Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
| Programmname | Überbetriebliche Berufsbildungsstätten | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten:
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Zur
werden gefördert:
Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. |
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| Antragstellung | ... bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen | |
| Kooperationspartner | Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
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Einzelheiten
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Zielsetzung
- Anpassung der beruflichen Qualifizierung und des Qualifikationsniveaus an die künftigen Erfordernisse des Arbeitsmarktes, insbesondere an die technische Entwicklung
- Sicherung von vorhandenen und Schaffung von neuen, zukunftssicheren Arbeitsplätzen in den vom wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel besonders betroffenen Regionen
- Erhöhung der Aus- und Weiterbildungsbereitschaft und – fähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
- Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie andere, nicht auf
Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen. - Nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete, Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFREMitteln erfolgt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Vorhaben
- im Einklang mit den Zielsetzungen des hessischen Operationellen Programms zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des EFRE 2007 bis 2013 stehen. Die Vorhaben müssen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr.
1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stehen und werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den EFRE durchgeführt. - einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen durch Einführung umweltfreundlicher Technologien leisten
- vorrangig im Land Hessen initiiert werden.
Ausnahmen sind zulässig, wenn- bei einem Standort außerhalb des Landes Hessen der zu erwartende Anteil hessischer Lehrgangsteilnehmer dies vertretbar erscheinen lässt
oder - bei Einrichtungen in Hessen mit einem darüber hinausgehenden Einzugsgebiet sich aus deren Vorhandensein in Hessen besondere
Vorteile ergeben.
- bei einem Standort außerhalb des Landes Hessen der zu erwartende Anteil hessischer Lehrgangsteilnehmer dies vertretbar erscheinen lässt
Für eine Förderung aus Mitteln des EFRE muss der Standort in Hessen sein und es werden Vorhaben aus den EFRE-Vorranggebieten bevorzugt, welche sind:
- Regierungsbezirke Kassel und Gießen
- Odenwaldkreis im Regierungsbezirk Darmstadt
- Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-
Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach) - Odenwaldgemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt).
Es muss
- eine angemessene Eigenleistung sowie die Ausschöpfung aller Möglichkeiten anderweitiger Mitfinanzierung aus öffentlichen Haushalten gegeben sein
- der Nachweis erbracht werden, dass am bestehenden oder geplanten Standort für das Vorhaben ein gegebener oder zu erwartender regionaler und sektoraler Bedarf besteht.
- eine angemessenen technischen Ausstattung gewährleistet sein sowie eine ausreichende langfristige Auslastung und Nutzung,
- fachlich und berufspädagogisch qualifiziertes Personal vorhanden sein
- ein einwandfreie Lehrbetrieb seitens des Trägers gewährleistet werden.
Zu Bedarfsermittlung, Programmplanung, Auslastung, Raum- und Beschaffungsprogramm erfolgt die Begutachtung durch einen externen Gutachter. Bei Vorhaben, die nur vom Land Hessen gefördert werden, ist dies i. d. R.:
Technische Universität Hannover
Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik
Wilhelm-Busch-Straße 18
30167 Hannover
Verwendungszweck
Gefördert werden
- Investitionen zu Erwerb, Aus- und Umbau, Erweiterung und in Einzelfällen die Errichtung sowie
- die Ausstattung und Anpassung an die technische Entwicklung (Modernisierung) überbetrieblicher Berufsbildungsstätten einschließlich der
erforderlichen Internate, - bei der Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten zur Durchführung von Leitprojekten/Modellvorhaben.
Nicht förderfähig sind:
- Laufende Ausgaben (Folgekosten)
- Investitionsvorhaben, wenn deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben geringer sind als die Bagatellgrenzen:
50.000 € bei Bauvorhaben,
10.000 € bei Ausstattungsvorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den Ausstattungsvorhaben, die ein Gesamtvolumen von in der Regel
50.000 € nicht überschreiten, bei Alleinförderung des Landes max. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In begründeten Ausnahmefällen kann mit einem höheren Anteil gefördert werden, sofern das Gesamtvolumen 50.000 € übersteigt und eine Mitfinanzierung durch andere Zuwendungsgeber nicht zustande kommt.
Ist eine Mitfinanzierung durch andere Zuwendungsgeber garantiert, wird die Förderung im Einvernehmen mit den anderen Zuwendungsgebern
festgelegt. Der Landesanteil sollte dabei nicht höher sein als der der anderen.
Bei Vorhaben, die außerhalb des Landes Hessen, getätigt werden, kann die Beteiligung des Landes Hessen bis max. 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Bei angemessener Eigenleistung des Zuwendungsempfängers bzw. Maßnahmeträgers von i. d. R. 25 % , mindestens jedoch 10 % je nach
strukturellen Gegebenheiten, kann die Förderung des Landes für Vorhaben in hessischen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ den jeweils zulässigen Höchstbetrag erreichen.
Antragsverfahren
Geplante Vorhaben sind möglichst frühzeitig unter Angabe des voraussichtlichen Volumens dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung anzuzeigen.
Vor Antragstellung erfolgt die Durchführung eines Planungsgesprächs mit allen am geplanten Vorhaben beteiligten Zuwendungsgebern. Der Projektträger informiert dabei über den beabsichtigten oder gegebenen Standort, die Ausstattung, die Zahl der vorgesehenen Ausbildungs-, Fortbildungs- und/oder Internatsplätze einschließlich der zu vermittelnden Berufsbildungsinhalte.
Es muss die Bauberatungsstelle des Landes beim Hessischen Ministerium der Finanzen hinsichtlich der Beratung und Planung von Bauvorhaben mit einem Volumen von über 250.000 € eingeschaltet werden.
Die Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhaben in dreifacher, bei Bauvorhaben in fünffacher Ausfertigung der WI-BANK über den jeweiligen
Spitzenverband auf Landesebene einzureichen.
Soweit nicht vorhanden, hat der Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zur Lernortkooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte einen Koordinierungsausschuss zu bilden, in dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vertreter/innen der Berufsschulen mit gleichen Stimmanteilen vertreten sind.
Kooperationspartner
| Kooperationspartner | Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
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| Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung | ||
Ansprechpartner
Heidi Sörös
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Tel: +49(0)611 774-7247
Fax: +49(0)611 774-7429
E-Mail: » Heidi Sörös
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
Downloads
» Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
doc, 63 KB
» Zusammenstellung der Ausstattungsinvestitionen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten
doc, 83 KB
» EFRE-Förderung für überbetriebliche Berufsbildungsstätten: Zwischennachweis zum Mittelabruf
doc, 97 KB
» Operationelles Programm EFRE
pdf, 902 KB
