierung.

Antragsberechtigte

  • für die Breitbandbasisdarlehen zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur:
    privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich in öffentlicher Eigentümerschaft (100%) befinden und die Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum befördern
  • für die Breitbandergänzungsdarlehen:
    privatrechtliche Gesellschaften, welche die für den Betrieb der passiven Infrastruktur notwendige aktive Infrastruktur bereit stellen.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass die Voraussetzungen und Bedingungen der Bundesrahmenregelung Leerrohre und der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau („Breitbandleitlinien“ - Amtsblatt der EU C 235 vom 30.09.2009 S. 7 ff) eingehalten werden. Dies sind unter anderem:

  • Die öffentliche Hand muss allein verfügungsberechtigt über die Nutzung der Leerrohre sein.
  • Die Unterversorgung des jeweils betroffenen Gebietes mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen (Verbindungsgeschwindigkeit von mind. 50 Mbit/s) sowie das Ausmaß, in welchem durch das beabsichtigte Investitionsprojekt diese verringert wird, ist in geeigneter Weise darzulegen.
  • Darüber hinaus können nur wirtschaftlich tragfähige Projekte gefördert werden. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist darzulegen und von einer neutralen externen und fachkundigen Stelle zu begutachten.
  • Es können nur Projekte in Gebieten gefördert werden, bei denen in naher Zukunft kein entsprechender Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch private Investoren zu erwarten ist. Dabei ist ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren anzusetzen.
  • Der diskriminierungsfreie Zugang auf Vorleistungsebene („open access“) ist für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sicher zu stellen.
  • Die Auswahl des Betreibers der durch die Förderdarlehen mitfinanzierten Breitbandinfrastruktur muss in einem transparenten und offenen Vergabeverfahren erfolgen.
  • Es ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass den ausgewählten Betreibern keine im Verhältnis zur Förderung übermäßige Rendite ermöglicht wird.

Die Breitbandbasisdarlehen können im Einzelfall auch beihilfefrei auf Marktzinsniveau oder zinsvergünstigt als De-Minimis-Darlehen gewährt werden. Darlehenshöchstbetrag sind dann die Investitionskosten für den tatsächlichen Auf- bzw. Ausbau der passiven Infrastruktur. Sofern das Darlehen beihilfefrei oder auf Deminimis-Basis gewährt wird, ist auch der aktive Betrieb der passiven Infrastruktur durch den Antragsteller möglich. Ein Breitbandergänzungsdarlehen kann in diesen Fällen nicht gewährt werden.

Verwendungszweck

Finanziert werden Investitionskosten für den Auf- oder den Ausbau der passiven Infrastruktur von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Hessen.

Die Kosten müssen angemessen sein.

Höhe des Darlehens, Konditionen

Die Darlehenssumme beträgt mindestens 1 Mio. €.

Die Förderung besteht aus einem Breitbandbasisdarlehen zur Finanzierung der Investitionskosten in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Leerrohren und Leerrohren mit Kabeln (passive Infrastruktur). Diese Kosten können bis zu 100% der entsprechenden Investitionskosten gefördert werden (Darlehen zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur).


Nach Ausschreibung kann bei nachgewiesenem Bedarf ergänzend dazu ein Breitbandergänzungsdarlehen für darüber hinaus gehende Investitionskosten, insbesondere zur Bereitstellung der aktiven Infrastruktur, beantragt werden. Die Breitbandergänzungsdarlehen können nur beantragt werden, wenn alle anderen Finanzierungsalternativen für die aktive Infrastruktur nachgewiesenermaßen ausscheiden.


Die Breitbandbasisdarlehen zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur werden nach der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) gewährt. (» Link zur Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die Rahmenregelung findet sich in der rechten Servicespalte.)


Das Breitbandergänzungsdarlehen wird i.d.R. beihilfefrei auf Marktzinsniveau bzw. in Ausnahmefällen zinsvergünstigt als De-Minimis-Darlehen vergeben.

Zinsen
Der Zinssatz der Breitbandbasisdarlehen orientiert sich am unteren Rande des jeweils bei Darlehensvertragsabschluss herrschenden Kapitalmarktniveaus.

Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre.

Bei den Breitbandergänzungsdarlehen entspricht der Darlehenszins in der Regel mindestens dem jeweiligen Referenzzins gemäß der gültigen Referenzzinsmitteilung der EU (Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze, Amtsblatt der EU C 14 vom 19. Januar 2008, S. 6 ff.). Im Einzelfall können die Breitbandergänzungsdarlehen auch auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006, Amtsblatt der Europäischen Union L 379 vom 28.12.2006, als De-minimis-Beihilfen gewährt werden.


Auszahlung
Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in der Regel in einer Summe zu einem festgelegten Auszahlungstermin. Im Einzelfall ist auch eine Auszahlung in mehreren betraglich festgelegten Tranchen zu vorab festgelegten Terminen möglich.

Tilgung
Die Tilgung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende. Das Darlehen kann bis zu 2 Jahren tilgungsfrei gewährt werden.


Laufzeit
Die Laufzeit der Darlehen orientiert sich grundsätzlich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Investition; sie beträgt in der Regel rd. 15 Jahre.


Besicherung
Die Darlehen werden banküblich besichert. Bis zur vollständigen Tilgung der jeweiligen Darlehen wird die finanzierte passive oder aktive Infrastruktur dem Land Hessen vertreten durch die WIBank in geeigneter Form übereignet (Sicherungsübereignung). Weitere Sicherheiten können darüber hinaus im Einzelfall verlangt werden.

Hinweise

Befristung

Anträge aus diesem Programm sind bis spätestens 30. Juni 2013 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

EU-Beihilfebestimmungen
Die Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Amtsblatt der EU C 235 vom 30.09.2009, S. 7ff) sind zu beachten.


Bei den Breitbandergänzungsdarlehen bestimmt die WIBank aufgrund der einzureichenden Unterlagen die Bonität des jeweiligen Antragstellers und legt auf dieser Basis den jeweilig gültigen Referenzzins und – wenn vorhanden – den jeweiligen Beihilfewert fest.

Prüfrecht
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung beim Darlehensnehmer zu prüfen und die Einholung von entsprechenden Nachweisen zu verlangen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für die Darlehen erfolgt bei der WIBank.

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen und muss spätestens am 30.06.2013 eingegangen sein.

Als Maßnahmenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Grunderwerb, Planung und Bodenuntersuchung gelten dabei nicht als Maßnahmenbeginn. Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen werden.


Die Bewilligung erfolgt in Form einer verbindlichen Darlehenszusage der WIBank.


Die genannten Fördervoraussetzungen und die Antragsberechtigungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Dazu sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular
  • aktuelle Bedarfsermittlung
  • Nachweis der Unterversorgung
  • Nachweis der fehlenden Ausbaupläne privater Investoren
  • marktgängiger Businessplan gemäß aktueller Checkliste
  • Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit und der Gesamtfinanzierung

Kooperationspartner

   
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
 
Hessisches Ministerium der Finanzen  

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Service

Ansprechpartner

Pietro Pitruzzella

Tel: +49(0)611 774-7273

Fax: +49(0)69 9132-8-9121

E-Mail: » Pietro Pitruzzella

John Vogelgesang

Tel: +49(0)611 774-7377

Fax: +49(0)69 9132-8-9161

E-Mail: » John Vogelgesang